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Lebensversicherer in der Kritik: Garantiezinsen gibt es nicht

Während einige Lebensversicherer versuchen, ihre Lebensversicherungspolicen zu verhökern und dabei in die Kritik geraten sind, machen andere Versicherer nicht besser von sich reden.

Hart aber fair wurde den Kunden am Sonntag erzählt, dass es den Garantiezins, an den viele glaubten, gar nicht gäbe. Höchstens als „Nebelkerze“ soll es ihn geben, sagte Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Procontraonline schrieb, dass jetzt sogar eine Komplettbewertung der Versicherungsbranche druch den Finanzausschuss bevorstünde.

Das Erste berichtet jetzt in plusminus von einer anderen Versicherungsfalle. Ein WWK-Kunde, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, schildert: „Zum Jahreswechsel kam ein Brief von der WWK, mit einer Beitragserhöhung von 1.089 Euro auf mehr als 1.500 Euro im Jahr.“ Plusminus rechnete eine 40-prozentige Erhöhung aus.

Von Finanzprofi über 1:1 bis zur WWK und die Pfändungen

Nachdem Finanzprofi AG nunmehr von 1:1 Assecuranz Service übernommen wurde, gab es im Vertrieb Reibereien. Bekanntlich gehört 1:1 Assecuranz Service der WWK-Versicherung.

Die Handelsvertreter von Finanzprofi AG fürchteten nunmehr, dass WWK Produkte Vorschriften machen würde. Das weitreichende Angebot, welches Finanzprofi AG bisher auf dem Programm hatte, drohte durch die Einflussnahme von WWK zu zerfallen. So jedenfalls war dies die Betrachtung vieler Handelsvertreter.

Außerdem gab es Streit um Provisionen. Handelsvertreter warfen Finanzprofi vor, es sei  nicht richtig abgerechnet worden.

Finanzprofi AG reagiert auf diese Gespräche mit einer Maßnahme: sie zog ihren Trumpfass aus den Ärmel und überschattete die Handelsvertreter mit weitreichenden Kontopfändungen.

Nunmehr sind auch andere Forderungen gepfändet.

Dies ist sicher ein in der Finanzwelt einmaliger und ungeheuerlicher Vorgang.

Diese Pfändung war Anlass für die Handelsvertreter zur fristlosen Kündigung, nachdem die Finanzprofi zuvor aufgefordert wurde, die Pfändung herauszunehmen. Das Vertragsverhältnis war zuvor nicht angetastet. 

BGH verurteilt WWK-Berater wegen Falschberatung

Urteil des BGH vom 29.01.2009, Aktenzeichen III ZR 94/08:
Die WWK Lebensversicherungs a.G. verkaufte in den 90er Jahren kreditfinanzierte Rentenmodelle. Zielgruppe waren Eigentümer schuldenfreier Eigenheime. Die Eigenheime sollten mit Darlehen gesichert werden und das Kapital in Aktien-Fonds investiert werden.
Die Darlehen sollten aus Entnahmen der Aktien-Fonds bezahlt werden. Die Laufzeiten der Darlehen sollten zwischen 10 und 15 Jahren liegen.
Gleichzeitig sollten fondgebundene Rentenversicherungen angelegt werden. Sie sollten den Anlegern nach Ablauf der Darlehenszeit verbleiben.
Der Handelsvertreter, welcher ausschließlich für die WWK tätig war, wurde wegen Falschberatung verurteilt. Der BGH hatte dieses Urteil in letzter Instanz bestätigt. Der Handelsvertreter musste darüber aufklären, dass bei einer kontinuierlichen Entnahme aus dem D epot der Grundstock des Kapitals in Gefahr gerät, in schlechten Börsenzeiten nach und nach aufgezerrt zu werden.
Weil der Vermittler eben nicht darüber aufgeklärt hatte, geriet er in die Haftung.
Wenn es um kreditfinanzierte Fondbeteiligungen zur Absicherung der Altersvorsorge geht, muss der Vermittler immer und umfassend aufklären. Der Anlageberater, der eine solche Anlage verkauft, muss über die wesentlichen Risiken der Anlage aufklären, es sei denn, dass sich eine solche Aufklärung bereits aus dem Prospekt in leicht nachvollziehbarer Form befindet.