BGH: Krankenkasse darf keine Zusatzversicherungen vermitteln

Wie der Versicherungsdienst mitteilt, darf die AOK Nordost
künftig ohne Erlaubnis nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) keine privaten Krankenzusatzversicherungen mehr vermitteln. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem (1 ZR 183/12 vom 18.9. 2013).

Geklagt hatte der AfW- Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. gegen den gesetzlichen Krankenversicherer.