Dezember 2011

Central erhöhte Tarif in acht Jahren um 246,20 Prozent

Ein treuer Leser weist zu dem Thema Beitragserhöhungen der Central Krankenkasse auf Folgendes hin:

„Hier ein Beispiel, mein eigenes, und in den Tagen bei vielen Central Kunden wohl die Regel. Beitragserhöhung bis zu 60 Prozent.
Mein KV Tarif hat sich seit 1.10.2003 mit der SB (vormals 750 Euro-jetzt 1000 Euro) von damals 333,31 Euro (für 2 Personen-Ehefrau und ich) auf nunmehr 778,97Euro Monatsbeitrag hochkatapultiert.
D.h. mit der zwangsweise Hochstufung der SB von 750 auf 1000 Euro  seitens der Central und der Beitragsanpassung beträgt der Mehrbeitrag dieser KV genau 246,20 Prozent.
Ja, Sie haben richtig gelesen: Innerhalb 8 Jahren hat die  Central die Beiträge um 246,20 Prozent erhöht. D.h. der Vertrag  wurde durchschnittlich p.a. um 30,77% erhöht.
Und das sind Unternehmen, die die Nr. 1 sein wollen. Wer das Geld zahlt ist klar. Wer es verdient offenbar auch.
Missmanagement, Methode u.a. perfide Vertriebsmethoden scheinen hier Einzug gehalten zu haben und zwar nicht zum Wohle des Kunden. Bei dieser Kostenexplosion sind alle Zweifel erhaben. Die Zahlen liegen mir eindeutig vor und können dies belegen!
Die Zukunft ist bei der Central offenbar ungewisser denn je… Beitragserhöhungen sind klar und die Regel. Aber so exorbitant?“

LG Potsdam: Arbeitsgericht ist bei Streit mit Handelsvertreter zuständig

Das Landgericht Potsdam entschied am 05.10.2011, dass ein Vermögensberater einer Gesellschaft, die Finanzplanung und Vermögensberatung betreibt, als Arbeitnehmer einzustufen ist und deshalb der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zulässig ist.
Das Gericht nahm an, dass gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Handelsvertretervertrag aus dem Jahre 2007 es für die Ausübung einer anderweitigen Beratungs-, Vermittlungs- oder Verkaufstätigkeit einer schriftlichen Einwilligung bedufte.
Mithin, so das Landgericht Potsdam, war der Handelsvertreter so genannter Ein-Firmen-Vertreter im Sinne von § 92 a HGB. Ihm war nach Auffassung des Gerichts aufgrund der vertraglichen Regelung die Ausübung einer anderweitigen Beratungs-, Vermittlungs- oder Verkaufstätigkeit nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung gestattet.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Es wurde Beschwerde eingelegt mit der Begründung, der Vertrag habe doch einen ganz anderen Inhalt. Eine andere Tätigkeit soll gemäß Vertrag nicht verboten sein, sie müsse nur vorher angezeigt werden. Über die Beschwerde wurde noch nicht entschieden.

Landgericht Potsdam vom 05.10.2011, Aktenzeichen 2 O 95/11

Göker war da, Zeuge nicht

Wir hatten darüber berichtet, dass am 22.11.11 über eine Strafe Gökers verhandelt werden sollte.

Während Göker zum Termin erschien, blieb ein Hauptzeuge fern. Nunmehr soll ein neuer Termin für Dezember anberaumt worden sein. So zu lesen in den „geprellten Strukkis“.

Kein Anschluss unter dieser Nummer oder die Leiden des RA Behrens

Mein Umzug und die Telekom

Ich bin mit der Kanzlei – zwei Straßen weiter – umgezogen.

Zunächst erfolgte eine feste Zusage der Telekom, dass der Telefonanschluss zum 28.11.2011 umgestellt wird. Für die Zeit zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr wurde der Techniker angekündigt.

Um 8.30 Uhr rief ein Mandant auf der Leitung einer Rechtsanwältin im gleichen Hause an, woraufhin wir ihn fragten, woher er diese Nummer habe. Er sagte daraufhin, er habe meinen alten Hauptanschluss angewählt.

Wegen dieser nicht abgesprochenen Weiterleitung erfolgte dann ein Anruf bei der Telekom, die noch immer den Besuch des Technikers für den Montag versprach. Von einer Weiterleitung auf die Nummer der Kollegin wusste man bei der Telekom nichts.

Um 13.15 Uhr der nächste Anruf bei der Telekom. „Der Techniker kommt noch“. Er habe bereits den Auftrag „abgeholt“.

Um 16 der nächste Anruf bei der Telekom. „Der Techniker kommt noch“, heißt es wie zuvor.

Vorher gab es zwei weitere Anrufe, in denen ich aus der Warteschleife flog.

Bis 18.30 Uhr habe ich auf den Techniker gewartet, dann das Büro verlassen.

Auf dem Rückweg habe ich noch einmal bei Telekom angerufen. Dort sagte man, dass der Neuanschluss erst zum 15.12.2011 erfolgen kann. Es gibt technische Probleme, die einen früheren Anschluss unmöglich machen würden. Würde ich einen Eilantrag stellen, hätte dies zur Folge, dass ich sogar noch erst nach dem 15.12.2011 einen Anschluss bekommen würde.

In diesem Telefonat erfolgte die feste Zusage, dass nunmehr der Faxanschluss ebenfalls auf den von der Rechtsanwältin weitergeleitet würde. Vielleicht hätte sie gegen entsprechende Bezahlung auch nichts dagegen gehabt. Tatsächlich erfolgte eine Weiterleitung, jedoch nicht auf die Faxnummer der Kollegin, sondern auf eine unbekannte Nummer.

Nächster Anruf bei der Telekom um 7.00 Uhr am nächsten Tag. Dort versprach man, die Faxweiterleitung sofort zu reparieren. Danach erfolgte auf der Faxleitung die Nachricht: „ Kein Anschluss unter dieser Nummer….“

7.30 Uhr Anruf der Telekom bei mir. „Die Faxweiterleitung ist ordnungsgemäß eingerichtet“, heißt es.

7.35 Uhr Test der Faxweiterleitung. Die Faxweiterleitung funktionierte nicht.

7.40 Uhr zweiter Test. Die Faxleitung funktioniert nicht. „Kein Anschluss unter dieser Nummer“.

7.50 Uhr nächster Anruf bei der Telekom.

Dauer des Telefonates: 15 Minuten. Dort wusste man von nichts. Man konnte jedoch in Erfahrung bringen, dass der Techniker eingetragen hatte, er sei um 17.45 Uhr am Vortrag da gewesen, hätte geklingelt, niemanden angetroffen und eine Karte eingeworfen.

Anschließend erfolgte die Weiterleitung zum Verteiler und von dort das direkte Gespräch mit dem Techniker (modernste Kommunikationstechnik), der diese Eintragung vorgenommen hatte. Er sagte etwas davon, er habe einen stressigen Tag gehabt, „Vieles klappte nicht, er hatte Migräne, und vielleicht die Klingel nicht richtig getroffen“, sagte er.

Daraufhin erfolgte die Zusage, dass ab 12.00 Uhr ein neuer Techniker erscheinen werde. Man versprach einen anderen Techniker.

Dieser kam um 14 Uhr, reparierte etwas, was nicht klappte, verschwand, sagte, dass die Leitungen der Telekom nicht funktionieren würden und ich hoffen müsste, dass die telecom irgendwann die Leitungen reparieren können, was aus Wiesbaden geschieht. Außerdem müssten die Leitungen doch ankommen und die Telefonanlage sei schuld.

Daraufhin wurde die überprüft. Sie war von vornherein in Ordnung.

Abends war plötzlich eine Weiterleitung der Hauptleitung zu meinem Handy eingeschaltet. Diese konnte ich selbst herausnehmen, so dass einer von drei Anschlüssen funktionierte.

Am Mittwochmorgen wieder verzweifelte Anrufe. Ich wurde wieder vertröstet auf nicht absehbare Zeit. Um 10 Uhr gingen plötzlich alle Leitungen. Eine Rückmeldung darüber gab es nicht.

Ich glaube, die Telekom weiß bis jetzt nicht, dass alles funktioniert…..Es ihr mitzuteilen, wäre etwa der 31. Anruf.

Ihr Rechtsanwalt Kai Behrens

Stern: Strafanzeige gegen AWD

Der Stern berichtet am 30.11.11 davon, dass die Wiener Staatsanwaltschaft Betrugsvorwürfe gegen den AWD-Gründer Maschmeyer sowie 19 AWD-Managern verfolgt.

Mehr dazu hier.