Allgemein

Vermittlung von Blockheizkraftwerken mit strafrechtlichem Hintergrund

„GFE“ ist wegen der Vermittlung dubioser Geschäfte zum Bau von Blockheizkraftwerken unter Beschuss geraten. Jetzt geht man auch vereinzelt gegen seine Handelsvertreter vor.

Dahinter steckt ein Struktursystem, vom Energieberater bis zum Vertriebsdriektor, wie wir es überwiegend nur aus der Finanzdienstleistung kennen.

Vermittelt wurden Blockheizkraftwerke von der GFE Energy AG. Diese Blockheizkraftwerke sollten der Förderung erneuerbarer Energien dienen und an die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH verpachtet werden.

Über die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH wurde am 01.03.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Einige Verantwortliche sollen sogar inhaftiert worden sein.

Über das Vermögen der GFE Energy AG wurde am 16.08.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Deshalb sind Ansprüche gegen die GFE zurzeit deshalb nur beschränkt durchsetzbar.

Jetzt werden einzelne Vermittler, die für die BFE die Finanzierung durchgeführt haben, in die Verantwortung genommen. Unter anderem wurde ein Vermittler durch das Landgericht Landshut mit Urteil vom 14.10.2011 zum Schadenersatz in Höhe von 35.700,00 € (Kaufpreis des Blockheizkraftwerkes) verklagt. Er soll die Kunden nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben.

Die Blockheizkraftwerke sollten viel weniger Pflanzenöl benötigen, als die bisher marktüblichen. Durch Einspeisen von Strom in das öffentliche Stromnetz sollten hohe Renditen erzielt werden. Im Frühjahr 2010 hatte die GFE mit dem Verkauf damit großen Geschäftserfolg. Bereits am 30.11.2010 wurde der Geschäftsbetrieb nach Aufnahme von staatsanwaltlicher Ermittlungen niedergelegt. Angeblich sollen die Blockheizkraftwerke gar nicht gebaut werden.

Die Staatsanwaltschaft vermutet bandenmäßigen Betrug im großen Stil. Die Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen vor, dass sie im Zeitraum November 2009 bis November 2010 insgesamt 1.417 Kunden mit insgesamt 1.547 Kaufverträgen betrogen haben sollen. Der Schaden soll sich auf 62.161.528,49 € belaufen.

Die GFE unterhielt einen Strukturvertrieb. Die Handelsvertreter begannen als Einsteiger, dann ging es weiter mit Repräsentant, Energieberater, Teamleiter, Bezirksleiter, Gebietsleiter, Bezirksdirektor und Vertriebsdirektor. Dazu gab es einen Vertriebskoordinator.

Mehr dazu in Nürnberger Zeitung vom 25.09.2012

Darf eine Rechtschutzversicherung die Meinung der Gegenseite vertreten

Laut Vertrag war eine Mandantin als Handelsvertreterin tätig.

Sie war jedoch so fest in Arbeitsabläufe integriert, so dass sie die Auffassung vertreten hat, sie sei Arbeitnehmerin. Als Arbeitnehmer ist man grundsätzlich sozial abhängig und weisungsgebunden. In diesem Rahmen sind viele Kriterien zu prüfen.

Deshalb wandte sie sich an das Arbeitsgericht mit dem Ziel, dies feststellen zu lassen.

Gleichzeitig wurde eine Statusfeststellung bei der Deutsche Rentenversicherung veranlasst. Diese ergab zunächst in einem Bescheid, dass es sich tatsächlich um ein Arbeitsverhältnis handeln soll.

Bei der Rechtsschutzversicherung, der AdvoCard, wurde um Deckungszusage für das arbeitsgerichtliche Verfahren gebeten. Diese stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass es eine Deckung nur dann gibt, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Eine Deckung gibt es nicht für Handelsvertreterstreitigkeiten.

Mithin sagte die Rechtsschutzversicherung, wir warten ab, wie die Angelegenheit juristisch endet und entscheiden uns erst dann. Der Einwand des Anwaltes war, dass sich die Rechtsschutzversicherung ja dann auf die Seite der Gegenseite stellen würde, mithin „vertragsuntreu gegenüber der Versicherungsnehmerin“ werden würde und die Rechtsschutzversicherung eine eigene Einschätzung abgeben könnte.

Noch ist die Frage juristisch nicht geklärt. Ob die Rechtsschutzversicherung eintreten muss, ist auch noch nicht geklärt.

Finanzdienstleister Goldman Sachs zeigt allen, wie es geht

Goldman Sachs ist ein Finanzdienstleister für Großunternehmen mit Sitz in New York. GS wird als systematisch bedeutsames Finanzinstitut eingestuft. GS wird vorgeworfen, an der Verschleierung griechischer Schulden beteiligt gewesen zu sein.

Mehr zu GS hier in Wikipedia.

Erwin Pelzig hat in der letzten „Anstalt“ rhetorisch beeindruckend und zugleich erschreckend gezeigt, warum GS absolut krisensicher ist.

Durch einen Klick hier zu sehen.

Viel Spaß.

AWD belastet Swiss Life

https://www.swisslife.de/content/internet/de/de/home/global/lp/promo_riester/_jcr_content/teaserA/layout0/imagetext/image.spooler.teaser2Column.499.jpg/1326292684881.jpg

Während Swiss Life in diesem Jahr in der Schweiz wächst, stagnieren die Prämieneinnahmen in Deutschland.

Tochtergesellschaft AWD musste in diesem Jahr einen Umsatzverlust von 13 % hinnehmen.

Nachzulesen in SR DRS.

Greco krempelt

Einen interessanen Artikel über die Perspektiven der Generali fand ich in der Financial Times.

Beschrieben wird, wie sich die Italienkrise negativ auf die Generali auswirkt, und dass es aber in diesem Jahr bergauf ging.

Die Abmahnung- das magische Wort

Ein Oberlandesgericht hatte gestern die Auffassung vertreten, dass einer fristlosen Kündigung eines Handelsvertreters eine Abmahnung vorauszugehen habe, wenn es sich um Störungen im Leistungsbereich handelt.

Ohne Abmahnung könne sonst eine Kündigung das Vertragsverhältnis nicht beenden, so das Gericht.

Unangenehm nur, wenn das „Weglassen der Abmahnung“ auf anwaltlichen Rat erfolgte.

Der Vorsitzende Richter schimpfte gerade darüber, dass man einen Vertrag mit einem Strukturvertrieb doch vorher besser durchlesen sollte. Als ich ihm entgegnete, dass der Ratschlag auf einen juristischen Berufskollegen (verfügt ebenfalls über die Qualifikation zum Richteramt) zurückzuführen ist, fiel auch dem Richter nichts mehr ein.

Während ich gestern hier noch schrieb und hinterfragte, ob anwaltlicher Rat immer notwendig wäre, bekam ich heute die Antwort eines geschätzten Anwaltskollegen, der meinte, man solle sich wegen der Knebelung in einigen Verträgen doch immer vor Kündigung anwaltlichen Rat einholen.

Ich werde ihm antworten: Wenn anwaltlicher Rat, dann richtiger!

Aber vielleicht liest er selbst diese Blogeintragung. Auf diesem Wege viele kollegiale Grüße!

Verhalten bei Eigenkündigung

Immer wieder werde ich nach Verhaltensregeln für den Fall gefragt, dass der Handelsvertreter eine lange Kündigungsfrist bestehen muss und gleichzeitig droht, dass die Provisionsvorschüsse auf Null reduziert werden.

Vor dem Hintergrund, dass teilweise Kündigungsfristen von über zwei Jahren geregelt sind, geraten viele Versicherungsvertreter durch diese Situation in Bedrängnis.

Es geht mitunter das Gerücht um, dass vor Ausspruch einer solchen Kündigung unbedingt mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen werden muss. Auch dies wurde mir erst kürzlich wieder so zugetragen.

Als allgemeine Empfehlung kann man dies sicher jedoch nicht aussprechen.

Was sollte man jedoch tun, um diese Zeit zu überleben?

Zunächst ist sicher zu empfehlen, eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Je nach Strukturaufbau ist daher zunächst ein Gespräch mit dem Direktionsvorgesetzten zu führen, um möglicherweise das einvernehmliche Ende des Vertrages zu erzielen. Sollte man sich darüber einige werden können, muss dies im Rahmen eines schriftlichen Aufhebungsvertrages erfolgen.

Ansonsten sollte man unbedingt darauf bestehen, dass die Provisionen – wie bisher – weitergezahlt werden. Es gab bereits einige Entscheidungen, wonach es für unzulässig gehalten wurde, die Provisionen aufgrund der Kündigung auf Null zu reduzieren.

Einige Gerichte werteten dies als Vertragsbruch. Auch an dieser Stelle lassen einige Vertriebe, sogar Strukturvertriebe, mit sich reden und zahlen die Provisionsvorschüsse wie bisher.

Einige Vertriebe neigen dazu, weitere Vertragsverletzung zu begehen.

Unter anderem kommt es vor, dass man sich an die bisher von dem Versicherungsvertreter betreuten Kunden gewendet hatte. Diese wurden teilweise sogar schon auf die Nachfolger verteilt. Vor dem Hintergrund, dass jeder Vertrieb eine gewisse Treueverpflichtung hat, ist auch dies als Vertragsverletzung zu werten. Teilweise werden Versicherungsvertreter vom Intranet ausgeschlossen. Teilweise geschieht ein solcher Ausschluss nur in einigen Bereichen. Je nach Schwere dieses Eingriffes könnte auch dies eine Vertragsverletzung darstellen.

Im Falle einer Vertragsverletzung ist das Unternehmen sofort darüber zu informieren und abzumahnen. Dem Unternehmen sollten dann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer er den vertragsgemäßen Zustand  wieder herstellen muss. Sollte sich das Unternehmen dazu entschließen, weiterhin Vertragsverletzungen zu begehen, ist zu überlegen, ob daraus eine fristlose Kündigung hergeleitet wird.

Spätestens an diesem Punkt sollte man individuellen anwaltlichen Rat einholen. Eigenmächtig fristlose Kündigungen auszusprechen, stellt ein erhebliches Risiko dar.

Sollte sich nämlich die fristlose Kündigung als unwirksam herausstellen, so könnten sich daraus Schadenersatzansprüche ergeben.

Jedenfalls ist davor zu warnen, voreilig rechtliche Schlüsse zu ziehen und voreilig Kündigungen auszusprechen.

Jedenfalls ist zu beachten, dass man grundsätzlich noch so lang den Vertrag zu erfüllen hat, wie er Bestand hat, notfalls bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist.

Zwanziger im Abseits

DVAG-Beirat Theo Zwanziger war früher DFB-Präsident. Als Beirat hatte er nun genügend Zeit gefunden, ein Buch über seine Memoiren zu schreiben.

Alle bekamen ihr Fett weg. Wolfgang Niersbach, sein Nachfolger beim DFB, habe nur halbherziges soziales Engagement.

Hoeneß sei ein Besserwisser, Scharfmacher und Macho.

Niersbach und Hoeneß leiteten einen Konter ein und sahen, dass Zwanziger „kein guter Präsident“ war.

Mit ähnlichem Kinderkram muss sich Hoeneß von dem selbsternannten Nr 1 aller Trainer, Hollands neuem Nationalcoach Louis van Gaal, herumschlagen.

AachenMünchener bei den Großen hinten dran

Einem Bericht des Versicherungsjournals vom 06.11.2012 zufolge hat die TARGO bereits eine Bestandsstornoquote von 15,32 %, MyLive von 13,45 %.

Bei den großen Lebensversicherungen hält die AachenMünchener mit 7,03 % das Schlusslicht, knapp davor die Nürnberger mit 6,83 % und die Generali mit 6,17 %.

Schreckensszenario bei Lebensversicherungen

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Bild.de und Welt sprechen davon, dass die Lebensversicherer den Garantiezins aussetzen wollen. Viele Lebensversicherer geraten offenbar ins Wanken und können den Garantiezins nicht mehr leisten. Dieser liegt bei älteren Verträgen bis zu 4 %.

Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank soll daran schuld sein. Der Leitzins liegt bei 0,75 %.

Bild.de schreibt davon, dass bei der ERGO Kunden dazu gebracht werden, ihre Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen und das angesparte Geld in eine Unfallversicherung umzudecken. Der Bund der Versicherten mahnt zur Vorsicht. Die Welt meint, dass das schwächste Fünftel der Anbieter erheblichen Risiken unterworfen sei. Das Handelsblatt zitiert aus einem Protokoll, dass auf ein Treffen von Mitgliedern des Finanzausschusses des Bundestages mit dem parlamentarischen Finanzsekretär Hartmund Koschyk Ende Oktober zugegangen sei. Angeblich soll für dieses Unternehmen die vorhandenen Kapitalanlagen in dem zugrunde gelegten Szenario ab 2018 nicht mehr ausreichen, um neben den versicherungstechnischen Rücklagen auch die Eigenmittelanforderungen zu decken.

Weiterer Ergo-Ärger

Das Handelsblatt äußerte am 01.11.2012 den Verdacht, die ERGO würde mit dem Strafverfahren gegen die Veranstalter der Budapester Orgien nur ablenken wollen.

Schließlich laufe derzeit ein Verfahren gegen 11 ehemalige und aktive ERGO-Manager wegen des Verdachts auf Kundenbetrug im Zusammenhang mit Riester-Verträgen. Außerdem wurden zwischen 2009 und 2011 tausende von Kunden zu ihrem Nachteil von hochverzinsten in niedrigverzinste Versicherungsverträge gelockt. So schreibt es das Handelsblatt.

Das Handelsblatt weiter:

„Obwohl in einem Prüfbericht für Aufsichtsbehörde BAFIN von möglichen Betrugsdelikten und der Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung die Rede ist, sind hier keine Anzeigen von ERGO bekannt“.