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Das Oberlandesgericht Köln hat heute eine Versicherungspolice eines großen deutschen Versicherers unter die Lupe genommen.
Eine Kundin wollte Geld anlegen, damit sie für ihren Sohn, wenn er achtzehn wird, den Führerschein bezahlen kann. Sie unterschrieb eine Kombination aus Invaliditäts- und Lebensversicherung. Letztere hätte der Sohn gemäß den Versicherungsbedingungen bekommen sollen, wenn er 65 Jahre wird (Laufzeit). Als er 18 wurde, wollte die Kundin ihr eingezahltes Geld für den Führerschein haben und erhielt lediglich einen Betrag von etwa 20 €.
Der BGH entschied schon vor Jahren, dass bei intransparenten Versicherungsklauseln der ungezillmerte Einzahlungsbertrag zu errechnen ist und davon die Hälfte ausgezahlt werden müsse.
Nun vertrat das OLG Köln die Auffassung, dass dieser Betrag auch bei transparanten Bedingungen auszuzahlen ist, wenn das Kleingedruckte – wie hier – gegen Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoße (§§307 BGB ff). Dabei verwies man auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Der Versicherer , der seinen Sitz im Bezirk des OLG Köln hat, war von der Rechtsauffassung sichtlich überrascht, zumal jetzt droht, zur Auskunft und Auszahlung verurteilt zu werden und davon noch eine Reihe weiterer Verträge betroffen sein dürfte.
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Wir hatten schon darüber berichtet, dass die Luft um die Central rauer wird. Es gibt wirtschaftliche Probleme, der Außendienst wird ersetzt und künftig (fast) auschließlich von der DVAG übernommen, den Maklern wurde gekündigt, das Retten von notleidenden Verträgen mit allen Mitteln wird zum Ziel gesetzt. Nun häufen sich Maklerbeschwerden, dass ihnen die Auskunft verweigert würde.
Zu diesen Vorwürfen nimmt die Central hier Stellung und stellt einiges anders dar.
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Das Versicherungsjournal berichtete am 15.11.2011 darüber, dass der GDV an der Untersuchung des Finanzwissenschaftlers Prof. Dr. Andreas Oehler Kritik genommen hätte. Angeblich seien dessen Feststellungen „unseriös und unwissenschaftlich“.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vertritt die Interessen der Deutschen Versicherungswirtschaft. Mitglieder sind, wie dem Mitgliederverzeichnis auf der Homepage zu entnehmen ist, alle namhaften Versicherer. Prof. Dr. Andreas Oehler hatte ausgerechnet, dass gekündigte Lebensversicherungen zwischen 2001 und 2010 zu einem Verbraucherschaden in dreistelliger Milliardenhöhe geführt haben.
Wir erinnern uns: Im September 2008 (so lange ist das schon her) hatte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Firma Evers und Jung beauftragt, eine Studie zur Qualität in der Finanzdienstleistung zu erbringen.
Die Ergebnisse waren erschreckend.
Die Studie kritisierte die schlechte Beratung und die unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen. 50 – 80 % der Langzeitanlagen wurden zum Zeitpunkt der Studie frühzeitig gekündigt, die Vermittler richteten dort bis dahin jährliche Schäden von 20 – 30 Millionen Euro an.
Die Studie von Evers und Jung sagte aus, dass 50 – 80 % aller langfristigen Sparverträge storniert würden, 75 % der Lebensversicherungspolicen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, 50 % der mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Drittel der Policen mit einer Laufzeit von 12 Jahren.
In der Studie von Evers und Jung schrieb man dann auch von einem Verlust von 3.300,00 Euro pro Kunde. Ferner wurde auch hier eine Hochrechnung vorgenommen: Werden jährlich eine Millionen Verträge gekündigt, entspricht dies einem Schaden von fast 3,4 Milliarden Euro (auf Seite 76 der Studie).
Während also die Studie deutliche Parallelen zu den Veröffentlichungen des Prof. Dr. Andreas Oehler aufzeigt, stehen die Angaben des GDV allein dar. Der GDV meinte, dass nach der Jahrtausendwende nur eine sehr geringe Schwankungsbreite zwischen 3,60 % und 4,20 % vorhanden sei und dies seit 2008 rückläufig sei (offensichtlich hat bereits die Veröffentlichung der Studie von Evers und Jung zu einer deutlichen Verbesserung beigetragen….).
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„Leute werden angefixt zu keilen“, so ist es hier in einem Interview zu hören. Es geht um Hintergründe des AWD. Zu sehen und hören im österreichischen ORF.
Angeprangert werden agressive Verkausmethoden, psychologisches Infiltrieren und Schulden der Vermittler mit der Folge, kaum wieder heil aus dem Vertragsverhältnis zu kommen.
Der Verein für Konsumenteninformation VKI fordert, wie hier in einem weiteren Beitrag zu sehen, strengere Regeln für Österreich.
Es soll der VKI fünf Sammelklagen gegen AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung GmbH erhoben haben. In diesen Sammelklagen soll es um 2500 Geschädigte gehen, die wegen Falschberatung 40 Mio € verlangen.
Maximilian von Ah war selbst Mitarbeiter eines Strukturvertriebs und berichtet auf seinem Blog über ein Pressegespräch am 10.11.2011 .
In diesem soll die Presse über die Verfahren informiert worden sein.
Wir werden über diese Verfahren weiter informieren. Kommentare erwünscht.
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Ein „etwas“ kritischer Kommentar von mir zum Thema „Auslaufmodell bevorschusste Provisionen“ wurde vom Versicherungsjournal nicht veröffentlicht. Schade. Ich denke (hoffe), es war nur ein Versehen.
Grundsätzlich wollte ich mich dem Kommentar von Carsten Bechthold anschließen und mehr Transparenz für das aktuell undurchsichtige Provisionssystem fordern.
Und zu guter Letzt wies ich darauf hin, dass es offenbar noch eine große Lobby gibt, die Veränderungen verhindern will.
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Die Bad Bank verrechnet sich um knappe 55 Milliarden Euro. Maximilian von Ah sieht auch beim AWD deutliche Rechenfehler.
6000 Mitarbeiter waren in der Bilanz plötzlich verschwunden. Eine Million AWD-Kunden sollen „wertbereinigt“ worden sein.
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Am 04.11.2011 fand in Köln die zweite BRBZ-Makler-Konferenz des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. statt. Thema war die rechtssichere Beratung in der betrieblichen Altersversorgung. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob die Beratung zur betrieblichen Altersversorgung durch Makler auf Dauer durchgeführt werden kann.
Die Kölner Konferenz hatte dabei folgende Ergebnisse:
Die umfassende rechtliche Beratung im Rahmen der bAV ist nicht durch § 34 d Abs. 1 Satz 4 der GewO gedeckt.
Die gleichzeitige Tätigkeit als Rentenberater, Rechtsberater und Versicherungsmakler ist nicht miteinander vereinbar. Auch juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit können nicht als Rentenberatungsgesellschaft registriert werden, wenn sie zugleich Versicherungsvermittlung oder- Vertretung anbieten wollen.
Versicherungsmakler können für sich für das Rechtsdienstleistungsgesetzt (RDG) nicht in Anspruch nehmen.
Das Versicherungsvertragsgesetz kann ebenfalls nicht als Begründung für Versicherungsmakler herhalten.
Die rechtliche Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung steht in keiner Abhängigkeit zu einem zu vermittelnden Finanzdienstleistungsprodukt. Vielmehr sind beide Tätigkeiten völlig autark voneinander zu erledigen.
So laute die Zusammenfassung von Moderator Detlef Lülsdorf, veröffentlicht in Xing
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Report München berichtete am 8.11.11 über das Geschäft mit der Angst. Abzocke bei der Alterversorgung hieß die Überschrift weiter.
Dort sagte man, dass der deutsche Anlegerschutz weit hinter eurpäischem Standard hinterher hinke. Dänemark und Norwegen hätten bereits Provisionsverbote eingeführt, England und Holland planen die bereits. In Deutschland blocke die Bundesregierung solche Trends ab.
Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden Württemberg erwähnte zwar, dass es aktuelle gesetzliche Änderungen gebe. Die aber würden, so Nauhauser, nicht helfen. Der „Bedarf spielt immer noch keine Rolle“, so Nauhauser.
Für alle, die gestern lieber Versicherungsmitarbeiter Stromberg bei der Arbeit beobachteten, hier der Link zum Report-Beitrag.
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Die Branche leidet unter der Schuldenkrise. Topthemen waren auch die Deckelung der Provisionen in der Krankenversicherung und die neuen Vermittlerregelungen.

