LG Münster : Sparkasse Rheine muss 100.000 Euro zahlen

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Das Landgericht Münster hat gestern die Stadtsparkasse Rheine zur Zahlung von 100.000€ Zug um Zug gegen Rückgabe eines Wertpapiers verurteilt (Az.: 14 0 201/09).

Die Sparkasse muss nun den Kauf eines Investmentzertifikates aus dem Jahre 2007 rückabwickeln. Das Wertpapier wurde für 100.000€ erworben und hat inzwischen große Teile seines Wertes verloren. Es sollen nur noch etwa 70.000€ übrig sein.

Nach Ansicht der Richter hat die Sparkasse den Kunden nicht ausreichend über die Risiken, insbesondere einen drohenden Verlust des eingesetzten Kapitals, informiert. Er soll falsch beraten worden sein.

Ursprünglich habe er das Vermögen in einem Geldmarktfonds parken wollen. Die Stadtsparkasse habe ihn jedoch auf die Möglichkeit höherer Erträge hingewiesen und dann das Zertifikat angepriesen.