Markenrechtsstreit vorprogrammiert

Der gestern erwähnte Markenrechtsstreit zwischen DVAG und einem Verein ist sicher keine neue Erfindung. Anders gesagt: Man hätte damit rechnen können.

Schließlich gab es bereits mit der Marke „AWD“ (heute Swiss Life Select) einen ähnlich gelagerten Rechtsstreit. Den Betreibern der Seite www.awd-aussteiger.de wurde ebenfalls per einstweiliger Verfügung verboten, die Buchstaben AWD für ihre Seite zu verwenden.

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Nachdem dann ein Verein gegründet wurde, soll das Betreiben einer ähnlichen Seite mit dem Kürzel AWD zulässig gewesen sein. Es handelt sich um den Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V.

Dort heißt es auf der Website :

„Im Januar 2003 trafen sich erstmals ca. 12 AWD-Aussteiger auf Einladung von Herrn Weise, besprachen die Situation und überlegten das Vorgehen gegen den AWD und zur Hilfe der ehemaligen AWD-Mitarbeiter. Der heutige 1. Vorsitzende des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. war damals schon dabei. Es wurde beschlossen, einen Verein zu gründen. Weitere Treffen folgten und im Juni 2003 wurde dann der Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. gegründet.

Inzwischen war aufgrund Einstweiliger Verfügungen gegen Herrn Weise die Web-Site und das Forum aus dem Internet genommen. Der AWD sah seine Markenrechte an den drei Buchstaben gefährdet. Mehrere Prozesse führte der AWD gegen Herrn Weise und seine Familie und erst im Dezember 2003 kam das Hanseatische Oberlandesgericht zu der Sicht, dass durch den Zusatz “Aussteiger” eine ausreichende und unmißverständliche Distanzierung von der Marke “AWD” vorlag und somit gegen die Nutzung der Formulierung “AWD-Aussteiger” kein Einwand erhoben werden konnte. Die Einstweiligen Verfügungen wurden aufgehoben; die Web-Site ging wieder Online und erneut waren innerhalb kurzer Zeit tausende Beiträge im Forum.“

Nanu! Nur durch den Zusatz „Aussteiger“ erfolgte – so das Gericht – eine ordentliche Abgrenzung zu dem klagenden Vertrieb. Zumindest dieses Unterscheidungsmerkmal dürfte aktuell nicht gegeben sein.