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Interview von Maximilian von Ah Teil 2

Maximilian von Ah ist, wie er bekundet, nicht direkt in die zivile Sammelklage des VKi eingebunden. Dafür ist er Zeuge in der staatsanwaltlichen Ermittlung, die gegen Beteiligte des AWD und gegen Maschmeyer in Österreich laufen .
Als Insider dient sein Wissen zum Struktursystem des AWD.
Als Maschmeyer seinerzeit über einen investigativen Sternreporter von den Strafanzeigen des VKi erfuhr, soll er zu tiefst erschrocken gewesen sein und gleich am nächsten Tag aus dem Verwaltungsrat der Swiss-Life zurückgetreten sein. 2300 Anleger hatten sich der Strafanzeige angeschlossen.

Herr von Ah,

wie haben insbesondere die geschädigten Anleger aus Österreich darauf reagiert, die gegen den AWD im Wege der Klagen Schadensersatz verlangen?

„Die rund 2500 AWD-Kläger in Österreich, die sich vom halbstaatlichen Konsumentenschutz VKI in einer Sammelklage vertreten lassen, und von denen circa 250 Kläger die parallel zur Schadensklage eingereichte VKI-Strafanzeige gegen den AWD unterstützen, die unter anderem auf systematischen Betrug und Gründung einer kriminellen Vereinigung lautet, haben natürlich recht aufgeschreckt reagiert. Schlossen sie doch aufgrund dieser Meldungen nicht aus, dass der AWD-Austria sich durch Firmen-Liquidierung einer Schadens-Regresspflicht entziehen könnte; schließlich geht es um rund 40 Millionen Euro Schadenssumme, ungeachtet allfällig strafrechtsrelevanter Regressansprüche. Dass der AWD nun auch mit der „Konzernstimme der Mutter Swiss-Life“, die angesetzten Gerichtstermine mit formellen, teils rein verzögerungstaktischen, kostentreibenden Argumenten immer weiter herauszögert, ist den Österreicherinnen und Österreichern natürlich ein weiteres absolutes Ärgernis. Das Angebot des VKI an die Swiss-Life, bestimmte Schadensverfahren bereits im Wege von Vergleichsverhandlungen abzuhandeln weil teilweise sehr betagte Klägerinnen und Kläger auf eine schnelle Regulierung angewiesen wären, lehnte der Schweizer Versicherungskonzern bis heute ab.“

Inwieweit ist es Ihr Eindruck, dass der Name AWD in den letzten Jahren an Vertrauen und Glaubwürdigkeit verloren hat?

„Alle die sogenannten Struktur-Finanzvertriebe wie: AWD, DVAG, Bonnfinanz, Formaxx OVB, u.v.a.m., deren Ursprung in den sechziger Jahren in der Schweizer IOS liegen:

(siehe https://vonahmaximilian.wordpress.com/2011/10/09/finanzvertriebe-grundervater-druckerkonige-und-despoten/), die wie der AWD nach dem Karriere-System des Multi-Level-Marketing arbeiten, sind seit jeher sehr umstritten. Doch hat jeder dieser Strukturvertriebe seine persönlichen Gallions-Figuren sprich Gurus, die das ‚System des eigenen Vertriebs-Hauses‘ immer noch perfektionieren wollen. Der Knackpunkt all dieser Vertriebe liegt aber in den hausinternen Provisions-Regelungen respektive in der Art und Weise wie und wann deren Vertriebs-Agenten ihre Vermittler-Provisionen verdienen. Und hier hat der AWD sprich der einstige Erfolgs-Magier Carsten Maschmeyer, eine in „Magier-Kreisen“ übliche Namens-Nebeltaktik in Form einer Namensverschleierung angewandt. Just in jenem Moment nämlich als das Abrechnungs-System unter den Vertriebs-Agenten als Problem erkannt und lautstark thematisiert wurde, kündigte er eine problemlösende Veränderung an, Name: ›Linearisierung‹.

Den Vermittlern wurde glaubhaft gemacht, man habe etwas Grundlegendes geändert. In Tat und Wahrheit blieb jedoch alles Wesentliche gleich. Die Vermittler kumulieren weiterhin ihre rückzahlungsgeschuldete Provisions-Vorschusssumme, die sie auch weiterhin in einen vom AWD in Kauf genommenen Verkaufsdruck führte. Dadurch wurde jeder angebliche Kundenvorteil, selbst das BEST SELECT, ad absurdum geführt.

Diese fragwürdige Praxis und Unglaubwürdigkeit des AWD, haben Vertriebsmitarbeiter jahrzehntelang negiert und mitgetragen; die Kunden hatten davon keine Ahnung.

Als Maschmeyer dann noch das „AWD-Alleinstellungsmerkmal der Unabhängigkeit“ durch den Verkauf an die Swiss-Life aufgab, verloren selbst seine langjährigen „persönlichen Jünger“ jeden Glauben an den Guru uns die Firma AWD.

Es gehört im Übrigen zu einer altbewehrten AWD-Methode, jede Kunden- oder auch Mitarbeiter-Klage zu einem Einzelfall herunterzuspielen. Notfalls gab man einem Kunden oder Mitarbeiter eine bestimmte Widergutmachungssumme, allerdings nicht ohne eine absolute Verschwiegenheitsklausel mit hoher Konventionalstrafe zu vereinbaren. So konnte man jahrzehntelang das juristisch kochende Wasser immer wieder abkühlen.“

Aktuelles Interview mit Maximilian von Ah

Maximilian von Ah nennt sich Finanzvertrieb-Insider.

Er betreibt unter https://vonahmaximilian.wordpress.com/ nicht nur einen kritischen Blog, der sich mit den aktuellen Geschehnissen großer Finanzvertriebe, insbesondere dem AWD, auseinandersetzt. Außerdem ist er Buchautor.

Bekannt ist er aus Funk und Fernsehen. Seine Meinung ist gefragt.

Früher war er Führungsmanager beim AWD. Damit hat er fundiertes Hintergrundwissen. Im Gegensatz zu vielen anderen vom AWD ausgeschiedenen Verantwortlichen hat sich von Ah keiner Schweigeverpflichtung unterworfen.

Der in der Schweiz lebende von Ah unterstützt den österreichischen Verein für Konsumenteninformation, der gegen den AWD eine Sammelklage eingereicht hat.

Mittlerweile wurde entschieden, dass es die Marke AWD bald nicht mehr geben soll.

Herr von Ah stand dem Handelsvertreter-Blog wegen der aktuellen AWD-Ereignisse zur Verfügung.

„Herr von Ah,

Sie haben sicher davon gehört, dass der AWD seinen Namen wechseln will. Hier in Deutschland hat diese Meldung große Wellen verursacht.

Wie war die Resonanz dazu in der Schweiz und in Österreich?“

„Nun in der Schweiz hat man diese Nachricht ganz anders aufgenommen, als in Österreich. In der Schweiz ist der AWD bis heute von medienwirksamen Gerichtsklagen und größeren Image-Schäden verschont geblieben, weil der AWD-Schweiz einerseits weniger problemanfällige Finanz-Produkte angeboten hat, als die AWD-Gesellschaften in Deutschland und Österreich und andererseits die Mentalität der Schweizer allfällige Kundenklagen eher im Verborgen sprich in den Reihen des involvierten sozialen Netzwerkes hält und gegebenenfalls austrägt.

In Österreich hingegen hat jene Umfirmierungs-Nachricht große Wellen geschlagen, weil mit dieser Nachricht einher auch die Meldung kolportiert wurde, dass der AWD-Austria – so wie die AWD-Ländergesellschaften in der Slowakei und in Ungarn – eventuell sogar liquidiert werden könnte, weil die Umsätze derart stark eingebrochen seien und die Swiss-Life ihre eigene Überschätzung dieser Märkte bereits zugab.“

Das Interview wird morgen fortgesetzt.

Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag

Im Jahre 2008 gab es im Versicherungsvertragsgesetz einige Änderungen.

Bis dahin gab es § 16 VVG, der den Kunden verpflichtete, zusätzlich zu den gestellten Fragen der Versicherung wichtige Gesundheitsangaben zu machen.

Danach hatte der Versicherungsnehmer bei der Schließung des Vertrages alle Ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen.

Erheblich sind die Gefahrumstände, die  geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, einen Einfluss auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.

Dieser Paragraph wurde zum 01.01.2008 geändert.

§ 19 VVG heißt jetzt wie folgt:

Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, den Versicherer anzuzeigen.

Es kommt also seit dem 01.01.2008 nur noch darauf an, was der Versicherer abgefragt hat. Wenn jemand bei den Gesundheitsangaben etwas unwahr oder falsch angibt, kann dies zum Ausschluss der Versicherungsleistung führen. Es kommt darauf an, ob dies fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich und arglistig geschehen ist.

Bei einer arglistigen Täuschung kann der Versicherer den Vertrag gemäß § 22 VVG anfechten.

§ 19 Abs. 2 VVG regelt, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht verletzt.

Vom Vertrag zurücktreten kann der Versicherer nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.

Tatort zeigt Hannover-Klüngel

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Wegwerfmädchen und  das goldene Band hieß der zweiteilige Tatort gestern und vor einer Woche aus Hannover.

Ein Anwalt im Mittelpunkt, Herrenabende, gesetzliche „Vorgaben“ zur Altersabsicherung, Vertriebsreden a la Tschaka-Tschaka („Ihr werdet alle reich“) und vieles mehr, was dem Zuschauer bekannt vorkam.

Die Nähe zur Wirklichkeit war fast erschreckend.

Die Namen der Personen stimmten nicht mit denen überein, die manch Zuschauer erwartet hatte. Aber sonst hätte der Tatort wohl auch nicht ausgestrahlt werden dürfen.

Und im Mittelpunkt stand niemand aus der Finanzbranche, sondern ein Immobilienhändler, der dringend auf die Gesetzesänderung angewiesen war, die ihm sein parlamentarischer Freund versprochen hatte.

Ach, wie hieß er noch gleich?

Wiederholungstermine zum goldenen Band gibt es hier.

Kaffeeröster darf nicht vermitteln

Das OLG Hamburg hat eine Berufung von Tchibo zurückgewiesen. Tchibo hatte sich gegen ein Urteil gewehrt, welches ihm untersagte, über sein Internetportal Versicherungen und Finanzdienstleistungen zu vermitteln.

Tchibo sei nicht nur Tippgeber, sondern vermittle, wozu eine Erlaubnis erforderlich wäre, so das Gericht.

Mehr dazu hier.

Unterschiedliche Kosten bei Gewerbeanmeldung

Wussten Sie schon, dass die Gewerbeanmeldung für die Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung GewO z.B. in Düren 3.680,00 € kostet ?

In  Harburg übrigens nur 1.253,00 €,

und in Pinneberg 600,00 €

( jeweils alle drei Bereiche)

Der Preisvergleich lohnt sich also, insbesondere dann, wenn die Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet möglich ist.

Münchhausen lässt grüßen

Kurz vor dem Einschlag!

Die Provinzial Nordwest wird nun doch nicht an die Allinaz verkauft. Die Proteste waren wirksam.

Einen ganz eigenen Protest hatte sich Vorstandsvorsitzender Ulrich Rüther ausgedacht.

Er erfand zunächst einen Unbekannten, der ihn überfallen und mit einem Schraubenzieher attackiert haben soll. 6 Stiche soll der Angreifer Herrn Rüther verpasst haben.

Die Staatsanwaltschaft Münster fand heraus, dass irgendwas nicht stimmte. Die Stiche waren wahr, der Angreifer aber reine Erfindung.

Die Stiche hatte sich Rüther selbst zugefügt.

Jetzt wurde gegen Rüther selbst ermittelt.

Nachdem feststand, dass der Allianz-Deal abgewendet wurde, hat es Aufrufe gegeben, z.B. in Facebook, dass Rüther, als linientreu bekannt, als Vorstandsvorsitzender erhalten bleiben soll.

Das Münchhausen-Syndrom ist nach Wikipedia eine psychische Störung, bei der die Betroffenen körperliche Beschwerden erfinden bzw. selbst hervorrufen und meist plausibel und dramatisch präsentieren.

Welche Versicherung braucht man

Die einen sagen, man braucht viele Versicherungen nicht, z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Viele kämen gar nicht in die Gefahr der Berufsunfähigkeit. Wie hier die Wirtschaftswoche.

Andere sagen, man braucht sie deshalb nicht, weil die Leistungen eh abgelehnt würden. So wie hier das Handelsblatt.

Und wenn man sich ein Bein bricht, ist das noch lange kein Unfall….

Am meisten Neugeschäft kommt von der Ausschließlichkeit

Das Versicherungsjournal fasste am 5.12.12 eine Studie der Towers Watson GmbH zusammen. Die Ausschließlichkeit brachte 30,4 % Neugeschäft bei den Lebensversicherungen (Jahr 2011).

Dahinter folgt der Bankvertrieb, der zuvor noch Spitzenreiter war und 4,5 % einbüßte.

Unabhängige Vermittler liegen danach auf Platz drei mit 26,9 %, wozu wohl Makler, unabhängige Strukturvertriebe und Mehrfachvertreter fallen sollen.

Gebundene Strukturen, wozu z.B. OVB und DVAG gehören dürften, kommen nur auf einen Anteil von 6,2 %, der Direktvertrieb auf 4,5 % und Sonstige auf 4,3 %.

AWD soll nach Towers Watson nicht zu den gebundenen Strukturen gehören, weil AWD mehr als 5 Produktpartner hat.

2009 lagen die Gebundenen noch bei 8,6 %, im letzten Jahr bei 6,2 %, was einen Rückgang um 2,4 % in dem Zeitraum (in einem Jahr von etwa 1 %) bedeutet.

Abrechnungskauderwelsch

Am 29.11.2012 entschied das Landgericht Traunstein im Rahmen einer Prozesskostenhilfeprüfung, dass die Abrechnungen eines Strukturvertriebes den Saldo so lückenlos dokumentieren, dass ein pauschaler Angriff auf diese Provisionsabrechnung nicht genügen würde. Es fehle bei pauschalen Angriffen eine entsprechende Substantiierungstiefe.

Kurzum: Die Abrechnungen seien in sich verständlich.

Am 10.12.2012 wurde über dieses Abrechnungssystem an einem anderen Gericht verhandelt. Vor dem Amtsgericht Warendorf wurde in einer Parallelangelegenheit über solche Abrechnungen bzw. demselben System  gestritten.

Dort jedoch hielt der – erfahrene – Richter die Abrechnungen für nicht nachvollziehbar und den Vortrag des Strukturvertriebes für unschlüssig. Er hielt das Abrechnungssystem für ein „Abrechnungskauderwelsch“.

Last News

Die Financial Times Deutschland stellt seinen Betrieb ein. Die Online-Version wird es noch bis Ende des Jahres geben.

Schade. Ich habe sie gern gelesen und oft zitiert. Zumindest jetzt setzt man noch zu journalistischen Höhenflügen an.

„Liebe ‚FTD‘, ich helfe euch gerne beim Einpacken“, schrieb eine ehemalige Schleckermitarbeiterin als Seitenhieb, weil die FTD das Schleckerproblem seinrezeit als hausgemacht bezeichnet hat.

Mehr dazu hier.