BGH : Für Ausgleichsanspruch gibts es 8 % Zinsen

Der Bundesgerichtshof hat am 16.06.2010 eine wichtige Entscheidung zur Höhe der Verzinsung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters gefällt: Danach ist der Anspruch mit 8 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen und nicht nur mit 5 Prozent-Punkten.
Während viele bislang nur eine Verzinsung von 5 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz gewährten, steht nun verbindlich fest, dass es künftig 8 Prozent-Punkte sein müssen. Laut Urteilstenor stellt der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters einen „Entgeltanspruch“ dar, so dass § 288 Abs.2 BGB Anwendung findet. Danach betragen die Verzugszinsen eben 8 Prozent-Punkte über Basiszinssatz.

Urteil vom 16.06.2010, AZ: VIII ZR 259/09