Dezember 2010

Schön vorsichtig fahren

Zu Silvester hier mal schnell ein paar anwaltliche Tipps fürs Fest, wenn man bei Glatteis jede Promillegrenze überschritten hat.

Denke dran : Alkohol ist keine Lösung, es ist ein Destillat

(Weisheit meines ehemaligen Chemielehrers).

Auch wir lassen es knallen

Ein Jahr ist mal wieder vorbei. Der richtige Zeitpunkt, sich darüber Gedanken zu machen, wie sich der Handelsvertreter-Blog so entwickelt hat.

Aus einer losen Idee, die eigenen Erlebnisse in diesem Rechtsbereich aufzuarbeiten, indem man ab und zu seine Gedanken niederschreibt, ist dies für mich mittlerweile ein fester täglicher Bestandteil geworden.

Dass juristische Themen oft etwas mit politischen zu tun haben, ist sicher mehr als nur eine Weisheit. Wenn man Berührungspunkte mit Finanzdienstleistungen hat, bekommt man das ja auch fast täglich aufs Brot „geschmiert“. Die DVAG erweist sich als Partei-Spenden-Primus, AWD-Gründer Maschmeyer lässt Wulff in seinem Mallorcer Anwesen (be)urlauben und sogar die insolvente MEG flog den Westerwelle ein.

Es gab also genügend Anreize für die Gesetzgebung, ordentliche Gesetze zu erlassen. Und genügend Futter für uns.

Der Blog erfreut sich mittlerweile auf täglich etwa fast 500 Leser – mit aufsteigender Tendenz. Die Stadt, aus der prozentual die meisten Zugriffe stammen, ist nicht Frankfurt, Hannover oder eine andere Großstadt – wie manche vielleicht denken könnten. Nein, aus Hattersheim kommen die meisten Besuche unserer Seite.

Viele Grüße nach Hattersheim ! Jetzt wissen auch wir, welch große Bedeutung Hattersheim hat.

Wir wünschen allen Lesern einen guten Rutsch und ein erfolgreiches Jahr 2011 !

Traumziel Formaxx

Hier ein interessanter Artikel im Handelsblatt zu den aktuellen Entwicklungen bei Formaxx.

Feiern Anwälte Weihnachten ?

Weihnachten , für den normalen Menschen Sinnbild von Friede und Eintracht, ist für uns Anwälte Anlass, auch unter dem Tannenbaum nach dem einen oder anderen Rechtsverstoß zu suchen.

Und – dem Schicksal sei Dank – gibt es für uns auch jetzt genug zu tun.

Lichterglanz und Feuerwerk

Lichterglanz und Feuerwerk!

Wir Anwälte vom Handelsvertreter-Blog wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein ruhiges Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr!

Und wir wünschen wegen der extremen Verkehrsverhältnisse ein gutes uns sicheres Durchkommen !

Ist der Beruf Vermögensberater geschützt ?

Gibt es den Beruf Vermögensberater ?

Während die DVAG gegen die Honorarberatung argumentiert, behauptet sie, Beratung durch Vermögensberater sei die bessere Variante. Zweifel äußert die DVAG, ob es dem Berufsverband der Honorarberater gelänge, Spielregeln für den Beruf aufzustellen. Der Beruf des Honorarberaters sei doch gar nicht klar umrissen und es sei gar nicht geregelt, was ein Honorarberater mache.

Gibt es jedoch den Vermögensberater als geschützten Beruf ? Gibt es hier verbindliche Spielregeln ? Ist es ein Beruf und dürfte sich jeder so nennen ?

Bis heute ist ein Vermögensberater nichts anderes als ein Synonym für einen Finanzberater oder Anlageberater oder Financial-Advisor. Er ist bis heute, trotz des langen Bestehens der DVAG, kein gesetzlich geschützter Beruf.

Auf der Homepage der DVAG vermisst man jegliche Beschreibung. Dort spricht man nur von einem Auftrag.

Auf der Seite des Bundesverbandes für Vermögensberater, einem Berufsverband, ist in Grundzügen etwas über das Berufsbild des Vermögensberaters vorhanden. Hier werden Richtlinien genannt. Er soll danach „Helfer“ in Finanzfragen sein. Eine Prüfung soll er nach einer unbestimmten Einarbeitungszeit machen. Prüfungsinhalte und -zeitpunkt werden nicht genannt.

Dies bedeutet, dass sich jeder der Branche auch ohne diese Prüfung Vermögenberater nennen darf.

Der Bundesverband bietet daneben allenfalls einen „Zertifikatslehrgang“ an in Zusammenarbeit mit der IKH Frankfurt am Main. Für wen und wann ist nicht geregelt.

Zwingend ist dieses Zertifikat für die Ausübung des Vermögensberaterberufes jedoch nicht.

Gemäß Homepage der DVAG ist ein Einstieg im Nebenberuf des Vermögensberaters bereits dann möglich, wenn man kommunikativ ist und an einem dauerhaften Zweiteinkommen interessiert ist.

DVAG und die Frage, warum auch die Central den MEG-Vorschüssen hinterherläuft

Die BaFin werde sich endlich der Sache annehmen, von den Krankenversicherungen zu fordern, bei den Provisionsvorschüssen „Maß zu halten“.

Hintergrund der Bafin-Sorge : Hohe Vermittlungsprovisionen würden den Anreiz dazu geben, Krankenversicherungsunternehmen umzudecken.

Angeblich hat z.B. die MEG mehr als 15 Monatsbeiträge Ermittlungsprovisionen erhalten – angeblich viel mehr als branchenüblich.

Dies wurde von der DVAG jetzt auch in ihrem Werbeblog verkündet, nachdem diese Kunde von den Spatzen bereits seit einiger Zeit von allen Vertriebsdächern gepfiffen wurde.

Die DVAG nutzte diese Info dazu, für sich und ihren Vertriebspartner im Krankenversicherungsbereich – die Central – die Werbetrommel zu rühren.

Ein AS-Clubber meldete sich dann in dem Blog unter den Kommentaren zu Wort und schrieb : „Da lobe ich mir die Central-Krankenversicherung, die sich an solchen Auswüchsen nicht beteiligen muss…“

Richtig oder Falsch ?

War es nicht auch die Central-Krankenversicherung, die auch mit der MEG vertraglich verbandelt war und auch von der MEG profitierte?

Im September 2009 verkündete die Central-Krankenversicherung durch eine Sprecherin, man habe keine Außenstände bei der MEG.

Im März 2010 gab es dann die Gläubigerversammlung in dem Insolvenzverfahren. Dort erschien auch ein Vertreter der Central-Krankenversicherung und meldete Forderungen in Höhe von 5,5 Millionen Euro an.

AXA will übrigens noch 17 Millionen Euro zurück, die Anzahl der Gläubiger ist hoch.

Der AS-Club ist übrigens ein Zusammenschluss der erfolgsreichsten Vermögensberater.

Das Leben des Mehmet Göker

Geschäftsmodell dicke Hose,

scheinbar unendliche Provisionsvorschüsse, teure Reisen, Personenkult, und ein eingeflogener Westerwelle, irgendwie klingt das doch alles gleich….

Bonnfinanzler gesucht !

Aufruf

Frau Benecke, Vorsitzende des Vereins ehemaliger AWD-Mitarbeiter, sucht ehemalige Mitarbeiter der Bonnfinanz.

Diese mögen sich bitte bei Frau Benecke melden unter der Email-Adresse  i.benecke940@googlemail.com  .

Hier die Kontaktdaten des Vereins

Plusminus-Video über DVAG wieder verfügbar

Die deutsche Vermögensberatung DVAG nahm den kritischen Plusminus- Beitrag in Windeseile aus „Youtube“.

Er ist jetzt in der ARD-Mediathek zu sehen.

Und zwar hier.

Der verklagte erkrankte Vermögensberater Teil III

Eigentlich hätte dieses Kapitel auch die Überschrift :

„Sportwagenfahren stellt noch keine illegale Konkurrenztätigkeit dar“

oder

„Erkrankter Vermögensberater wegen Untätigkeit verklagt, obgleich Erkrankung seit einem Jahr bekannt“

verdient. Aber nun ist es schlicht ein Fortsetzungsbericht.

Der Vertrieb wusste, dass der Vermögensberater bereits seit Jahren erkrankt ist. Dennoch reichte sie ein Jahr später Klage gegen den Vermögensberater ein mit den Anträgen,

1.
den Vermögensberater zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzende Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, … zu unterlassen, eine Vermittlungs- oder Verkaufstätigkeit für andere als die Klägerin auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen auszuüben,

2.
festzustellen, dass der Vermögensberater verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr dadurch entstanden ist oder noch entsteht,

dass der Beklagte vor der rechtlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses seine Vermittlungstätigkeit für die Klägerin eingestellt und/oder eine Konkurrenztätigkeit entwickelt hat.

3.
Den Vermögensberater zu verurteilen, der Klägerin für den Zeitraum bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung … Auskunft darüber zu erteilen, welche Geschäfte er in welchem Umfang für andere Unternehmen als die Klägerin vermittelt hat, insbesondere dabei Vertragstyp, Abschlusssumme, provisionspflichtige Summe. Laufzeit, Unternehmen, das Vertragspartner geworden ist, und ein individuelles Kennzeichen des vermittelten Geschäftes, beispielsweise Namen des Kunden, zu benennen.

4.
festzustellen, dass das Handelsvertreterverhältnis der Parteien nicht aufgrund … des Beklagten ausgesprochenen fristlosen Kündigung vorzeitig beendet worden ist…

5.
festzustellen, dass die nachvertraglichen Beschränkungen im Handelsvertretervertrag nicht … entfallen sind,

6.
festzustellen, dass das Handelsvertretervertragsverhältnis der Parteien auch nicht aufgrund der mit Schreiben … des Rechtsanwalts Kai Behrens, Münster, namens des Beklagten ausgesprochenen fristlosen Kündigung vorzeitig beendet worden ist, sondern bis zum Ablauf… fortbesteht.

Streitwert : 100.000,00 €

Der Vertrieb verlor mit allen ihren Klageanträgen.

Dazu die Entscheidungsgründe in Zusammenfassung:

Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadenersatz aus einer Vertragsverletzung des Handelsvertretervertrages. Für die Zeit bis zur außerordentlichen Kündigung … ist der Vermögensberater nicht verpflichtet zu arbeiten, weil er krankheitsbedingt arbeitsunfähig war und ist. Der Vermögensberater konnte in Folge seiner Erkrankung nicht als Handelsvertreter für den Vertrieb tätig werden. Ab dem … war der Vermögensberater dann nicht verpflichtet, für die Klägerin zu arbeiten, weil der Vertrag wirksam fristlos gemäß § 89 a Abs. 1 HGB aus wichtigem Grund gekündigt wurde. Ein Kündigungsgrund ist wichtig genug zur außerordentlichen Kündigung, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung bis zur vereinbarten Vertragsbeendigung oder bis zum Ablauf der Frist zur ordentlichen Kündigung nicht zugemutet werden kann.

Im Übrigen hielt das Gericht dem Vertrieb vor, dass sie bereits etwa seit einem halben Jahr, bevor die außerordentliche Kündigung erklärt wurde, wusste, dass der Vermögensberater an der Erkrankung litt und bereits im Krankenhaus versorgt wurde.

Dem Vermögensberater war es nicht länger zuzumuten, für die Klägerin zu arbeiten, die trotz Kenntnis von der Erkrankung des Vermögensberaters jenem gekündigt hatte.

Es war dem Vermögensberater insbesondere nicht zuzumuten, im Zustand der Erkrankung den Vertrag noch bis zum … zu erfüllen.

Der Vertrieb warf dem Vermögensberater vor, dass er trotz Erkrankung einer Konkurrenztätigkeit nachgehen würde. Das Gericht meinte jedoch, dass die Klägerin trotz Hinweises des Gerichts eine unlautere geschäftliche Handlung des Vermögensberaters nicht ausreichend dargetan habe.

Dazu hatte der Vertrieb vorgetragen, dass der Vermögensberater mit seinem Sportwagen in der Gegend herumfahrend gesehen wurde.

Das Gericht wies darauf hin, dass dies keine geschäftliche Handlung begründe.

Rechtsmittel legte der Vertrieb gegen dieses Urteil, welches im August 2010 verkündet wurde, nicht ein.