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Der Verkauf der AWD-Aktien für 139 Millionen Euro im Jahre 2008 hat für Maschmeyer ein Nachspiel. Da das Land – genau gesagt der Sachbearbeiter des Finanzamtes – dies wohl wusste, aber annahm, dass noch immer Gewinne aus Aktien erzielt werden würden, wurde dies im Vorsteuerbescheid berücksichtigt.
Maschmeyer ließ über seinen Steuerberater gegen den falschen Vorsteuerbescheid Einspruch einlegen. Die Kosten dafür will er jetzt vom Land zurück.
Das Gericht soll angekündigt haben, dass die Chancen Maschmeyer schlecht stehen. Eine Amtpflichtverletzung führt grundsätzlich nur dann zum Schadenersatz, wenn der Beamte fahrläsig oder grob vorsätzlich handelt.
Ach ja : Der Steuerbescheid soll nach dem Hamburger Abendblatt eine Vorsteuer von 32 Millionen Euro vorgesehen haben.
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Maximilian von Ah beschreibt, wie das System MLM funktioniert.
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Man stelle sich folgende Situation einmal vor.
Ein Handelsvertreter, der in einer Struktur tätig ist, genießt dort mittlere Beliebtheit. Sein Geschäft ist etwas rückläufig. Wegen der schwierigen Zeiten leidet er unter Umsatzrückgängen, so dass er sich dazu entschließt, den Beruf zu wechseln.
Sein Handelsvertretervertrag sieht jedoch lange Kündigungsfristen vor. Außerdem fürchtet er, sofort keine Provisionsvorschüsse zu erhalten und ohne Einkommen dazustehen. So hofft er auf eine einvernehmliche kurzfristige Lösung im Wege eines Aufhebungsvertrages.
In der Struktur munkelt man, dass es dann keine Aufhebungsverträge gibt, wenn unser Finanzberater zur Konkurrenz wechseln möchte. Um allen Spekulationen in dieser Hinsicht vorzubeugen, schmiedet er einen geschickten Plan. Er erzählt in seiner Struktur, er habe einen erheblichen Lottogewinn gemacht.
Diese Idee stellt er mit solcher Überzeugung dar, dass man ihm dies sofort abnimmt.
Plötzlich bekommt die Angelegenheit neben der erhofften Vertragsaufhebung eine ganz eigene Dynamik. Seine Strukturkollegen, die unseren Berater früher nur beiläufig zur Kenntnis genommen hatten, bekommen plötzlich ein ganz eigenes Interesse an seiner Person. Jeder seiner Kollegen versucht nun, unseren Berater für sich einzunehmen. Man will ihn als Freund gewinnen. Er wird eingeladen und überall hofiert. Selbst der Leiter der Direktion ist sich nicht zu schade, sich persönlich um den Lottokönig zu bemühen.
Plötzlich ist er der Freund der gesamten Struktur. Der Hintergrund: Die Kollegen wittern ein großes Geschäft. Man möchte die Million doch so gerne in den eigenen Reihen anlegen. Hier winken riesige Provisionen. Nicht nur der Berater wäre dann auf einen Schlag reich geworden, sondern auch der jeweilige Vermittler.
Diese Geschichte, die auch die Titelüberschrift eines Buches “Wie aus Strukturkollegen eine echte Familie wurde“ oder “Der gelebte Traum: Vom Finanzberater zum Millionär“ tragen könnte, mutet an wie eine Realsatire im Fernsehen.
Personen und Handlungen sind nicht ganz frei erfunden.
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Erst machte die Central kürzlich darauf aufmerksam, das man sich von seinem eigenen Vertrieb verabschieden wird und sich fortan nur noch von der Deutschen Vermögensberatung DVAG vertreiben lassen wolle.
Seinen Außendienstlern soll die Central sogar schon gekündigt haben.
Dann erfuhr man von drohenden Beitragserhöhungen.
Nun hat Morgen und Morgen Krankenversicherungen untersucht. Danach gehörten zu den Spitzenreitern unter anderem die Debeka (fünf Sterne), die Alte Oldenburger (fünf Sterne) und die DEVK (fünf Sterne). Am unteren Ende der Skala im Morgen & Morgen Rating sind dagegen Vertreter wie die Inter (eins Stern), die Mannheimer (ein Stern) oder die Central (zwei Sterne) zu finden.
Dafür soll man die Bilanzen der Versicherer aus den letzten fünf Jahren ausgewertet haben.
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Nachdem die Seite der „Strukkies“ plötzlich verschwand, fragten viele nach dem Grund.
Offensichtlich bestand der Grund darin, dass Eigentümer der Seite und Verantwortliche gemäß Impressum sich nicht einig werden konnten. Die Inhaberin der Seite wollte verkaufen, während der eigentliche Betreiber die Seite fortführen wollte.
Die Fortführung findet sich jetzt der bereits von uns zitierten Seite Strukkie-Neu.
Da nunmehr Inhaber und Verantwortlicher nicht mehr auseinander fallen, dürfte die Zukunft gesichert sein.
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Ein kleiner Tipp für das Wochenende: Auf den neuen Seiten der „http://www.geprellte-strukkis-neu.de/“ blättern.
Einige Leser dieses Blogs waren besorgt, was denn aus dem alten Strukkiforum geworden ist. Offenbar hat es die Zeit unbeschadet überstanden und glänzt nun mit neuem Gesicht.
Manchmal finden sich in solchen Foren wahre Schätze, z.B. die Inhaftierungssache des ehemaligen MEG-Chefs Göker (bzw. seine Nichtinhaftierung).
Die MEG und ihre Provisionsregelungen haben ja eine wahre Flut von Diskussionen ausgelöst über die Frage, ob diese begrenzt werden sollen. Viele Krankenversicherer hatten sich bei diesen „unverhätnismäßigen“ Provisionen beteiligt (und wegen MEG eine Menge Geld in den Sand gesetzt).
Man will aktuell die Provisionen auf acht Monatsbeiträge beschränken. So stands am 28.9. im Versicherungsjournal.
Göker wird das heute egal sein.
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Heute morgen, kurz nach 8.
Jürgen Webermann vom NDR Info berichtet in WDR2 über eine mögliche Klagewelle gegen AWD.
Kürzlich entschied das OLG Hamm, dass die Grundsätze des BGH über sog. „KickBacks“ auch auf Finanzdienstleister anwendbar ist (dazu in Kürze hier mehr).
Nach Webermann soll auch AWD Filmfonds vermittelt haben, woraufhin viele Anlager großen Schaden erlitten haben. Diese Kunden sollen auch nicht über erhebliche Provisionen informiert worden sein, die an den AWD flossen. Dies hätten, so Webermann, nicht einmal die Mitarbeiter des AWD gewusst.
Deshalb würde der AWD haften, so Webermann., und wies auf mögliche Verjährung zum Ende des Jahres hin.
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Die zwischenzeitig in der Versenkung verschwundene kritische Ex-Strukki-Seeite hat einen Nachfolger gefunden.
Jetzt gibt es die Site www.geprellte-strukkis-neu.de
Man nennt sich selbst als die „Site für die Realität rund um den Strukturvertrieb“.
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Der Termin steht fest : Ende 2012 wird die Central Krankenversicherung ihren Vertrieb an die Deutsche Vermögensberatung als Ausschließlichkeitsvertrieb abgeben. Das Maklergeschäft wird zu diesem Zeitpunkt geschlossen.
Dies wird nicht die einzige Veränderung bleiben. ProontraOnline berichtet, dass Central die Beiträge anheben wird. Dirk Brandt, Sprecher der Gemerali Deutschland Holding, soll nach diesem Bericht bestätigt haben, „Beitragsanpassungen von 30 Prozent kommen allenfalls in einzelnen Tarifen in Frage“.
Sogenannte Billigtarife werde man nicht mehr anbieten.
Thomas Wiener schreibt in seinem Blog, dass sogar noch wesentlich höhere Anhebungen zu erwarten sind.
Krankenversicherung.net spekuliert bereits über einen möglichen Verkauf der Central Krankenversicherung.
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Die AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung GmbH aus Wien ist vom Handelsgericht Wien am 18.8.2011 zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von etwa 50.000,00 € verurteilt worden. Die Kundin wurde von dem AWD beraten. Sie habe ihr erspartes Geld sicher anlegen wollen.
Die Ansprüche wurden an einen Verein abgetreten. Dieser trägt vor :
Der Berater habe Aktien der ImmoFinanz AG empfohlen und dieses Produkt mit einem Bausparvertrag verglichen. Auf Risiken habe er nicht hingewiesen. Im Jahre 2005 wurden ImmoFinanz-Aktien für einen Preis von 57.000,00 € gekauft und 2006 und 2007 für etwa 30.000,00 € wieder verkauft. Ferner wurden Aktien bei der Convert Immobilien Invest AG sowie bei Eco Business Immobilien AG erworben.
Die beklagte Partei hafte aus eigenem Verschulden, da sie die notwendige Sorgfalt im Vertrieb von Anlageprodukten außer Acht gelassen habe und das Risiko bei Immobilien Aktien nicht entsprechend überprüft habe. Sie habe ihren Geschäftsbetrieb so organisiert, dass es systematisch zu Fehlberatungen wie der gegenständlichen habe kommen müsse. Für die Vermittlung der ImmoFinanz Aktien habe sie außerdem Verkaufsprovisionen und Bestandsprovisionen lukriert, diese seien um Unterschied zu anderen Produkten besonders hoch gewesen … Der Berater habe die gegenständlichen Veranlagen als völlig sicher dargestellt. Er habe vermittelt, dass der Verlust des eingesetzten Kapitals unmöglich sei.
Die Klägerin hatte zuvor nur Erfahrungen im Bereich von Bausparverträgen und Sparbüchern, sie wusste und weiß weder, was ein Wertpapier ist, noch hat sie sonstige Kenntnisse im Anlagebereich. Sie wollte zu keinem Zeitpunkt ein Veranlagung, bei der ihr Kapital angegriffen werden konnte und wollte jedenfalls keine Veranlagung in Aktien.
Das Gericht erkannte eine Haftung wegen Verstoßes gegen das WAG (Österreichisches Gesetz über Finanzdienstleistung)
Das Gericht in seinem Urteil:
„Zu der von der Klägerseite behaupteten systematischen Fehlberatung auf Seiten der Beklagtenpartei bei Beweis nicht aufzunehmen: Es ist für den Einzelfall, der hier untersucht wird, irrelevant, ob bei der Beklagtenpartei eine systematische Fehlinformation stattgefunden hat oder nicht.
Ein sorgfältiger Berater muss wohl in Extremsituationen – wie die vorliegende eine ist – auch zu dem Ergebnis kommen, dass für bestimmte Kunden bestimmte Veranlagungsformen grundsätzlich nicht geeignet sind, weil diese das Risiko nicht abschätzen können das damit verbunden ist, auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Realisierung des Risikos zu dem Zeitpunkt der Veranlagung als gering eingestuft wird. Dass er dies nicht tat, ist jedenfalls als grob sorgfallswidrig einzustufen.“

