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Für Freunde der Statistik empfehlen wir
das statistische Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2010, herausgegeben vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Dort kann man unter anderem lesen, dass wir insgesamt 1,2 Bio Euro angelegt haben und die Anzahl der Versicherungsunternehmen Jahr für Jahr schrumpft.
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Die Sparkasse Münsterland Ost darf sich glücklich schätzen : Das Landgericht Münster gab ihr gestern Recht. Ein Lehman-Opfer hatte geklagt und konnte ein Beratungsverschulden wohl nicht nachweisen. Wir berichteten.
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Am 16.08.2010 entschied ein Landgericht, dass in einem Rechtsstreit der OVB Vermögensberaterung AG gegen einen Mitarbeiter nicht das Landgericht, sondern das Arbeitsgericht zuständig sei.
Das Landgericht dazu:
„Selbständige Handelsvertreter gelten als Arbeitnehmer im Sinne des ArbGG, wenn sie vertraglich nicht für weitere Unternehmer tätig werden dürfen oder ihnen nach Art und Umfang der von ihnen verlangten Tätigkeit nicht möglich war, und sie während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses, bei kürzerer Vertragsdauer während dieser, im Durchschnitt monatlich nicht mehr als 1.000,00 € an Vergütung einschließlich der Provisionen und Ersatz für Aufwendungen bezogen haben.“
Obwohl der Handelsvertreter hier auch für die Volksfürsorge und die IDUNA tätig war und durfte, sah das Gericht ihn als Ein-Firmen-Vertreter an. Schließlich waren alle in Rede stehenden Verträge am selben Tage abgeschlossen. Außerdem handelte es sich ausschließlich um Partner der OVB.
Außerdem gab es nur eine gemeinsame Abrechnung.
Das Gericht wies darauf hin, dass gemäß des Finanzdienstleistungsvermittlungsvertrages dem Handelsvertreter auch untersagt war, vor Beendigung der für OVB geführten Beratungsgespräche dem Kunden anderweitige Produkte und Dienstleistungen zu offerieren. Damit handelt es sich um ein absolutes Wettbewerbsverbot. Dies gehe über das weitere vertragliche Verbot hinaus, nach welcher der Handelsvertreter keine „konkurrierenden Produkte oder Dienstleistungen“ anbieten durfte.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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Wenn man die Formaxx-Website öffnet, strahlen einem die schönsten Gesichter entegen. Auf dieser Schiene ist Formaxx sicher Marktführer.
Formaxx hat jedoch „Finanzbedarf“, wie man nun selbst einräumen musste. Finanzbedarf ist der Bedarf, der zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht durch die kapitalfreisetzenden Einnahmen gedeckt wird, so das Wirtschaftslexikon 24.
Dieser Finanzbedarf hat aber angeblich nichts mit schlechten Geschäften zu tun, so Vorstandsmitglied Steinmeister. Im Gegenteil : Die guten Geschäfte hätten zum Finanzbedarf geführt.
Die HAZ hat Zweifel. Wir auch.
08
Um 21:00 Uhr in der Sendung – Menschen und Schlagzeilen – im NDR kommen in einem Life -Interview zwei geschädigte AWD Mandanten und der bekannte Wirtschaftsdetektiv Fuchsgruber zu Wort.
Um 22:35 Uhr kommt dann, ebenfalls vom NDR, die Sendung Panorama – die Reporter, und darin eine Reportage von ca. einer halben Stunde über AWD, über Mandanten, Mitarbeiter, Maschmeyer und Politik usw.
Es wird also ein langer Abend….
05
Am 16.08.2010 entscheid das Oberlandesgericht Hamm in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebs gegen einen Vermögensberater, dass nicht das Landgericht, sondern das Arbeitsgericht zuständig sei.
Damit schloss sich das Oberlandesgericht Hamm der Auffassung des Landgerichts Münster an, die von dem Vertrieb im Wege der Beschwerde angegriffen wurde.
Gegenstand dieser Entscheidung ist ein Vermögensberatervertrag aus dem Jahre 2002.
04
von RAin Britta Gedanitz
Die Ausbildung zum Diplom-Strukki war gestern.
Im alten Forum bei AWD-Aussteiger.de (noch nachzulesen bei noawd.net)
las sich das übrigens so:
„Seit Juli diesen Jahres absolviere ich ein vom AWD angebotenes duales
Studium zum Dipl. Kaufmann. Im Moment bin ich in der Praxisphase. Da
mir die Arbeit aber nicht gefällt und ich einen gewissen Druck bekomme
immer wieder neue Kontakte herzustellen(eigentlich habe ich nur die
Aufgabe, Kontakte für meine Führungskraft zu realisieren!), überlege
ich das Studium abzubrechen. Der AWD war hier aber sehr geschickt.
Falls ich aufhöre, muss ich für jeden Monat 650 € an den AWD
zurückzahlen (angeblich Studiengebühren, auch für die Praxisphasen, wo
ich garnicht an der Uni bin).“
Heute sind wir schon einen Schritt weiter. Endlich gibt es auch den
Master of Lobbyism.
Na, und wer unterrichtet das? Richtig, die zweite Hälfte von Maschi &
Berti.
02
….durfte ich heute Zeuge eines spannenden Prozesses vor dem Landesarbeitsgerichts Hamm werden. Ich war im gleichen Saal direkt davor „dran“.
Dort ging es um die Kündigung eines Arbeitnehmers der Fritz Schäfer GmbH, der mit seinem Elektroroller auf dem Weg zur Arbeit liegen blieb und der daraufhin den Akku während der Arbeitszeit auflud. Schaden für den Arbeitgeber: 1,8 Cent. Der Arbeitgeber kündigte fristlos. Erstinstanzlich wurde die Kündigung bereits als unwirksam erachtet.
Das Landesarbeitsgericht Hamm vertrat die gleiche Ansicht. Wer 19 Jahre bei einem Unternehmen ohne Beanstandungen gearbeitet hat, dem darf nicht deswegen gekündigt werden.
Der Rechtsanwalt des Arbeitgebers trat daraufhin die Flucht nach vorne an und stellte einen Auflösungsantrag gemäß §§ 9, 10 KSchG. Er meinte, wegen des großen Presserummels und anderer betrieblicher Ereignisse sei die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.
Urteil LAG Hamm 16 Sa 260/10
01
von RAin Britta Gedanitz
AWD verkauft jetzt Automobile???
Auch das Jahreseinkommen von 45.000 – 50.000 EUR lässt sich sehen.