Nov 09
… muss kein Versicherungsmakler drin sein, vielmehr ist es häufig ein Handelsvertreter.
Die Eigenwerbung als “Versicherungsmakler” ist höchst fragwürdig, denn “BGB-Makler” sind gebundene Strukkivertriebler nun einmal nicht, sonern allenfalls Pseudomakler. Eine kurze Übersicht bieten Duebbert & Partner, DAS Netzwerk.