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Wie das Versicherungsjournal heute berichtet, hat der Bundesverband deutscher Vermögensberater e.V. (BdV) kritisiert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Kosten im Rahmen der neuen Regulierung der Finanzanlagenvermittlung zu niedrig eimgeschätzt hat.
Leider fand sich in dem Artikel weder ein passender Link zu den Aussagen oder zu den zu erwartenden Kosten.
Zur Erinnerung :
Der am 06.04.2011 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sowie die „Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung “ sehen vor, dass die Vermittlung von Investmentfonds, geschlossenen Fonds sowie „sonstigen Vermögensanlagen und Genossenschaftsanteilen“ ab 2013 gewerberechtlich reguliert werden soll und somit vergleichbare Anforderungen wie im Versicherungsvermittlerrecht gelten werden: Erlaubnis, Registrierung, IHK-Sachkundenachweis „Finanzanlagenfachmann IHK“ (jedoch ohne „Alte-Hasen-Regelung“), Vermögensschadenhaftpflicht-
versicherung, Beratungs- Dokumentations- und Informationspflichten gem. §§31ff WpHG.
Laut Versicherungsjournal meint der BdV, davon seien allein 11000 Vermögensberater und weitere 260.000 Vermitller betroffen, von denen ein Großteil Investmentfonds vermitteln würde.
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Heute um 21.45 Uhr erklärt der Ex-Insider und Schlüsselroman-Autor Maximilian von Ah, wie die Finanzvertriebe die Angst der Anleger schüren und ausnutzen.
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Wie n-tv berichtet, bekommt Ergo wegen seiner Budapester Sex-Party und falschen Kostenberechnungen bei Riesterverträgen vielleicht sogar Besuch von der Bafin. Eine Berichterstattung zu den Vorfällen hatte die Bafin schon angefordert.
03
Was google verrät !
Früher stand der Name IOS für ein Unternehmen, das schon in den 70igern eine Strukturvertriebsorganisation aufbaute und in aufsehenderregender Weise in die Insolvenz ging.
IOS ist damit der Urvater der Strukturvertriebe.
Wie die Zeiten sich ändern. Googelt man heute ios, findet man etwas anderes. Es wird sogar empfohlen, iOS runter zu laden – jedoch nicht als Struktursystem, sondern als Betriebssystem für den Apple Iphone.
Wie die Zeiten sich ändern. Auf den ersten Seiten im Google war der Strukturvertrieb nicht mehr zu finden.
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Ein treuer Leser wurde auf den Blogeintrag vom 20.7.2011 aufmerksam und da fiel ihm doch das nette Gleichnis vom Ei ein (am 20.7. wurde über die HMI-Rolex berichtet).
Hier sein Kommentar :
„wie heißt es doch im Volksmund: „Ein Ei gleicht dem anderen.“
Dieser Spruch fiel mir ein als ich auf Ihrem Blog unter o.a. Artikel diese Zeilen gelesen habe.
……Spruch gearbeitet, diese wertvolle HMI-Uhr bringe ihren Träger, wenn er kein Kleingeld mehr zur Hand habe, von jedem Fleck der Erde wieder nach Hause.
In den 90er Jahren hatte ich persönlcih die goldene Uhr von dem damaligen Alleinvorstand der XXXX bei einer großen Ehrung erhalten. Die Uhr hat soviel Wert an Gold, dass man von ….
Genau so war’s. Irgenwie arbeiten die Strukkis alle mit den gleichen Worthülsen. Na ja. Sie kommen von der XXX. „
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Vorgestellt von RA Kai Behrens
Gemäß § 7 Abs. 3 ist der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu gewähren.
Gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub ausgezahlt werden, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz order teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Bisher galt: War der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraumes krank, und konnte er den Urlaub deshalb nicht nehmen, ist der Urlaubsanspruch entfallen.
Dieser Auffassung ist der Europäische Gerichtshof mit zwei Entscheidungen vom 20.01.2009 entgegen getreten.
Dabei war ein langjährig beschäftigter Mitarbeiter immer wieder längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt. Wegen der Erkrankung konnte der Urlaub nicht genommen werden. Das Gericht meinte, der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf bei einem ordnungsgemäß krankgeschriebenen Arbeitnehmer nicht davon abhängen, dass er während des Bezugszeitraumes tatsächlich gearbeitet hat.
Die Konsequenz: Jeder langfristig erkrankte Mitarbeiter, der dem Arbeitgeber keinen Lohn kostet, weil er Krankengeld bezieht, wird aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu einem Risiko. Denn jetzt soll er Lohnansprüche haben.
Dem Arbeitgeber ist zu empfehlen, sich darüber Gedanken zu machen und notfalls dem Erkrankten eine Kündigung auszusprechen. Früher bedurfte es solcher Gedanken nicht.
Dem Europäischen Gerichtshof sei Dank.
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Die Neue Osnabrücker Zeitung schrieb am 23.06.2011 darüber, wie man ein Vorstellungsgespräch am besten meistert.
Dazu wurde die Referentin für Unternehmenskommunikation der Deutschen Vermögensberatung, Maria Lehmann, befragt. Sie gab sicher gute Tipps ab, wie z.B., dass ein gepflegtes Auftreten, Pünktlichkeit und Höflichkeit Grundvoraussetzungen seien. Und der Beruf müsse zu den eigenen Interessen passen, so Frau Lehmann. Und man erwarte, dass der Bewerber sich mit dem Beruf beschäftige und sich über den Arbeitgeber informiert hat.
Für wen sich der Beruf des Vermögensberaters empfiehlt, erfuhr man in diesem Interview nicht.
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Ein immer wieder diskutiertes Thema : Ein ehemaliger Mitarbeiter glaubt, Ansprüche gegen sein altes Unternehmen zu haben. Um etwas Nachdruck zu verleihen, wird „mit der Öffentlichkeit“ gedroht. Pikante Informationen sollen an Pressevertreter weitergegeben werden.
Bei der Ergo sind in der letzten Zeit eine Reihe pikanter Infos bekannt geworden. Der Albtraum jedes Großunternehmens – plötzlich mit Negativschlagzeilen im Mittelpunkt zu stehen.
Am 9.6.11 soll die Ergo Strafanzeige wegen versuchter Erpressung erstattet haben, enthält sich aber weiterer Angaben.
Ob die Hintergründe so waren, wie oben angedacht, wissen wir nicht.
Ebenfalls pikant : Die Süddeutsche schrieb am 28.6., Herr Kaiser soll mit der Ausrede , er wolle eine Meinungsumfrage machen, sich den Zutritt zur Kundenwohnung hat erschleichen wollen und spricht von Herrn Kaiser mit Tarnkappe.
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Am 25.06.2011 schrieb das Handelsblatt, dass Karsten Maschmeyer die Beteiligungsgesellschaft Alternative Investments GmbH gegründet hat. Der Sitz des Unternehmens ist Frankfurt am Main. Die GmbH ist eine 100%ige Tochter der Vermögensverwaltungsgesellschaft. Nach dem Handelsblatt ist Ziel der Gesellschaft, durch Bereitstellung von Eigen- und Fremdkapital das Wachstum Europäischer Unternehmen mit Webbasierten Geschäftsmodellen zu fördern – sowie aus dem Bereichen Medizin, erneuerbare Energien und Ressourcen schonende Technologien.
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Wieder mal ein Fall von Großprotzerei, der im Knast endet.
Schrottimobilien-Verkäufer und Makler Kai Uwe Klug sitz nun in U-Haft. So der Spiegel.
Der größte Angeber von Berlin wurde er auch genannt.
Hier mehr.
http://www.youtube.com/watch?v=VcVry4c93V0

