Österreich: AWD vor dem Kadi

Verbandsklage „Gesprächsnotizen“

Nicht ungeschickt agieren die AWD-Anwälte gegen die Verbandsklage des VKI, der die streitbare Vertragspraxis der „Gesprächsnotizen“ überprüfen lassen wollte. Vor Gericht erlitten die Verbraucherschützer im ersten Anlauf eine Niederlage. Der VKI lässt sich nicht beirren und fragt:

1. Darf der AWD Anlegern solche kleingedruckten Tatsachenbestätigungen unterjubeln – sprich: darf er solche Klauseln im Geschäftsverkehr verwenden?

2. Welchen Beweiswert haben solche Bestätigungen, wenn Tausende Anleger behaupten, dass ihr jeweiliger AWD-Berater die Risken einer Veranlagung in Immobilienaktien schlicht nie erwähnt hat und statt dessen diese Veranlagung als „sicher“, ja sogar als „mündelsicher“ bezeichnet hat?

Der VKI spricht von „systematischer Fehlberatung“.

Sammelklage „Immofinanz“

Ende Juni geht es weiter mit der Sammelklage wegen der Immofinanz, über die nun auch bundesdeutsche Medien berichten:

„Die österreichische Justiz ermittelt derzeit gegen Ex-Immofinanz-Manager wegen des Verdachts der Bilanzmanipulation, der Untreue und des Betruges.“

Kommt uns irgendwie bekannt vor …