Ermittlungserfolge gleich null

Ein Berater soll über Jahre hinweg zum Nachteil eines Kunden Verträge zum Abschluss gebracht haben, die dieser gar nicht wollte.

Immer wieder Jahr für Jahr wurden neue Vermögenssparpläne abgeschlossen, statt alte Vermögenssparpläne zu erweitern. Dafür flossen Jahr für Jahr stolze Provisionen. Gespart wurde dagegen wenig.

Insgesamt sollen Ausgabeaufschläge von mindestens 15.000 € als Schaden entstanden sein. Der Berater ist bei einem  Vertrieb tätig. Bei den Vermögenssparplänen handelte es sich um solche der Deutschen Bank.

Die Polizei ermittelte, wenn man es so nennen kann. Ermittlungserfolge sind gleich null. Die Polizeiakte besteht nach Abschluss der Ermittlungsakte aus kaum mehr als das, was der Geschädigte eingereicht hat.

Vermutlich besteht kein großes Interesse, der Polizei bei den Ermittlungen behilflich zu sein. Der Ermittlungsbericht, den ich gestern las, spricht Bände:

„Auffällig scheint dem Unterzeichner einer Häufung der Änderungen, die sicherlich zu einem Vermögensvorteil für den Beschuldigten und zu einem Schaden beim Anzeigeerstatter geführt haben können. Es erscheint jedoch angebracht, hier gegebenenfalls durch ein Gutachten zu klären, ob die durchgeführten Änderungen rein fachliche Fehler waren oder ob durch das Vorgehen des Beschuldigten eine bewusste Irreführung seines Kunden herbeigeführt wurde und der Beschuldigte dadurch einen entsprechenden Vermögensvorteil erlangte.

Ein Auskunftsersuchen bei der Deutschen Bank mit der Bitte der Beantwortung der darin gestellten Fragen wurde mit Hinweis auf eine fehlende staatsanwaltschaftliche Verfügung nicht beantwortet, obwohl die Verfügung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg beigefügt war… Da sich auch die … , wie aus dem Schriftverkehr … ersichtlich ist, offensichtlich bedeckt hält, wird gebeten, auch dort Auskünfte mittels staatsanwaltschaftlicher Verfügung einzuholen, sofern dies für das Verfahren geboten erscheint.“

Die Beschuldigte ließ übrigens alles abstreiten und meinte, der Kunde habe die insgesamt 15 Sparverträge so gewollt, wie diese abgeschlossen wurden.