Februar 2012

Maschmeyer soll sich zum AWD positionieren

In Cash.Online wurde am 24.01.2012 Götz Wenker, seit Sommer 2011 Chef von AWD Deutschland, interviewt.

Er wurde zu den letzten Umsätzen gefragt. Insbesondere dazu, dass in den ersten neun Monaten von 2011 nur ein Plus von gut 1% erzielt wurde, die absoluten Zahlen vom ersten Quartal bis zum dritten Quartal sogar abnehmen würden.

Dazu sagte er, er sei mit den Zahlen durchaus zufrieden. Schließlich sei insbesondere „mit Blick auf die Medienberichterstattung und auf andere nicht immer positive äußeren Einflüsse“ 2011 „für uns ein sehr außergewöhnliches Jahr“.

Im Weiteren beklagte er die Abwanderung von Mitarbeitern. Außerdem suche man in Zukunft einen engen Dialog mit den Medien, einen von drei Komponenten, um den Negativtrend aufzuhalten.

Außerdem benötige man „natürlich auch eine ganz klare Positionierung von Carsten Maschmeyer zum AWD“.

Welche Position Maschmeyer zum AWD einnehmen sollte, sagte Wenker in diesem Interview nicht.

Hier zu lesen.

Rechtsanwalt rät zu fragwürdigen Tricks

Gerade erfuhr ich, dass ein süddeutscher Vertrieb offensiv Mitarbeiter der Konkurrenz abwirbt. Dies ist an sich nicht verwerflich, stellt sich jedoch in der Art und Weise als gefährlich dar.

Die angeworbenen Mitarbeiter befinden sich zum Teil noch in ungekündigten Vertragsverhältnissen bei einem großen Vertrieb.

Auf entsprechenden Anbahnungsseminaren wird den Mitarbeitern vorgegaukelt, dass es ganz einfach wäre, das Vertragsverhältnis mit dem Vertrieb zu kündigen.

Man solle einfach dafür sorgen, dass die Intranet-Verbindung gekappt wird, indem man den Vertrieb provoziert. Dann solle man mit einem vorgefertigten Kündigungschreiben, in dem man nur noch seine Vertragsnummer einsetzen bräuchte,  die fristlose Kündigung erklären.

Und schon wäre man draußen und dürfte für den neuen Vertrieb arbeiten und vermitteln.

Dieser Tipp soll sogar von einem Rechtsanwalt stammen, der eigens dieses „glückbringende“ Schreiben entworfen hat.

Davon, dass die fristlose Kündigung schon deshalb unwirksam sein könnte, weil eine Abmahnung fehlt und vielleicht sogar nicht einmal ein Kündigungsgrund vorliegt, sagte man den Vertrieblern nicht.

Und dass bis zu drei Jahren später Klagen auf Unterlassung, Schadenersatz und Auskunft über alle fremdvermittelten Verträge droht, sagte man auch nichts.

Meine Empfehlung ist deshalb, solch einfache Aussagen kritisch zu hinterfragen und sich lieber einmal mehr Rat einzuholen.

Schwarzarbeit in der Baubranche

Es gibt Schwarzarbeit in der Baubranche. Im Blog wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein großes Bauprojekt Ziel einer vorsorglichen Routineüberprüfung war.

Ein Mandant berichtete mir kürzlich über seine Entwicklung vom Arbeiter zum selbständigen Bauunternehmer (bei gleich bleibender Tätigkeit).

Zunächst war er Angestellter einer Firma Ö…Altlastensanierung GmbH. Nach deren Insolvenz wurden die Aufträge und auch das Arbeitsverhältnis nahtlos in die Firma Ö….Brandschutz Sanierungs GmbH übergeführt. Zwischendurch wurde die Firma der Mutter übertragen, nannte sich dann Firma ACUT und danach Firma Ö…..Dienstleistungs GmbH. Fährzeuge, Werkzeuge und Material wurden wie aus Geisterhand jeweils auf die neue Firma übertragen.

Ansprechpartner und Vorgesetzter war immer dieselbe Person. Der Geschäftssitz war auch stets derselbe. Auch die Zahlungen  waren indentisch.

Dennoch verlangte zuletzt die Firma Ö…..Dienstleistungs GmbH die Erteilung von Rechnungen. Die Rechnungen sollten nummeriert werden, einen Leistungszeitraum enthalten und die Formulierung „Wir berechnen Ihnen gemäß Werkvertrag … € zuzüglich Mehrwertsteuer“.

Die Sache flog auf wegen angeblicher Steuerrückstände des Arbeitnehmers, nachdem auch die letzte GmbH in die Insolvenz ging.

Der Scheinselbständige war Bauleiter für Asbest und Schadstoffe, war zuletzt nicht sozialversicherungsrechtlich angemeldet, besaß eine Tankkarte und Handy des Arbeitgebers und wurde auf dessen Geheiß 40 Stunden wöchentlich von Baustelle zu Baustelle geschickt.

Das Arbeitsgericht Celle erkannte nun, dass dies ein Arbeitsverhältnis darstellt. Nach einer mündlichen Verhandlung am 31.08.2011 wurde auf Vorschlag des Arbeitsgerichtes ein entsprechender Vergleich geschlossen.

Es soll übrigens schon eine Nachfolge GmbH der Insolvenzfirma Ö. geben …