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Ein „etwas“ kritischer Kommentar von mir zum Thema „Auslaufmodell bevorschusste Provisionen“ wurde vom Versicherungsjournal nicht veröffentlicht. Schade. Ich denke (hoffe), es war nur ein Versehen.
Grundsätzlich wollte ich mich dem Kommentar von Carsten Bechthold anschließen und mehr Transparenz für das aktuell undurchsichtige Provisionssystem fordern.
Und zu guter Letzt wies ich darauf hin, dass es offenbar noch eine große Lobby gibt, die Veränderungen verhindern will.
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Die Bad Bank verrechnet sich um knappe 55 Milliarden Euro. Maximilian von Ah sieht auch beim AWD deutliche Rechenfehler.
6000 Mitarbeiter waren in der Bilanz plötzlich verschwunden. Eine Million AWD-Kunden sollen „wertbereinigt“ worden sein.
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Am 04.11.2011 fand in Köln die zweite BRBZ-Makler-Konferenz des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. statt. Thema war die rechtssichere Beratung in der betrieblichen Altersversorgung. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob die Beratung zur betrieblichen Altersversorgung durch Makler auf Dauer durchgeführt werden kann.
Die Kölner Konferenz hatte dabei folgende Ergebnisse:
Die umfassende rechtliche Beratung im Rahmen der bAV ist nicht durch § 34 d Abs. 1 Satz 4 der GewO gedeckt.
Die gleichzeitige Tätigkeit als Rentenberater, Rechtsberater und Versicherungsmakler ist nicht miteinander vereinbar. Auch juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit können nicht als Rentenberatungsgesellschaft registriert werden, wenn sie zugleich Versicherungsvermittlung oder- Vertretung anbieten wollen.
Versicherungsmakler können für sich für das Rechtsdienstleistungsgesetzt (RDG) nicht in Anspruch nehmen.
Das Versicherungsvertragsgesetz kann ebenfalls nicht als Begründung für Versicherungsmakler herhalten.
Die rechtliche Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung steht in keiner Abhängigkeit zu einem zu vermittelnden Finanzdienstleistungsprodukt. Vielmehr sind beide Tätigkeiten völlig autark voneinander zu erledigen.
So laute die Zusammenfassung von Moderator Detlef Lülsdorf, veröffentlicht in Xing
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Report München berichtete am 8.11.11 über das Geschäft mit der Angst. Abzocke bei der Alterversorgung hieß die Überschrift weiter.
Dort sagte man, dass der deutsche Anlegerschutz weit hinter eurpäischem Standard hinterher hinke. Dänemark und Norwegen hätten bereits Provisionsverbote eingeführt, England und Holland planen die bereits. In Deutschland blocke die Bundesregierung solche Trends ab.
Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden Württemberg erwähnte zwar, dass es aktuelle gesetzliche Änderungen gebe. Die aber würden, so Nauhauser, nicht helfen. Der „Bedarf spielt immer noch keine Rolle“, so Nauhauser.
Für alle, die gestern lieber Versicherungsmitarbeiter Stromberg bei der Arbeit beobachteten, hier der Link zum Report-Beitrag.
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Die Branche leidet unter der Schuldenkrise. Topthemen waren auch die Deckelung der Provisionen in der Krankenversicherung und die neuen Vermittlerregelungen.
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„Lehrmittel-PR in der Schule“ heißt ein Bericht von Zapp, einer Sendung des NDR vom 2.11.11. Offenbar will man neben Produktwerbung auch gleich Mitarbeiter gewinnen. Neben Bosch und Siemens steht auch die DVAG im Fokus der Berichtes.
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Unser TV-Tipp immer noch: ZDF-Zoom um 22:45 Uhr.
Es soll nicht nur um Versicherer gehen, auch um die, die sie vermitteln. Und auch um die Branchenriesen DVAG, AWD und co der Strukturvertriebe.