10
Am 03.12.2012 entschied das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, dass eine Richterin nicht wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wird.
Vorliegend ging es um einen Rechtsstreit der Postbank Finanzberatung AG gegen einen ehemaligen Verhandlung. Nach Ansicht des Gerichts gab es keinen Grund, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.
Die Tatsache, dass der Ehemann der Richterin bei der Deutschen Post AG für die Umsatzsteuer zuständig sei, kann ein Misstrauen nicht rechtfertigen. Sowohl die Deutsche Postbank AG als auch die Postbank Finanzberatung AG werden von der Deutschen Bank AG als Muttergesellschaft gehalten. Die Deutsche Postbank AG ist somit nicht die alleinverantwortliche Muttergesellschaft der Klägerin. Vielmehr steht hinter der Klägerin und der Deutschen Post AG einer der größten Konzerne Deutschlands mit mehreren tausend Beschäftigten. Vom Standpunkt einer vernünftigen Partei liegt daher trotz der Tätigkeit des Ehemannes der abgelehnten Richterin bei der Deutschen Post AG nicht der Schluss nahe, dass die abgelehnte Richterin an einem für die Klägerin günstigen Ausgang des Verfahrens persönlich interessiert ist, so das Gericht wörtlich zitiert.
08
Die Mitarbeiter der Provinzial NordWest haben Zukunftsangst. Wenn die Allianz die Provinzial erwerben sollte, drohen große Änderungen.
Die Standorte Kiel, Rostock und auch Münster, könnten geschlossen werden. Betroffen sein könnte auch die Hamburger Feuerkasse.
Eigentümer sind – noch – der Landschaftsverband Westfalen Lippe und die westfälischen Sparkassen zu je 40%.
Die Provionzialmitarbeiter machen mobil. Es gibt bereits eine Facebookseite „gegen Provinzial-Verkauf“, Proteste und die Ankündigung, massenhaft Verträge bei der Sparkasse zu kündigen.
Unterdessen wurde der Vorstandsvorsitzende der Provinzial Ulrich Rüther in Münster in der Tiefgarage der Provinzial mit einem Schraubenzieher von einem unkekannten Vermummten angegriffen und verletzt.
Die Allianz setzt verstärkt auf Makler, die Provinzial verfügt traditionell über sehr gute Kundenanbindungen und bevorzugt, ohne Makler auszukommen.
Die Allianz hatte erst kürzlich umstruktiert. Davon waren nach Focus 1100 Arbeistplätze gefährdet.
07
Gestern durfte sich ein Amtsgericht in mehreren Fällen mit der Nachvollziehbarkeit verschiedener OVB-Abrechnungen beschäftigen.
Bereits vor Monaten erteilte es den Hinweis, es könne die Abrechnungen nicht verstehen, der Vortrag der OVB sei unsubstantiiert. Bis heute konnte die Abrechnung nicht erklärt werden.
Das Gericht kündigte an, alle Klagen abzuweisen, gab der OVB jedoch noch einen Schriftsatznachlass.
Es wies darauf hin, dass insbesondere die Abrechnungen nicht erläutern, was denn mit den Provisionsrückstellungen passiert sei. Laut Vertrag sollen mindestens 10% zurückgestellt worden sein.
Die Rückstellungen waren bei den Berechnungen nicht auffindbar.
06
Eine verzweifelte Kundin aus dem Allgäu griff zur Selbstjustiz: Sie zündete das Haus jenes Anlageberaters an, der ihr die Investition in Blockheizkraftwerke der Nürnberger Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien (GFE) empfohlen und sie damit in die Schuldenfalle getrieben hatte. Nun muss sie fünf Jahre ins Gefängnis. Über dubiose Geschäfte von Finanzierungsberatern zum Bau angeblicher Blockheizkraftwerke (BHKW) wurde hier im Blog bereits berichtet. Statt die in Aussicht gestellte Rendite von 30 Prozent einstreichen zu können, blieben die Kunden auf ihren Kosten sitzen. GFE hatte in zahlreichen Gemeinden in Unterfranken für Standplätze für seine BHKW geworben. Durch Kauf und Rückvermietung der Kraftwerke an die Firma sowie Einspeisung ins Stromnetz sollte sich der Einsatz für Investoren in 20 Jahren angeblich versechsfachen, erzählten Verkäufer. Einem von ihnen hatte die Frau aus dem Allgäu geglaubt: Er hatte ihr eine monatliche Rendite von 2,5 Prozent auf die investierten 47 600 Euro versprochen. Geblieben sind bislang Durchhalteparolen. Doch die Frau hat seit Dezember 2010 einen 48 000-Euro-Kredit zu tilgen. Nun muss sie auch noch für den beim Brand entstandenen Sachschaden von etwa 600 000 Euro aufkommen. Das Haus wurde abgerissen, nachdem es durch zwei Molotov-Cocktailwürfe der vermutlich Betrogenen im März 2011 abgebrannt war. Zum Glück konnten Vermittler nebst Ehefrau und zwölfjährigem Sohn aus dem Haus entkommen. Laut Anklageschrift bestand aber Lebensgefahr. Die Staatsanwaltschaft wollte eine deutliche Haftstrafe, trotz eines Geständnisses der nun zu fünf Jahren Haft verurteilten Frau aus Sonthofen.
05
Einige Kunden der Central, die inzwischen ausschließlich von der DVAG vertrieben wird, bekamen in den letzten Tagen eine Preiserhöhung.
Auch ab nächstem Jahr kommen wieder Preiserhöhungen, heißt es in dem Schreiben. Aufgrund einer Dynamikregelung gibt es automatische Anpassungen.
Der Tarif V33S2 z.B. betrug bei einem Kunden im Jahre 2011 monatlich 152,81 € bei einer Selbstbeteiligung von 600,00 €. Im Jahre 2012 wurde die Selbstbeteiligung auf 750,00 € angehoben. Für das Jahr 2013 soll der Beitrag 202,30 € bei einer SB von 900,00 € betragen.
Gleichzeitig gibt es eine Gutschrift in Höhe von 41,91 €. Diese Gutschrift wird von der Central zur „Abmilderung einer Beitragssteigerung“ eingesetzt.
Ein anderer Fall wurde uns wie folgt zugetragen:
„Heute kam von der Central der neue Beitrag für 2013 ins Haus
geflattert. Die Selbstbeteiligung -versteckte Beitragserhöhungen-
wurde je Person für mich und meine Frau um 100 Euro p.a erhöht -wie
schon gewohnt- und dazu noch der Beitrag von über 10%.
Summa summarumsind das dann nach dem letzten Jahr von rund
30% Erhöhung wieder einmalsatte 13,09%.
D.h. seit 2005 sind die Beiträge bei der Central für meine Person um
glatte 308,73% gestiegen. Richtig gelesen! Es ist auch kein Tippfehler
und auch kein Rechenfehler drin! Das in den letzten 7 Jahren, obwohl ich
schon seit den 80er Jahren dort versichert bin.
Das sieht echt nach einer Schieflage nicht nur des Gesundheitssystems
sondern auch der PKV aus.
Meine Frau trifft es ebenso mit Beitragssteigerungen seit 2005 von
schlappen 191,72%.“
04

Dies und andere Wahrheiten zum Kellner AWD, so wie Maschmeyer es sieht, sind jetzt nachzulesen in einem Interview in finanzen.net, die Manchem auf den Magen stoßen.
Maschmeyer versteht es nicht, warum geprellte Anleger den Kellner AWD verklagen und nicht den Koch. Vielleicht, Herr Maschmeyer, hat der Kellner die versalzene Suppe als „potage a la perfect investissement financier“ angepriesen, Herr Maschmeyer. Und auslöffeln darf er jetzt alleine.
Und jetzt soll er die Rechnung ohne den Ober machen?
03
Immer da, immer nah, und bald zur Allianz? Die Allianz will die Provinzial übernehmen.
Der sogenannte „Rheingold“ -Deal soll die Allianz mehr als 2,25 Milliarden Euro kosten.
Die angeschlagenen öffentlichen Kassen, z.B. die des LWL, könnten sich dadurch etwas sanieren.
Sparkassen-Chef Gerlach ist wohl mit LWL-Direktor Kirsch nicht überein, so dass in Münster noch einige Gespräche zu führen sein werden.
03
Zum 31.12.2012 gibt Generali die Zusammenarbeit mit AWD auf.
Bereits im August hatte der Versicherer Generali Schweiz den Zusammenarbeitsvertag mit dem Finanzdienstleister AWD gekündigt. „Die Vorstellungen betreffend Zusammenarbeit stimmten nicht mehr überein“, teilte die Generali Schweiz mit.
20 Jahre gab es eine Partnerschaft zwischen Generali Schweiz und AWD.
Das überrascht manchen Insider. Denn die Generali ist die Mutter der AachenMünchener. Diese wird ausschließlich von der DVAG, einem Branchenkonkurrenten des AWD, vertrieben.
01
„Wir, der hannoversche Finanzdienstleister AWD, und unser Mutterkonzern Swiss Life rücken eng zusammen.“, heißt es in dem AWD-Blog. Un weiter heißt es:
„Wir als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von AWD freuen uns über das tiefe Vertrauen, das Swiss Life uns, unserer Arbeit und unserem Unternehmen damit ausspricht.“
Ach, wie schön es klingt. Vertrauen heißt das Zauberwort.
Ist aber nicht fehlendes Vertrauen in die Marke der Grund für diesen Schritt? Wie schätzen das die vielen Handelsvertreter ein, die jetzt schon einmal beginnen können, ihre Visitenkarten, Büroschilder, Briefköpfe usw abzuschrauben und einzustampfen?
Spricht man ihnen gegenüber mit dieser Maßnahme Vertrauen aus?
Und wie stehen die Mitarbeiter in Hannover dem gegenüber, deren Arbeitsplätze jetzt akut bedroht sind? Es sollen 300 Stellen gestrichen werden. Spüren sie auch das Vertrauen, das man ihnen entgegenbringt?
Und was denken die Kunden, die sich falsch beraten fühlten? Ist der Markenwechsel nicht sogar als moralisches Anerkenntnis zu sehen?
Im AWD-Blog spricht man von einer Adoption. Und stellt damit wohl auf das Gleichnis mit dem verlorenen Sohn ab.
Verloren geht aber wohl in erster Linie Vertrauen.
30
Am 07.11.2012 verkündete das Landgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren gegen einen Strukturvertrieb ein denkwürdiges Urteil. Die Handelsvertreterin hatte im Jahre 2006 wegen Erkrankung gekündigt. Die Erkrankung wurde von dem Strukturvertrieb nicht akzeptiert. Er klagte auf Schadenersatz und Tätigwerden. Diesen Prozess verlor der Strukturvertrieb vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf.
Anschließend gab es eine Abrechnung, aus der sich ergab, dass die Handelsvertreterin eine Stornoreserve in Höhe von fast 80.000,00 € hatte. Da mittlerweile alle Verträge aus der Haftung sind (Haftungszeit fünf Jahre) klagte sie auf Auszahlung dieses Betrages.
Im Laufe dieses Prozesses rechnete der Strukturvertrieb dann erneut ab. Auf einmal waren die 80.000,00 € weg, in der Stornoreserve waren nur noch etwa 17.000,00 €.
Außerdem wies das Provisionskonto dann ein Minus auf.
Nunmehr wurde der Klageantrag gestellt, dass wegen dieser Ungereimtheiten die Handelsvertreterin einen Anspruch auf einen Buchauszug hätte.
Dieser Anspruch wurde vom Landgericht Frankfurt am Main abgewiesen mit der Begründung, dass die neuerliche Abrechnung schließlich ein Minus ausweise. Wenn es keinen Anspruch auf Provision gibt, dann gibt es auch keinen Anspruch auf einen Buchauszug. Denn der Anspruch auf einen Buchauszug setzt voraus, dass man Ansprüche auf Provisionen habe. Zwischenzeitig bemerkte die Handelsvertreterin, dass sich der Strukturvertrieb auch noch an dem Versorgungswerk bediente, welches für die Handelsvertreterin eingerichtet war. Vertragspartner der Gesellschaft dieses Versorgungswerkes war die Handelsvertreterin. Die Handelsvertreterin hatte zur Sicherheit die Ansprüche aus dem Versorgungswerk an den Strukturvertrieb abgetreten.
Es handelte sich um Fondansprüche. Die Fondgesellschaft teilte mit, dass man beabsichtige, den Fond zu schließen. Eine Kündigung des Fondvertrages gab es jedoch nicht. Diese Mitteilung wurde zum – unberechtigten – Anlass genommen, das gesamte Guthaben an den Strukturvertrieb auszuzahlen.
Die Handelsvertreterin stellte sich auf den Standpunkt, dass ihr nun dieses Geld zustehe. Schließlich sei das Vertragsverhältnis mit dem Versorgungswerk ja gar nicht beendet, der Anspruch also noch gegeben.
Auch diesen Anspruch lehnte das Landgericht Frankfurt am Main ab.
Nunmehr wird gegen dieses denkwürdige Urteil Berufung eingelegt.
29
Neben AWD klagte auch OVB über Umsatzverluste.
MLP konnte durch erhebliche Sparmaßnahmen gegenwirken und Gewinn steigen lassen.
Insgesamt hat die Ausschließlichkeit Schwierigkeiten. Im Bereich Schaden/Unfall hat der Vertrieb seit Jahren Verluste zu beklagen. Seit 2007 gingen allein hier 4 % Marktanteil verloren. Gebundene Vermittler wie DVAG oder OVB konnten hier ihren Marktanteil wenig ausbauen.

