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2015Amtsgericht Waiblingen: Vermögensberater soll Vorschüsse zurückzahlen
Ein ehemaliger Vermögensberater der DVAG soll einen Provisionsvorschuss zurückzahlen.
Dies entschied das Amtsgericht Waiblingen im Oktober 2015. Es machte sich bei der Entscheidung einfach. Wer der Provisionsabrechnung nicht widerspreche, erkenne sie an, meint das Amtsgericht in seiner deshalb sehr knappen Entscheidung. Der Vermögensberater habe ein Anerkenntnis, abgegeben, in dem er geschwiegen hat.
Dass diese Rechtsauffassung nicht mit der Rechtsprechung des BGH übereinstimmt, hat das Amtsgericht ignoriert.