Was geht mich mein Geschwätz von gestern an

In einer Handelsvertreterangelegenheit saß ich am Montag, den 31.03.2014, im Oberlandesgericht. Es fand die Fortführung einer umfangreichen Beweisaufnahme statt.

Einem Berater wurde gekündigt, weil man ihm insbesondere den Drogenkonsum vorwarf.

Ob dies nun zu den typischen Erscheinungen zu tun hat, die etwas mit dem Dunstkreis von Drogen zu tun haben, oder aber einfach auf Zufälligkeiten zurückzuführen sind, weiß ich nicht. Dennoch waren die Zeugenaussagen wie das besagte Fähnchen im Winde. Deshalb durften erhebliche Zweifel daran bestehen, ob der Vertrieb tatsächlich einen glaubhaften Zeugen gefunden haben könnte, der den Konsum bestätigen kann.

Ein erster Zeuge hatte seinerzeit umfassende und vielleicht sogar detaillierte Angaben dazu gemacht, dass der Drogenkonsum bestehe. Anschließend erfolgte ein Widerruf seiner Erklärung. Im Gerichtssaal erfolgte dann die Erklärung, es habe nie einen Drogenkonsum gegeben. Alles, was dieser Zeuge zuvor gesagt hatte, wäre falsch. Er rückte von dem Vorwurf völlig ab. Er hatte nur aus Angst, seine Ehe könnte scheitern, diese Aussagen getätigt und einen Schuldigen gesucht.

Eine zweite Zeugin will zwar den Drogenkonsum gesehen haben, sagt aber, dies zunächst gar nicht gegenüber dem Vertrieb bestätigt zu haben. Trotzdem tauchte in einer Stellungnahme, die diese Zeugin unterschrieben hatte, der Vorwurf des Kokainsgebrauchs auf. Den Begriff Kokain will sie jedoch nie genannt haben. Anschließend widerrief sie diese Erklärung, die sie zwar unterschrieben hatte, jedoch angeblich gar nicht gesagt hatte. Nunmehr meinte die Zeugin, sie müsse ja vor Gericht die Wahrheit sagen, und erklärte, dass doch dieser Drogenvorfall gesehen wurde. Auf die Frage, warum denn plötzlich nun heute diese Einsicht käme, meinte sie, vor Gericht müsse man ja die Wahrheit sagen.

Glücklicherweise benötige ich keine Drogen, um wichtige Dinge zu vergessen oder um Sachverhalte, die mir nicht passen, komplett auf den Kopf zu stellen. Ich mache es wie Obelix, getreu dem Motto:  „Was geht mich mein Geschwätz von gestern an“.