Was kostet eine Klage

Immer wieder werde ich natürlich gefragt, was denn eine Klage so kostet.

Ich verweise dann auf eine Website, die m.E. ganz gut gelungen ist (dies soll keine Werbung sein).

Es ist der RVG-Kostenrechner der Allianz Rechtsschutz.

Wenn man dann den Streitwert gefunden hat (ist in der Regel der eingeklagte Betrag) lässt sich schnell durch Klicken die vorgerichtliche Gebühr und dann auch die Gerichtsgebühr errechnen.

Bei Auskunftsklagen ist der Streitwert nicht so leicht zu ermitteln. Klagt man einen Buchauszug ein, setzen die Gerichte oft einen Streitwert von 4.000,00 € an.

Mit der IHD geht es weiter

Die IHD, die Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der DVAG e.V., hat wieder eine Website, die sich langsam mit Leben füllt.

Sie begann mit großen Erwartungen, nahm sich dann eine kleine Pause, um nunmehr wieder Schwung aufzunehmen.

Neben neuen Beiträgen gibt es neue Anmeldungen von Mitgliedern und eine Reihe weiterer potentieller Mitglieder. Es sieht so aus, als müsse man sich über Zuwachs keine Sorgen machen.

Die IHD will sich für die Interessen der Vermögensberater der DVAG einsetzen.

Urteile hin und her

Um Provisionsrückzahlungen wird häufig vor Gericht gestritten.

Jetzt gab es wieder ein paar Entscheidungen, die in sich widersprüchlich sind. Ein Vermögensberater wurde zur Rückzahlung verurteilt, weil er hätte den Abrechnungen binnen 2 Wochen widersprechen müssen und dies nicht tat.

Dieses Urteil wurde in der 2. Instanz aufgehoben und die Klage abgewiesen, weil ein Widerspruch nicht nötig war und weil der Vertrieb zu den Stornobekämpfungsmaßnahmen nicht genügend vortrug.

Jetzt kam wieder eine erstinstanzliche Entscheidung, wonach der Vermögensberater Widerspruch hätte einlegen müssen….

Onlineforen immer beliebter

Der moderne Makler stöbert und schreibt online.

Zu diesem nicht überraschendem, aber interessanten Ergebnis kam YouGov in einer neuen Untersuchung.

75 % der unabhängigen Finanz- oder Versicherungsmakler würden Online-Foren zu Finanz- und Versicherungsthemen nutzen, 19 % sogar häufig oder sehr häufig. Die meisten würden dort zwar lediglich die von Kollegen aufgeführten Beiträge lesen, immerhin ein Fünftel der Foren-Nutzer würde auch eigene Kommentare oder Beiträge zu Produkten und Anbietern verfassen.

Unnötiger und trauriger Rechtsstreit

Endlich dürfte ein langjähriger, unnötiger und aus meiner Sicht trauriger Rechtsstreit entschieden sein.

Ein ehemaliger Vermögensberater setzte seine Laufbahn als Makler fort. Er war bis dahin immer bei der Central krankenversichert und bei der Generali gegen Berufsunfähigkeit. Der Makler litt immer häufiger an den mit dem Beruf verbundenen Stresssymptomen. Seine Angst vor Stornierungen lösten Panikattacken aus. Er mochte nicht mehr ans Telefon gehen und verfiel zunehmend in „Apathie“. Er konnte nicht mehr arbeiten.

Er meldete sich krank und beantragte Krankengeld. Zunächst bekam er Krankengeld von der Central. Die Central meinte dann irgendwann, der Makler sei so krank, dass er nunmehr berufsunfähig sei (diese Einschätzung sollte sich Jahre später als Volltreffer erweisen). Die Berufsunfähigkeit hatte ein für die Central tätiger Sachverständiger festgestellt.

Anschließend wandte sich der Makler an die Generali und beantragte entsprechende Leistungen. Weil die Central aus dem Hause der Generali stammt, dachte man, das sei nun alles kein Problem, wenn denn „aus dem Hause“ bereits eine solche Einschätzung abgegeben wurde.

Die Generali beauftrage jedoch ebenfalls einen Gutachter. Dieser kam zu dem Ergebnis, der Makler sei so gesund, dass er schließlich doch noch arbeiten könne. Während die Central den Makler also krankschrieb, wurde er von der Generali gesundgeschrieben. Keiner zahlte also.

Auffallend war, dass die jeweiligen Gutachten jeweils die notwenigen Feststellungen trafen, die zum Leistungsausschluss führten. Ob hier der alte Spruch „wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ eine Rolle spielt, kann nicht gesagt werden.

Dem Makler jedenfalls drohte der finanzielle Kollaps.

Es kam dann zum gerichtlichen Rechtsstreit. Dort wurde ein weiteres Gutachten eingeholt.

Dieser gerichtliche Gutachter stellte nunmehr fest, dass der  Makler bereits seit 2010 berufsunfähig erkrankt ist.