Der Herr Referendarius

Das Amtsgericht Bad Schwalbach durfte sich kürzlich über eine – objektiv gesehen – sehr merkwürdige Beschwerde von mir wundern.

Was war geschehen?

Ein Vermögensberater hatte mich während eines bereits laufenden Verfahrens mandatiert. Deshalb beantragte ich die sogenannte Akteneinsicht, um mir erst einmal eine Übersicht über das Verfahren zu verschaffen.

Das Gericht sandte die Akte in mein Büro mit dem Vermerk: „Der Beklagtenvertreter erhält antragsgemäß Gelegenheit zur Akteneinsicht binnen drei Tagen“.

Der Herr Referendarius ( gem. Duden: Referendar= Anwärter auf die höhere Beamtenlaufbahn nach der ersten Staatsprüfung), der gerade zu Ausbildungszwecken in der Kanzlei anwesend war, schnappte sich die Gerichtsakte, ging damit in den Kopierraum, begann diese zu kopieren, sah dann auf die Uhr und machte kurzentschlossen Feierabend, ohne die Arbeit abzuschließen. So blieb die Gerichtsakte neben dem Kopierer liegen, auf den nächsten Arbeitstag des Herrn Referendarius wartend. Dieser meinte wohl, er müsse sich – aufgrund der Gerichtsverfügung –   für den Kopiervorgang drei Tage Zeit lassen.

Meine Mandantenakte  mit dem gerichtlichen Anschreiben (aber ohne Gerichtsakte) landete bei mir auf dem Schreibtisch. Dem Anschreiben entnahm ich irrtümlich, dass ich mich nun ins Auto setzen sollte, um binnen drei Tagen im schönen Bad Schwalbacher Amtsgericht in die Akte zu sehen. Da dies praktisch unmöglich war, und ich schon fast bösen Willen vermutete, schrieb ich postwendend einen Beschwerdebrief an das Amtsgericht, wie man es sich vorstelle, dass ich 300 km fahre, um dann eine Akte, bestehend aus etwa 40 Seiten, zu studieren.

Mein Entsetzen war groß, als die Gerichtsakte am nächsten Tag neben unserem Kopierer gefunden wurde. Natürlich erfolgte sofort ein Anruf beim Amtsgericht mit einer entsprechenden Entschuldigung.