Immer wieder Ärger mit den Vollmachten

Das Versicherungsjournal berichtete am 21.08.2012 darüber, dass die HDI Gerling eine Vollmacht nicht akzeptieren wollte, die älter als zwei Jahre alt ist. Ein Makler hatte die Vollmacht seines Kunden bei dem Versicherer vorgelegt im Zusammenhang mit der Übertragung von Kundenpolicen.
HDI bestätigte, dass man intern nur Vollmachten akzeptiere, die jünger als 24 Monate alt seien.
Der Makler wandte sich daraufhin an seinen Berufsverband, die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. Der Verband unterstützte den Makler bei seiner Klage gegen den HDI.
Vor dem Amtsgericht Köln soll dann HDI den Anspruch anerkannt haben.
Auch Sicht der Maklerschaft bleibt zu hoffen, dass HDI sich nun auch in Zukunft von ihrer Vorgehensweise verabschiedet. Schließlich gelten Vollmachten unbefristet, es sei denn, dass sich aus den Vollmachten etwas anderes ergibt.
Der Wunsch von HDI, die Vollmachten auf zwei Jahre zu beschränken, verstößt mithin gegen geltendes Recht.
Leider gibt es auch bei anderen Versicherern, z.B. bei der Provinzial aus Münster, immer wieder Probleme mit der Anerkennung von Vollmachten. Aus internen Kreisen erfuhr ich, dass die Provinzial Maklervollmachten noch immer nicht akzeptieren wolle.
Die HDI-Angelegenheit ging vor dem Amtsgericht Köln mit einem Anerkenntnisbeschluss vom 01.08.2012 unter dem Aktenzeichen 144 C 86/12 zu Ende.