Die verlorene Ehre der MLP AG

Finanzvertriebe verbieten ihrem Vertriebspersonal oft im Kleingedruckten in den Handelsvertreter-Verträgen, schlecht über das Unternehmen zu reden, was auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiterhin gelten soll. Schließlich sollen ja auch künftige Handelsvertreter ihre schlechten Erfahrungen selber machen.

Dass man sich bei MLP mit der Meinungsfreiheit schwer tut, ist bekannt. Dieses Jahr nun hatte MLP unsere Kollegin, Rechtsanwältin Frau Jakobs, die an diesem Blog mitwirkt, wegen Äußerungen verklagt, die sie vor Gericht in Ausführung ihrer Tätigkeit für MLP-Aussteiger machte. Sie verglich in Prozessen die doch reichlich spezielle Firmenkultur bei MLP mit den Strukturen einer Sekte. Wäre dieser Vorwurf haltlos, so hätte man sich hiergegen mit Argumentation wehren können. Offenbar beurteilte MLP entsprechende Erfolgsaussichten selbst als schwach. Alternativ hätte sich die gekränkte MLP AG auch bei den betroffenen Richtern beschweren können, denen die Sitzungsleitung obliegt.

Stattdessen aber strengte sie einen zivilrechtlichen Prozess an, welcher der Anwältin den Vergleich ein für alle mal untersagen sollte. Erstaunlicherweise erwirkte MLP beim Landgericht Wiesbaden tatsächlich eine einstweilige Verfügung. Beim Widerspruchstermin kam es zu einem Eklat, als sich gerausstellte, dass der entsprechende Richter befangen gewesen war. Letztlich musste das Landgericht Wiesbaden die Verfügung wieder aufheben, denn weder war es zuständig, noch darf man Anwälten pauschale Maulkörbe verpassen. Anwälte nehmen nämlich vor Gericht „besondere Interessen“ wahr. Wenn sie die Form wahren und sachlich bleiben, dürfen sie vor Gericht vortragen, was sie für richtig halten.

Für MLP war die Blamage offenbar noch nicht peinlich genug, denn MLP hat umgehend die Hauptsacheklage eingereicht und ist wegen der Entscheidung im Verfügungsverfahren in Berufung gegangen. Gerichte werden demnächst also klären, wie vergleichbar MLP mit einer Sekte ist! Mehr PR konnte MLP der Kollegin kaum liefern – gratis natürlich!

Heute diente der skurrile Rechtsstreit vor dem Landgericht Wiesbaden als Einstieg in einen Artikel der Financial Times Deutschland, der sich gewaschen hat: Die Talfahrt von MLP.