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In einigen Handelsvertreterverträgen ist geregelt, dass monatliche Abrechnungen erfolgen und dass Gutschriften, Belastungen und Zahlungen auf einem Kontokorrentkonto geführt werden.
Eine ähnliche Regelung findet sich unter Ziffer 4 des Vermögensberatervertrages und auch im Handelsvertretervertrag des AWD. Die OVB hingegen rechnet nicht im Rahmen eines so genannten Kontokorrents ab.
Die Abrechnung im Kontokorrent hat zur Folge, dass Einzelforderungen nicht selbständig einklagbar sind. Eine Gesellschaft kann nur das Minus aus dem Kontokorrent einklagen. Anders herum kann der Handelsvertreter auch nur beanspruchen, dass gewisse Beträge dem Kontokorrent gutgeschrieben werden.
Eine direkte Auszahlung an den Handelsvertreter, ohne vorherige Gutschrift auf dem Konto, kann dann nicht erfolgen.
Wenn z.B. der Handelsvertreter meint, ihm seien zu Unrecht Provisionen oder andere Gebühren belastet worden, so kann er im Falle des Kontokorrents nur verlangen, dass er in dieser Höhe eine Gutschrift erhält.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber entschieden, dass gewisse Softwaregebühren nicht erhoben werden dürfen und an AWD-Mitarbeiter zurückzuzahlen sind. In diesem Verfahren hatte AWD den Einwand der Unzulässigkeit der Klage nicht erhoben. Nunmehr ist darauf abzustellen, dass die Rückführung zu Unrecht erhobener Gebühren nur über das Kontokorrent erfolgen kann.
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Nett und freundlich, aber schlecht.
So könnte man das Ergebnis einer Studie von DISQ über Versicherungsvermittler zusammenfassen.
„Ein Schwachpunkt war allerdings, dass die Vermittler anfallende Gebühren in 65 Prozent der Gespräche nicht von sich aus transparent und nachvollziehbar darstellten.“…
„Eine sehr schwache Leistung zeigten die Berater vor allem bei der Ermittlung des individuellen Kundenbedarfs. Mangelhaft war beispielsweise die Analyse der finanziellen Situation“, heißt es in der Zusammenfassung von DISQ.
Es hat sich offenbar wenig geändert.
Ein Trost für die Branche: 150 Beratungsgespräche sind nicht gerade repräsentativ. Laut Studie noch am besten: Die DVAG.
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Jetzt soll es die beiden großen Strukkivertriebe innerhalb von einer Woche erwischt haben. Die Gerichte Hannover und Frankfurt sollen bestätigt haben, dass die Softwarepauschale nicht erhoben werden darf und zurückgezahlt werden muss.
Die Softwarepauschale wird trotz eines BGH-Urteils von einigen Vertrieben noch immer einbehalten. Auch beim AWD, dass damals das BGH-Urteil eingefangen hat, und bei der DVAG wird die Softwarepauschale heute immer noch erhoben.
Es soll sich jedoch innerhalb von einer Woche um vorläufige Einschätzungen handeln.
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Reinfried Pohl, Vorstandsvorsitzender der DVAG, wurde im Dezember 2012 von dem Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier mit dem Hessischen Verdienstorden ausgezeichnet.
Dieser Orden gilt der Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen. Volker Bouffier ist übrigens auch Träger dieses Ordens, und zwar kraft Gesetzes durch Ernennung als Ministerpräsident.
Pohl erhielt den Orden deshalb, weil er Millionen für Marburg, für die Fachbereiche Medizin und Jura ausgegeben hat. So schreibt es die Welt am 21.12.2012 und erwähnte die Spenden Pohls an die CDU.
Die DVAG ist Unterstützer der Goethe-Universität Frankfurt am Main im „House of finance“. Das House of finance bündelt mehrere Forschungs- und Weiterbildungsaktivitäten im Bereich der Finanzwirtschaft und des Finanzrechts. Förderer sind übrigens neben der DVAG die Allianz, die BFA, das Bundesministerium der Finanzen, der Bundesverband Deutscher Banken, die Commerzbank, die Deutsche Bank, die Postbank und viele mehr, wie hier zu sehen ist.
Schon 1988 erhielt Pohl das große Verdienstkreuz und im Jahr 2007 das große Verdienstkreuz mit Stern.
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Hoppla. Gerade stöberte ich im Blog der DVAG.
Bereits am 06.12.2012 wies die DVAG in ihrem BLOG darauf hin, dass die Deutsche Vermögensberatung für ihre Ausbildung jährlich 50 Mio. Euro ausgeben würde. Ähnliche Zahlen waren mir auch aus meiner aktiven Zeit dort bekannt.
In den Kommentierungen fragte am 08.12.2012 ein Leser, wie viel der hauptberuflichen Vermögensberater ein IHK-Prüfung abgelegt hätten. Daraufhin antwortete Herr Lach, der Autor des DVAG- Blogs, dass man bei der DVAG von ca. 5000 so genannten „alten Hasen“ ausgehe, die seit dem 01.01.2006 ununterbrochen das WP-Testat oder einen der bevorzugten Ausbildungsgänge nachweisen könne und somit vom Erlass der Sachkundeprüfung profitieren.
Weiterhin schreibt er, dass auf 9000 hauptberufliche Vermögensberater innerhalb der nächsten zwei Jahre Seminare und Nachbereitungen auf die IHK-Prüfung anstehen würden.
Eine Leserin wies dann darauf hin, dass von den 37000 Vermögensberatern 5000 alte Hasen und 9000 hauptberufliche, also dann 23000 Vermögensberater ohne Sachkundeprüfung wären und meinte, dies sei nicht gerade ein guter Schnitt.
Darauf wurde erwidert, dass über die Hälfte der Vermögensberater nebenberuflich tätig sind und keine Beratungen durchführen. Dies waren auch für mich Neuigkeiten.
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Vom Vermögensberater der DVAG zum Naturfilmer aus Leidenschaft.
Die HNA schreibt über das neue Leben von Jens Klingebiel.
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Das Versicherungsjournal fasste am 5.12.12 eine Studie der Towers Watson GmbH zusammen. Die Ausschließlichkeit brachte 30,4 % Neugeschäft bei den Lebensversicherungen (Jahr 2011).
Dahinter folgt der Bankvertrieb, der zuvor noch Spitzenreiter war und 4,5 % einbüßte.
Unabhängige Vermittler liegen danach auf Platz drei mit 26,9 %, wozu wohl Makler, unabhängige Strukturvertriebe und Mehrfachvertreter fallen sollen.
Gebundene Strukturen, wozu z.B. OVB und DVAG gehören dürften, kommen nur auf einen Anteil von 6,2 %, der Direktvertrieb auf 4,5 % und Sonstige auf 4,3 %.
AWD soll nach Towers Watson nicht zu den gebundenen Strukturen gehören, weil AWD mehr als 5 Produktpartner hat.
2009 lagen die Gebundenen noch bei 8,6 %, im letzten Jahr bei 6,2 %, was einen Rückgang um 2,4 % in dem Zeitraum (in einem Jahr von etwa 1 %) bedeutet.
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Einige Kunden der Central, die inzwischen ausschließlich von der DVAG vertrieben wird, bekamen in den letzten Tagen eine Preiserhöhung.
Auch ab nächstem Jahr kommen wieder Preiserhöhungen, heißt es in dem Schreiben. Aufgrund einer Dynamikregelung gibt es automatische Anpassungen.
Der Tarif V33S2 z.B. betrug bei einem Kunden im Jahre 2011 monatlich 152,81 € bei einer Selbstbeteiligung von 600,00 €. Im Jahre 2012 wurde die Selbstbeteiligung auf 750,00 € angehoben. Für das Jahr 2013 soll der Beitrag 202,30 € bei einer SB von 900,00 € betragen.
Gleichzeitig gibt es eine Gutschrift in Höhe von 41,91 €. Diese Gutschrift wird von der Central zur „Abmilderung einer Beitragssteigerung“ eingesetzt.
Ein anderer Fall wurde uns wie folgt zugetragen:
„Heute kam von der Central der neue Beitrag für 2013 ins Haus
geflattert. Die Selbstbeteiligung -versteckte Beitragserhöhungen-
wurde je Person für mich und meine Frau um 100 Euro p.a erhöht -wie
schon gewohnt- und dazu noch der Beitrag von über 10%.
Summa summarumsind das dann nach dem letzten Jahr von rund
30% Erhöhung wieder einmalsatte 13,09%.
D.h. seit 2005 sind die Beiträge bei der Central für meine Person um
glatte 308,73% gestiegen. Richtig gelesen! Es ist auch kein Tippfehler
und auch kein Rechenfehler drin! Das in den letzten 7 Jahren, obwohl ich
schon seit den 80er Jahren dort versichert bin.
Das sieht echt nach einer Schieflage nicht nur des Gesundheitssystems
sondern auch der PKV aus.
Meine Frau trifft es ebenso mit Beitragssteigerungen seit 2005 von
schlappen 191,72%.“
03
Zum 31.12.2012 gibt Generali die Zusammenarbeit mit AWD auf.
Bereits im August hatte der Versicherer Generali Schweiz den Zusammenarbeitsvertag mit dem Finanzdienstleister AWD gekündigt. „Die Vorstellungen betreffend Zusammenarbeit stimmten nicht mehr überein“, teilte die Generali Schweiz mit.
20 Jahre gab es eine Partnerschaft zwischen Generali Schweiz und AWD.
Das überrascht manchen Insider. Denn die Generali ist die Mutter der AachenMünchener. Diese wird ausschließlich von der DVAG, einem Branchenkonkurrenten des AWD, vertrieben.
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Neben AWD klagte auch OVB über Umsatzverluste.
MLP konnte durch erhebliche Sparmaßnahmen gegenwirken und Gewinn steigen lassen.
Insgesamt hat die Ausschließlichkeit Schwierigkeiten. Im Bereich Schaden/Unfall hat der Vertrieb seit Jahren Verluste zu beklagen. Seit 2007 gingen allein hier 4 % Marktanteil verloren. Gebundene Vermittler wie DVAG oder OVB konnten hier ihren Marktanteil wenig ausbauen.
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Kürzlich erhielt ich eine Anfrage, die sogar bei mir Erstaunen auslöste.
Ich wurde gefragt, ob man als AWD-Handelsvertreter ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn AWD seinen Namen wechselt.
Die Frage hatte deshalb überrascht, weil es doch – folgt man einigen Presseveröffentlichungen – um die Aufwertung des Namens geht. Dies wird sicher keine Kündigung rechtfertigen.
Da mir aber der rechtliche Hintergrund der Umbenennung nicht bekannt ist, kann ich die Frage nicht abschließend beantworten.
Handelsvertreter der Central und AachenMünchener erhielten seinerzeit einen neuen Vertragspartner, die Allfinanz DVAG. Dies geschah im Wege der Aussonderung nach dem Umwandlungsgesetz. Dies regelt die Umwandlung von Rechtsträgern und u.a. Vermögensübertragungen von gesellschaftsrechtlich organisierten Rechtsträgern.
Hieraus ergaben sich durchaus Rechtsfragen, die vor Gericht bisher unterschiedlich bewertet wurden.
Die Allfinanz legte den Handelsvertretern nahe, Sicherheit im Rahmen einer Überleitungsvereinbarung zu schaffen.
Welche Wege AWD einschlägt, bleibt abzuwarten.

