LG Hannover wies Klage eines AWD-Kunden ab

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens

Am 04.03.2010 wies das Landgericht Hannover eine Berufung von Kunden des AWD auf Schadenersatz ab.

Kunden machten Ansprüche wegen angeblich fehlerhafter Beratung geltend. Sie waren seit mehren Jahren Kunde vom AWD. Ein Bereichsleiter des AWD stellte dann das Finanzkonzept Convest21 vor, anschließend wurde ein Strategie-Depot eröffnet mit einer monatlichen Einzahlung. Der Berater des AWD trug dann unter Anlagedauer 28 Jahre ein.

Die Kunden werfen vor, das Anlageprodukt sei falsch gewählt worden. Nur oberhalb eines Sockelbetrages von 2.500,00 € könne eine Entnahme getätigt werden. Die Kunden hätten beabsichtigt, Geldbeträge nur kurz- und langfristig anzulegen.

Nachdem bereits erstinstanzlich die Klage gescheitert war, wurde auch die Berufung zurückgewiesen. Der Vermittler wurde vom Gericht angehört. Nach der Anhörung stehe, so das Gericht, nicht fest, dass ihm eine andere Anlagestrategie bekannt war. Allenfalls sei ihm allgemein eine Zieländerung nachträglich bekannt geworden, jedoch erst später.

Im Übrigen spreche das überreichte Risikobarometer dagegen. Auch daraus lasse sich nicht ableiten, dass der Kunde ausschließlich kurz- und mittelfristige Kapitalanlagen wünsche.

Urteil Landgericht Hannover vom 05.02.2010 Aktenzeichen 8 S 39/09