Amtsgericht Waiblingen: Vermögensberater soll Vorschüsse zurückzahlen

Ein ehemaliger Vermögensberater der DVAG soll einen Provisionsvorschuss zurückzahlen.

Dies entschied das Amtsgericht Waiblingen im Oktober 2015. Es machte sich bei der Entscheidung einfach. Wer der Provisionsabrechnung nicht widerspreche, erkenne sie an, meint das Amtsgericht in seiner deshalb sehr knappen Entscheidung. Der Vermögensberater habe ein Anerkenntnis, abgegeben, in dem er geschwiegen hat.

Dass diese Rechtsauffassung nicht mit der Rechtsprechung des BGH übereinstimmt, hat das Amtsgericht ignoriert.

Dynamik lohnt nicht

„Weit mehr als 600 Millionen Euro stecken Lebensversicherte Jahr für Jahr zusätzlich in die automatische Erhöhung ihrer Verträge. Ein Vielfaches davon ziehen ihnen die Versicherer dafür als Kosten ab. Die sogenannte Dynamik ist fast immer ein Verlustgeschäft“, schreibt die FAZ in einem empfehlenswerten Artikel vom 14.11.15.

Vertrauliche Anwaltsdaten landeten beim Gericht

In der letzten Woche wurde vor dem Amtsgericht Dortmund terminiert. Es ging um die Frage, ob ein Vermögensberater Provisionsvorschüsse erstatten soll. Inhaltlich ging es um die Frage, wer was darzulegen und zu beweisen hat.

In einem Fall wurde vom Strukturvertrieb genau zu den Umständen der Stornierung vorgetragen. Ein Kunde wünschte eine Krankenversicherung. In seinem Antrag tauchten nicht alle Angaben über Vorerkrankungen auf. Die Krankenversicherung trat deshalb von Vertrag zurück. Diese bevorschussten Provisionen wurden zurückverlangt,

Die Kommunikation zwischen Kunde und Versicherung wurde mit einem Schriftsatz an das Gericht gereicht, das dann die Kopien an die Gegenseite weitergab.

Der Name des Kunden war gut lesbar, auch die Vorerkrankungen bis hin zu psychischen Beeinträchtigungen.

Nach dem Termin sagte der Vermittler, er sei sich sicher, dass der Kunde der Krankenversicherung die Datenweitergabe untersagt habe.

Und er sagte auch, dass es sich bei dem Kunden um einen Anwalt handelt, der in unmittelbarer Nähe zum Gericht seine Kanzlei hat.

Der Datenschutz hat hier möglicherweise versagt. Die Daten sind ausgerechnet dort gelandet, wo sie bestimmt nicht hin sollten.

Danke Telekom

Einem Kabelbruch bei uns in der Straße und dem schnellen Eingreifen der Telekom habe ich es zu verdanken, dass ich eine Woche kein Telefon, kein Fax und kein Internet hatte.

Diese Woche hat im übrigen zu der Erkenntnis geführt, dass VIP-Kunden der Telekom länger auf die Reparatur warten müssen als Vodafonekunden, aber wohl nur deshalb, weil der Vodafonekunde einen Kunden hat, der bei der Telekom arbeitet.

Rechtsfragen auf dem Prüfstand

Gestern ging es vor dem Landgericht Stralsund u.a. um die Hintergründe des Versorgungswerkes, das für viele Vermögensberater der DVAG unterhalten wird.

Es beinhaltet – je nach dem – Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit, Rentenansprüche u.s.w. Mit diesen Anlagen wollte ein Vermögensberater Verbindlichkeiten ausgleichen, was von der DVAG bei ihm bis gestern abgelehnt wurde.

Die Hintergründe des Versorgungswerkes kamen auf den gerichtlichen Tisch. In Kürze werde ich mit dem Thema näher widmen.