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2016Buchauszug verjährt erst nach Korrekturabrechnung
„Bei Geschäften, für die später eine Korrekturabrechnung erteilt wird, ist für den Beginn der Verjährung in entsprechender Anwendung des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB der Zeitpunkt der Korrekturabrechnung maßgeblich“ entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 12.7.2011 unter dem Az. 13 U 16/11 .
Wenn zunächst der Vorschuss abgerechnet wird, die Provisionsansprüche gem. § 92 Abs.4 HGB ratierlich entstehen, erfolgt am Ende der Haftungszeit eine Abrechnung über die verdienten Provisionen. Die dreijährige Verjährung auf einen Buchauszug beginnt evtl. erst dann zu laufen.