Yes, we do !

Dann möchte ich mal zu der Entscheidung des LG Dresden gratulieren, Frau Kollegin Jakobs, und hinzufügen, dass ein Bayerisches Landgericht kürzlich Prozesskostenhilfe gewährt hat, als ein Handelsvertreter Rückforderungen in Hinblick auf Miete eines Notebooks, Kosten für Visitenkarten und Briefpapier und anderer Ausgaben geltend gemacht hat. Das Gericht hat also zumindest Erfolgsaussichten bejaht.

Es dreht sich was.