LG Leipzig muss über Falschberatung entscheiden

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens

Am 13.02.2012 findet vor dem Landgericht Leipzig eine interessante Berufungsverhandlung statt.

Hier klagt ein Kunde gegen einen Vertrieb wegen Falschberatung.

In der Verhandlung selbst soll der Kunden selbst als Partei vernommen werden.

Der Kunde trägt vor, er habe den Vermittler nach weiteren Kosten gefragt, der Vermittler habe bestätigt, derartige Kosten würden nicht anfallen.

Hintergrund ist, dass der Kunde im Jahre 2004 eine Riester-Rente Wachstum mit Garantie-Tarif 2RG abgeschlossen hatte. Um eine staatliche Förderung zu erhalten, musste eine Beitragserhöhung stattfinden. Ferner wünschte der Kunde einen Fond-Wechsel in einem bereits vorhandenen Riester-Rentenvertrag.

Dazu bat er um ein Gespräch mit seinem Vermögensberater.

Über neu anfallende Abschluss- und Vertriebskosten wurde, so behauptet es der Kunde, kein Wort erwähnt.

Als der Kunde dann im März 2009 eine Wertermittlung von der AachenMünchener bekommen hatte, stellte er fest, dass etwa 300,00 € an Abschluss- und Vertriebskosten abgezogen wurden. Hinzu kamen Verwaltungskosten in Höhe von 168,00 €.

In einer ersten Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig vom 24.03.2010 wurde die Klage des Kunden gegen die AachenMünchener abgewiesen.

Das Amtsgericht meinte, der Kunde könne den Nachweis einer unzureichenden Beratung nicht führen. Schließlich könne er nicht nachweisen, dass er lediglich eine Anpassung, und keinesfalls einen Neuabschluss gewünscht hatte. Denn das Antragsformular und auch der dem Antrag zugrunde liegende Versorgungsvorschlag lasse keine Zweifel daran, dass ein neuer Vertrag angeschlossen sein sollte.

Der Kläger hatte darüber hinaus behauptet, der Berater habe ausdrücklich zugesichert, dass keine weiteren Kosten entstehen würden. Diese Behauptung wurde von dem Versicherer bestritten und konnte von dem Kunden nicht bewiesen werden.