RA Kai Behrens

Studie von Prof. Dr. Oehler und der GDV

Das Versicherungsjournal berichtete am 15.11.2011 darüber, dass der GDV an der Untersuchung des Finanzwissenschaftlers Prof. Dr. Andreas Oehler Kritik genommen hätte. Angeblich seien dessen Feststellungen „unseriös und unwissenschaftlich“.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vertritt die Interessen der Deutschen Versicherungswirtschaft. Mitglieder sind, wie dem Mitgliederverzeichnis auf der Homepage zu entnehmen ist, alle namhaften Versicherer. Prof. Dr. Andreas Oehler hatte ausgerechnet, dass gekündigte Lebensversicherungen zwischen 2001 und 2010 zu einem Verbraucherschaden in dreistelliger Milliardenhöhe geführt haben.

Wir erinnern uns: Im September 2008 (so lange ist das schon her) hatte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Firma Evers und Jung beauftragt, eine Studie zur Qualität in der Finanzdienstleistung zu erbringen.

Die Ergebnisse waren erschreckend.

Die Studie kritisierte die schlechte Beratung und die unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen. 50 – 80 % der Langzeitanlagen wurden zum Zeitpunkt der Studie frühzeitig gekündigt, die Vermittler richteten dort bis dahin jährliche Schäden von 20 – 30 Millionen Euro an.

Die Studie von Evers und Jung sagte aus, dass 50 – 80 % aller langfristigen Sparverträge storniert würden, 75 % der Lebensversicherungspolicen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, 50 % der mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Drittel der Policen mit einer Laufzeit von 12 Jahren.

In der Studie von Evers und Jung schrieb man dann auch von einem Verlust von 3.300,00 Euro pro Kunde. Ferner wurde auch hier eine Hochrechnung vorgenommen: Werden jährlich eine Millionen Verträge gekündigt, entspricht dies einem Schaden von fast 3,4 Milliarden Euro (auf Seite 76 der Studie).

Während also die Studie deutliche Parallelen zu den Veröffentlichungen des Prof. Dr. Andreas Oehler aufzeigt, stehen die Angaben des GDV allein dar. Der GDV meinte, dass nach der Jahrtausendwende nur eine sehr geringe Schwankungsbreite zwischen 3,60 % und 4,20 % vorhanden sei und dies seit 2008 rückläufig sei (offensichtlich hat bereits die Veröffentlichung der Studie von Evers und Jung zu einer deutlichen Verbesserung beigetragen….).

Schade

Ein „etwas“ kritischer Kommentar von mir zum Thema „Auslaufmodell bevorschusste Provisionen“ wurde vom Versicherungsjournal nicht veröffentlicht. Schade. Ich denke (hoffe), es war nur ein Versehen.

Grundsätzlich wollte ich mich dem Kommentar von Carsten Bechthold anschließen und mehr Transparenz für das aktuell undurchsichtige Provisionssystem fordern.

Und zu guter Letzt wies ich darauf hin, dass es offenbar noch eine große Lobby gibt, die Veränderungen verhindern will.

Beratung zur betrieblichen Alterversorgung

Am 04.11.2011 fand in Köln die zweite BRBZ-Makler-Konferenz des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. statt. Thema war die rechtssichere Beratung in der betrieblichen Altersversorgung. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob die Beratung zur betrieblichen Altersversorgung durch Makler auf Dauer durchgeführt werden kann.

Die Kölner Konferenz hatte dabei folgende Ergebnisse:
Die umfassende rechtliche Beratung im Rahmen der bAV ist nicht durch § 34 d Abs. 1 Satz 4 der GewO gedeckt.
Die gleichzeitige Tätigkeit als Rentenberater, Rechtsberater und Versicherungsmakler ist nicht miteinander vereinbar. Auch juristische Personen  und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit können nicht als Rentenberatungsgesellschaft registriert werden, wenn sie zugleich Versicherungsvermittlung oder- Vertretung anbieten wollen.
Versicherungsmakler können für sich für das Rechtsdienstleistungsgesetzt (RDG) nicht in Anspruch nehmen.
Das Versicherungsvertragsgesetz kann ebenfalls nicht als Begründung für Versicherungsmakler herhalten.
Die rechtliche Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung steht in keiner Abhängigkeit zu einem zu vermittelnden Finanzdienstleistungsprodukt. Vielmehr sind beide Tätigkeiten völlig autark voneinander zu erledigen.
So laute die Zusammenfassung von Moderator Detlef Lülsdorf, veröffentlicht in Xing

„Das Problem sind die Provisionen“

Report München berichtete am 8.11.11 über das Geschäft mit der Angst. Abzocke bei der Alterversorgung hieß die Überschrift weiter.

Dort sagte man, dass der deutsche Anlegerschutz weit hinter eurpäischem Standard hinterher hinke. Dänemark und Norwegen hätten bereits Provisionsverbote eingeführt, England und Holland planen die bereits. In Deutschland blocke die Bundesregierung solche Trends ab.

Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden Württemberg erwähnte zwar, dass es aktuelle gesetzliche Änderungen gebe. Die aber würden, so Nauhauser, nicht helfen. Der „Bedarf spielt immer noch keine Rolle“, so Nauhauser.

Für alle, die gestern lieber Versicherungsmitarbeiter Stromberg bei der Arbeit beobachteten, hier der Link zum Report-Beitrag.

Nachtrag zur DKM 2011

Die Branche leidet unter der Schuldenkrise. Topthemen waren auch die Deckelung der Provisionen in der Krankenversicherung und die neuen Vermittlerregelungen.

Mehr dazu hier.

Vormerken

Am 2.11.11 um 22:45 Uhr kommt eine neue ZDF-Reihe mit dem Titel „Zdf Zoom“.

Diesmal geht es – wie sollte es anders sein – um Beratungsqualität in der Versicherungswirtschaft, auch um altbekannte Misstände.

Kopf an Kopf Rennen um den unbeliebtesten Beruf

Das Versicherungsjournal berichtete am 27.10.2011 darüber, dass das Ansehen von Feuerwehrmännern bestens sei, dagegen Versicherungsvertreter nach wie vor unter dem schlechtesten Image leiden.
Dies war auch Gegenstand einer Bürgerbefragung im öffentlichen Dienst des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion. Ähnlich ging auch eine Bewertung des Spiegels vom 06.10.2010 aus. Auch hier war die Feuerwehr ganz oben, gefolgt von Ärzten und Polizisten, Anwälte im mittleren Bereich, während Werbefachleute, Manager und vor allem Politiker das Schlusslicht bildeten.
Versicherungsvertreter wurden hier nicht expliziert aufgeführt.
Bänker fand man auf Platz 8 wieder – jedoch von hinten.

Alte Hasen werden geschützt

Der Finanzausschuss des Bundestages hatte letzte Woche abschließend über den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts beraten. Umstritten war bis dahin, ob die „Alte-Hasen-Regelung“ gesetzlich verankert werden soll.
Dies soll nun so Gesetz werden und vom Bundestag so beschlossen werden.
Vermittler, die seit 01.01.2006 ununterbrochen selbständig oder unselbständig als Anlagevermittler oder Anlageberater gemäß § 34 c GewO tätig waren, bedürfen keiner Sachkundeprüfung. Dazu muss die ununterbrochene Tätigkeit durch Vorlage der erteilten Erlaubnis und der lückenlosen Vorlage von Prüfungsberichten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 der Makler- und Bauträgerverordnung nachgewiesen werden. Unselbständige müssen dies durch einen Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnissen oder eine Bestätigung des Arbeitgebers nachweisen.
Die Höhe der Provisionen soll in Zukunft auf neun Monatsbeiträge bei der Vermittlung von Krankenversicherungen begrenzt werden.
Die in einem Geschäftsjahr für den Abschluss von Krankenversicherungen an einen einzelnen Vermittler gewährten Zahlungen und geltwerten Vorteile dürfen 3,3 % des von ihm insgesamt vermittelten Geschäfts nicht übersteigen. Außerdem gibt es in Zukunft dafür eine fünfjährige Stornohaftung.

Strukturvertrieb mit Auskunftsanspruch gescheitert

Am 16.09.2010 entschied das Arbeitsgericht Dresden in einem interessanten Urteil, dass einem Strukturvertrieb kein Anspruch zusteht, Auskunft über eine behauptete Konkurrenztätigkeit zu erhalten.

Der Vertrieb sei nämlich hinsichtlich der unterstellten Konkurrenztätigkeit beweisfällig geblieben. Dazu das Gericht : Selbst wenn ein Berater durch „ungeschickte“ Äußerungen im Vorfeld der Klage einen solchen Eindruck entstehen lasse, er übe Konkurrenztätigkeit aus, hätte die … im Einzelnen darlegen müssen, welche Tätigkeit der Berater in verbotener Weise ausgeübt haben soll. Dafür hätte man auch Beweis antreten müssen. Dies tat sie aber nicht.

Der Handelsvertreter hatte jedoch zuvor eine fristlose Kündigung ausgesprochen, so dass das Gericht davon ausging, dass er die Tätigkeit für den Vertrieb seit Ausspruch der Kündigung eingestellt hatte. Seitdem sei er dann auch grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Das Gericht erkennt zwar, dass der Berater nicht verpflichtet ist, Verträge für den Vertrieb zu vermitteln. § 86 Abs. 1 HGB verlange aber, dass sich der Handelsvertreter um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen hat.

Da ein Schadensersatz ohne Auskunft kaum möglich sein wird, wird es das wohl gewesen sein.

Wo sind 6000 Mitarbeiter hin ?

Maximilian von Ah vermisst 6000 AWD- Mitarbeiter.

Mehr dazu hier.

Die Angst der Vertriebe vor der Honorarberatung

Die Angst vor der Honorarberatung greift um sich. Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski hat im Auftrag von Prisma Life die Folgen der gesetzlichen Einführung der Honorarberatung auf die Versicherungs- und Finanzbranche untersucht. Er kam zu einem für Makler und Vermittler bedrohlichen Ergebnis.
Viele Kunden würden sich zunächst bei Makler oder Vermittler beraten lassen, und anschließend eine Versicherung mit einer Nettopolice abschließen, so Prof. Schwintowski.

Makler und Vermittler würden diesen Wettbewerb nicht lange durchhalten können und müssten wie die Honorarberater eine Beratungsgebühr erheben. Prof. Schwintowski meint sogar, dass Bruttoprodukte dann gar keine Chance mehr haben würden, weil der Nettopreis öffentlich ist und die Tarife für Honorarberater auch.

Die Branche soll sich angeblich gegen eine Gesetzesänderung wehren. Schließlich sieht sie offensichtlich ihre Felle wegschwimmen.

Näheres im Financial Times vom 18.10.2011

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