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2011BGH : Für Ausgleichsanspruch gibts es 8 % Zinsen
Der Bundesgerichtshof hat am 16.06.2010 eine wichtige Entscheidung zur Höhe der Verzinsung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters gefällt: Danach ist der Anspruch mit 8 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen und nicht nur mit 5 Prozent-Punkten.
Während viele bislang nur eine Verzinsung von 5 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz gewährten, steht nun verbindlich fest, dass es künftig 8 Prozent-Punkte sein müssen. Laut Urteilstenor stellt der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters einen „Entgeltanspruch“ dar, so dass § 288 Abs.2 BGB Anwendung findet. Danach betragen die Verzugszinsen eben 8 Prozent-Punkte über Basiszinssatz.
Urteil vom 16.06.2010, AZ: VIII ZR 259/09