Allgemein

Die Werke von Ahs: Vom MLM-Guru bis zu den Login-Rufen einsamer Damenherzen

Kleiner Tipp für alle, die jetzt noch ihre Weihnachtsgeschenke umtauschen müssen:

Maximilian von Ah ist nicht nur Finanzvertrieb-Insider, sondern auch Buchautor.

„Geld fressen Seele auf“ ist das Insiderwerk von Ahs – ein Muss für jeden kritischen Vertriebler.

Hier werden Hintergründe des MLM-Systems beschrieben, vom „Sektenguru“ bis hin zu den Jüngern, den Außendienstlern, und den Kunden.

Einem ganz anderen Thema widmete sich von Ah in seinem zweiten Werk.

Vivacissimo heißt es und erzählt von dem Absturz eines Züricher Geschäftsmannes nach zwei Scheidungen und den Login-Rufen einsamer Damenherzen im World-Wide-Web.

Sparen bei Wüstenrot

Bausparfuchs Wüstenrot soll massenhaft gutverzinste Verträge zur Kündigung gebracht haben.

So schreibt es das Handelsblatt.

728.000 Verträge sollen es gewesen sein.

Der treue Leser und Nr. 3 der Denkfehler in einem Strukturvertrieb

Denkfehler Nr. 3 “The Sunk Cost Fallacy” oder warum Sie die Vergangenheit ignorieren sollten. “Jetzt bin ich schon soweit gefahren….” “jetzt habe ich schon soviel investiert….”

„jetzt habe ich schon soviel Zeit dort in dem Vertrieb verbracht und Geld in die Ausbildung gesteckt…..”

Bei solchen Sätzen ist der”Sunk Cost Fallacy” ist bereits manifestiert.

Es gibt viele gute Gründe weiter zu investieren oder einfach dabei zu bleiben, sowie viele oder die meisten Mitarbeiter  in den berühmt und berüchtigten Strukturvertrieben. Ob sie etwas oder genügend dabei verdienen bleibt zunächst dahingestellt.

Der “”Sunk Cost Fallacy wird auch als “Concorde-Effekt” bezeichnet. Er führte bekanntlich zu verheerenden Entscheidungsfehlern. Die  Concorde ist das Paradebeispiel eines staatlichen Defizitprojektes. Es war bekannt, dass sich der Betrieb des Überschallflugzeuges nie rechnen würde, es wurde aber immer schön brav mit Unsummen investiert – bloß um das nationale Gesicht (Frankreich und England) zu wahren.  Der Vietnamkrieg wurde genau mit der Begründung verlängert: “ Wir haben das Leben so vieler Soldaten für diesen Krieg geopfert, es wäre ein Fehler, jetzt aufzugeben“.

Was hat das mit den Strukturmitarbeitern zu tun?  Sehr viel. Jede Entscheidung, ob privat oder geschäftlich, geschieht stets unter Unsicherheit. Was wir uns ausmalen, mag eintreffen oder nicht. Zu jedem Zeitpunkt könnte man den eingeschlagenen Pfad verlassen. Das Projekt abbrechen und mit den Konsequenzen leben. Diese Abwägung unter Unsicherheit ist rationales Verhalten. Die Sunk Cost Fallcy schnappt dann zu, wenn wir schon besonders viel Zeit, Geld, Energie usw. investiert haben. Das investierte Geld wird dann zur Begründung herangezogen weiterzumachen, selbst wenn es keinen Sinn mehr macht. Je mehr man investiert hat, desto stärker ist der Drang das Projekt fortzuführen.

Über Jahre hinweg habe ich in einem großen Strukturvertrieb erlebt, wie die allermeisten Mitarbeiter Ihre freie Zeit dort verbrachten ohne das sie die Chance hatten etwas zu verdienen. Im Verhältnis  von Aufwand in Form von Zeit, Materialkosten, Ausbildungskosten, Fahrtaufwendungen zu Seminaren etc. pp. ist unter dem Strich nichts finanziell übrig geblieben oder hätte rentiert.
Ich beneidete bei aller „Erfolgslosigkeit“ deren  Durchhaltevermögen  und Willen mit dem Endergebnis früher oder später doch zu scheitern. Das war und ist die Regel über die aber niemand spricht und niemand sprechen möchte.
Bestimmt möchten auch hier viele  ihr Gesicht wahren -bevor ma(n) von selbst kündigt-  und versuchen es immer und immer wieder, Woche für Woche, Monat für Monat zu probieren doch der Karriereleiter empor zu klettern. Bei vielen Mitarbeitern empfand ich es getreu nach dem Motto: „Ganz egal was es kostet“. Und die Herrn Direktionsleiter und Geschäftsstellenleiter vormals von Beruf Bäcker, Klempner, Metzger, Installateur, Busfahrer u.v.a. -also eher aus einfachen Berufen- und in der Regel keine Akademiker, halfen den für mich frustrierten Mitarbeiter durchzuhalten mit dem Endergebnis früher oder später doch zu scheitern.

Warum das irrationale Verhalten? Menschen streben danach, konsistent zu erscheinen. Mit Konsistenz signalisieren sie Glaubwürdigkeit. Widersprüche sind uns ein Gräuel. Entscheiden wir, ein Projekt in der Mitte abzubrechen, generieren wir einen Widerspruch: Wir geben zu, früher anders gedacht zu haben als heute. Ein sinnloses Projekt weiterzuführen zögert schmerzliche Realisierung hinaus. Wir erscheinen dann länger konsistent.
Es gibt viele gute Gründe, weiter zu investieren, um etwas weiter zu machen oder zum Abschluss zu bringen. Aber es gibt einen schlechten Grund: das bereits Investierte zu berücksichtigen. Rational entscheiden bedeutet, dass Sie die aufgelaufenen Kosten ignorieren. Egal was bereits investiert wurde. Es zählt einzig und allein das Jetzt und Ihre Einschätzung der Zukunft.

Das folgende Beispiel verdeutlicht es nochmals. Börsenanleger werden oft Opfer des beschriebenen Effektes. Oft orientieren sie sich bei Verkaufsentscheidungen am Einstandspreis. Liegt der Kurs einer Aktie über dem Einstandspreis, wird verkauft. Liegt er Kurs darunter, wird nicht verkauft.
Das ist irrational!
Der Einstandspreis dar überhaupt keine Rolle spielen. Was zählt, ist einzig die Aussicht auf die zukünftige Kursentwicklung (und die zukünftige Kursentwicklung alternativer Investments). Irren kann sich jeder und besonders an der Börse. Der traurige Witz an Sunk Cost Fallacy ist der: je mehr Geld Sie mit einer Aktie bereits verloren haben, desto stärker halten Sie an ihr fest.

Und das trifft auch den Nagel auf den Kopf. Je länger ich im Strukturvertrieb verweile, je stärker halte ich an ihm fest.  Das ist auch irrational. “ Ich bin schon solange dabei….“ “Jetzt bin ich schon soweit gefahren….” “jetzt habe ich schon soviel investiert….” jetzt bin ich schon soweit gekommen….“ „jetzt habe ich schon soviel Zeit dort in dem Vertrieb verbracht und Geld in die Ausbildung gesteckt…..”  usw.

Sie sind Opfer des Sunk Cost Fallacy  sprich: Concodre-Effektes oder warum Sie die Vergangenheit ignorieren sollten!

In Denkfehler Nr. 4 folgt Social Proof oder warum Millionen von Menschen eine Dummheit behaupten, wird sie deswegen nicht zur Wahrheit. Social Proof ist das Übel hinter Blasen und Panik an der Börse. Man findet Social Proof in Managementtechniken u.v.m.
Socail proof kann ganze Kulturen lahmlegen – denken Sie an den kollektiven Selbstmord bei Sekten. Comedy und Talkshows nutzen Social Proof…….

Bis dann zum Denkfehler Nr. 4 in Ihrem „Handelsvertreter-Blog.“

Was tun, wenn die private Krankenversicherung den Tarif erhöht

Kann man eigentlich die Erhöhung des Krankenversicherungstarifes abwenden?

Gemäß § 204 VVG hat der Kunde das Recht auf einen Tarifwechsel in Falle einer Erhöhung. Außerdem muss die Beitragsanpassung mindestens einen Monat im Voraus dem Kunden bekannt gegeben werden. Sonst hat sie keine Gültigkeit.

Wenn der Kunde über 60 Jahre alt ist, und es gibt ein günstiges Tarifangebot, muss er darüber informiert werden.

Im Fall eines Tarifwechsels ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich, wenn durch den neuen Tarif keine Mehrleistungen für die Krankenversicherung entstehen. Gemäß § 6 Abs. 2 VVG- InfoV muss der Versicherer dem Kunden neben dem Standard- oder Basistarif mindestens einen Alternativvorschlag unterbreiten. Die Prämien- und Bedingungsanpassung ist in § 203 VVG geregelt.

Mit den besten Vorsätzen

Vollbild anzeigen

Einen guten Rutsch und ein gutes neues Jahr wünschen wir vom Blog allen treuen und weniger treuen Lesern.

Versicherungen werden auch in 2013 noch benötigt, auch wenn die Protagonisten dieses kleinen Filmchens bestimmt mit den besten Vorsätzen ins nächste Jahr gehen und sich schwören dürften, besser aufzupassen.

Natur statt Anlagen

Vom Vermögensberater der DVAG zum Naturfilmer aus Leidenschaft.

Die HNA schreibt über das neue Leben von Jens Klingebiel.

Hier eine Auswahl seiner Werke.

Und nun das LG Stralsund zur Frage der Zuständigkeit

Am 05.12.2012 entschied das Landgericht Stralsund in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebes gegen einen Vermögensberater, dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig ist. Die Parteien streiten darum, ob das Landgericht oder gar das Arbeitsgericht den Rechtsfall entscheiden soll. Das Arbeitsgericht wäre zuständig, wenn gemäß § 5 Abs. 3 atz 1 ArbGG der Handelsvertreter eine so genannter Ein-Firmen-Vertreter ist und in den letzten sechs Monaten vor Vertragsende nicht mehr als 1.000,00 € Provisionen verdient hat.

Das Gericht meint, der Vermögensberater sei kein Ein-Firmen-Vertreter. Schließlich dürfe er auch für andere tätig werden. Dass die Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen versagt ist, führt nicht dazu, dass er kein Ein-Firmen-Vertreter ist, denn bei dieser Regelung handele es sich um eine Konkurrenzschutzklausel, die dem Gedanken des § 86 Abs. 1 HGB entspricht.

Schließlich sei auch noch im Vertrag festgehalten, dass er die Aufnahme einer anderen Tätigkeit lediglich anzuzeigen hätte und frühestens 21 Tage nach Eingang der Anzeige und aller notwendigen Unterlagen aufnehmen dürfen.

Landgericht umging die Frage, ob ein Clarus-Handelsvertreter ein Einfirmenvertreter ist

In einem Rechtstreit von Clarus AG gegen einen ehemaligen Handelsvertreter musste das Landgericht Wiesbaden über die Frage der Zuständigkeit entscheiden.

Sollte der Handelsvertreter laut Vertrag ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter sein und sollte er in den letzten sechs Monaten vor Vertragsende weniger als 1.000,00 € Provisionen bezogen haben, so wäre das Arbeitsgericht zuständig.

Mit Spannung wurde die Antwort auf die Frage gewartet, ob denn nun der Handelsvertreter ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter sei.

Das Landgericht Wiesbaden ist der Antwort aus dem Weg gegangen. Es kam zu dem Ergebnis, der Handelsvertreter habe jedenfalls mehr als 1.000,00 € im Durchschnitt verdient.

„Hierbei dahinstehen, ob der Beklagte so genannter Ein-Firmen-Vertreter im Sinne des § 92 a HGB ist“.

Auszahlungen hatte der Handelsvertreter in den letzten sechs Monaten nicht mehr erhalten. Darauf kam es nach Ansicht des Gerichtes jedoch nicht an, schließlich habe er mehr als 6.000,00 € verdient und die Vergütung im Wege der Verrechnung erhalten.

Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden vom 12.12.2012

Weihnachten

Ich wünsche allen Lesern ein geruhsames und schönes Weihnachtsfest.

Mögen auch die alljährlichen Mahnbescheide eines großen Vertriebes kurz vor Weihnachten (Freitag) die Stimmung nicht trüben, wie es auch in diesem Jahr wieder passiert ist.

Und möge der vorweihnachtliche Mahnbescheids-Gruß dieses Vertriebes an einen Ehemaligen, man wolle noch 15.000€ zurück haben, trotz alledem über die Feiertage in den Hintergrund rücken.

Und möge bei all diesem Ärger zumindest in diesen Tagen der Gedanke in unsere Erinnerung rücken, dass es Wichtigeres gibt als die Gier nach Geld, nämlich Friede, Gesundheit und Familie.

So wünsche ich allen, dass nur diese Dinge in den nächsten Tagen wichtig sind und ich möchte die Worte eines Mandanten wiedergeben, der immer sagt:

„Passt auf Euch auf!“

Frohe Weihnachten!

Maschmeyer fordert härtere Gesetze gegen Umdeckungen

„Ich bin für Gesetze, die regeln, dass die Provision nur einmal gezahlt wird und nicht mehrfach“, soll Maschmeyer gesagt haben. So stehts im Handelsblatt.

Maximilian von Ah Teil 3

Herr Maximilian von Ah,

wie wird die Sache insbesondere in der Schweiz beurteilt? Muss SwissLife befürchten, dass sich ein Negativimage jetzt auch auf den Namen SwissLife auswirkt?

„Die Namensänderung des AWD in Swiss-Life-Select, beenden ja weder die exorbitant erhobenen Schadensersatzansprüche der Kunden und Mitarbeiter, noch ändert es irgendetwas am alten AWD-System.

Der lediglich namensveränderte Vertrieb Swiss-Life-Select, arbeitet ganz klar weiter nach dem alten AWD-MLM-Karriere-System. Das heisst: das gleiche Provisions-Vorschuss-System, führt weiterhin zu den gleichen Provisionsschulden mit Rückzahlungsverpflichtungen und Abhängigkeiten der Vermittler. Es ändert sich also lediglich der Gläubiger-Name auf den Vermittler-Provisions-Abrechnungen und hochglänzenden Präsentationsfolien. Das wiederum bedeutet, dass für die Vermittler und Agenten der gleiche Verkaufsdruck bestehen bleibt wie zuvor.

Eine Frage von Zeit also, bis auch die Kunden der „neuen Firma“ sich übervorteilt sehen und klagen.

Das schlechte Image des AWD wird also zwangsläufig auf die einst honorige, konservative Swiss-Life übergehen.“

Welche Empfehlung hätten sie dem AWD bzw. SwissLife gegeben, um die Entwicklung und die Namensänderung aufzuhalten?

„Es ist eben nicht der Name sondern das MLM-Karriere-System, das für den Vertrieb von Finanz-Produkten ungeeignet ist.

Nahrungsergänzungs-, Kosmetik- und Tupperware-Produkte, können da i. d. R. wenig Schaden an Leib und Leben anrichten. Dies ist bekanntermaßen bei Finanz- und Kapital-Produkten, bei denen nicht selten die gesamte Familien-Existenz auf dem Spiel steht, vollkommen anders.

Die Swiss-Life müsste also konsequenterweise nicht nur den Firmennamen, sondern das ganze Karriere- und Provisions-System des Vertriebs verändern, und für Kunden und Vertriebsmitarbeiter eine transparente, glaubwürdig neue Kultur schaffen.

Allerdings würde damit die Swiss-Life-Konzernspitze auch zugeben, dass der AWD-Kauf ein glatter Fehlgriff war, was sie indirekt durch die horrende Abschreibung des Firmenwertes und Markennamens schon einräumt. Doch mit einer Systemänderung bliebe nichts mehr vom einst für 1,2 Milliarden Euro eingekauften AWD übrig, was sicher nicht nur allein das „Sterben des Maschmeyer-Babys“ zur Folge hätte.“

Herr von Ah, vielen Dank für das Interview