Schadenersatz nach unwirksamer Kündigung

Welche Nachweise muss ein Vermögensberater liefern, um bei einer eventuell rechtswidrigen Kündigung eines Vertriebes Schadensersatz verlangen zu können?

Darüber wird in Kürze das Arbeitsgericht Frankfurt zu entscheiden haben. Vorab wies es am 15.01.2010 darauf hin, dass es genüge, wenn der Vermögensberater die Provisionen aufzähle, die er in der letzten Zeit verdient hat. Das Gericht ist der Auffassung, dass es dann schätzen könne, dass der Vermögensberater in dem Zeitraum nach der rechtswidrigen Kündigung die gleichen Provisionen hätte verdienen können. Dies genügt. Davon abzuziehen seien allenfalls die beruflichen Aufwendungen des Vermögensberaters.

Das Gericht folgt dabei übrigens der Rechtsprechung des BGH, welches erst kürzlich erst wieder entschied, dass die Messlatte für einen solchen Anspruch nicht allzu hoch liegen darf.