Bringt das neue Lebensversicherungsreformgesetz niedrigere Provisionen?

Ein Eintrag in einem Forum, welches sich mit Vermögensberatern auseinandersetz, habe ich einen sehr interessanten Bericht über das neue Lebensversicherungsreformgesetz gelesen. Dies wurde am 04.07.2014 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es ist das Gesetzt zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte.

In Haufe.de ist ein interessanter Artikel. Das niedrige Zinsniveau betrifft uns alle. Wird von dem Bundesfinanzministerium als Musterbegründung herangezogen. Das neue Gesetzeswerk hat das Ziel, dass die garantierten Zusagen der Versicherungen auch in Zukunft bedient werden können.

Gesetzlich wird der Garantiezins ab 01.01.2015 auf 1,25 % abgesenkt. Dies gilt allerdings nur für Neuverträge.

Bewertungsreserven sollen erhalten bleiben. Das neue Gesetz beschränkt die Ausschüttung der Bewertungsreserven auf jenen den sogenannten Sicherungsbedarf übersteigenden Teil. Dies gilt allerdings nur für Bewertungsreserven aus fest verzinslichen Wertpapieren. Es gilt nicht für Bewertungsreserven aus Immobilien und Aktien.

Das neue Gesetz regelt mittelbar auch die Beteiligung an sogenannten Risikoüberschüssen. Versicherungsnehmer waren bisher zu 75 % an den Risikoüberschüssen beteiligt. Durch Änderung der Mindestzuführungsverordnung gibt es künftig eine Mindestbeteiligung der Versicherten einen Überschuss in Höhe von 90 % .

Das neue Gesetz regelt auch eine Straffung des Risikomanagements. Es regelt auch eine gesetzliche Beschränkung von Dividendenausschüttungen an Aktionäre. Hier soll es in Zukunft mehr Kostentransparenz geben.

Überwiegend hat diese gesetzliche Regelung Auswirkungen nur auf Neuverträge. Haufe geht davon aus, dass wohl nunmehr bei Neuabschluss eines Lebensversicherungsvertrages mehr Beitragszahlungen geleistet werden müssen.

Eine gesetzliche Neuregelung hinsichtlich der Provisionen gibt es nicht. Als am 01.01.2008 eine Reform des Versicherungsvertrags Rechts in Kraft getreten ist, glaubten viele, dass damit auch unmittelbar die Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen betroffen seien. Dies ist natürlich Quatsch. In der VVG (Versicherungsvertragsgesetz) findet sich nichts über eine Änderung der Provisionen. Seinerzeit hatte man die Haftungszeit bei der Vermittlung bestimmter Versicherungen, z. B. von Lebensversicherungen von 3 auf 5 Jahre angehoben geglaubt. Die Reform des VVG wurde also argumentativ gleich dazu benutzt, die Provisionsbedingungen für die Vermittler zu verschlechtern. § 169 Abs. 3 VVG neuer Fassung regelt nämlich nur, dass bei der vorzeitigen Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages mindestens der Betrag des Deckungskapitals an den Versicherten zu zahlen ist, dass sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Vertragsjahre ergibt.

Kurzum: Provisionsvereinbarungen wurden durch die Reform der VVG – entgegen aller Gerüchte – nicht geändert. Auch das neue Lebensversicherungsreformgesetzt hat keine Auswirkungen auf die Provisionen, es sei denn, das neue vertragliche Regelungen geschaffen werden.

Holger Zindt

Holger Zindt war zuletzt (bis zum 31.03. diesen Jahres) der geschäftsführender Gesellschafter der Frankfurter Sponsoring Agentur Akzio. Nunmehr hat er die Leitung des Marketingbereichs bei der DVAG übernommen.

Gegenüber Horizont kündigte er eine offensivere Vermarktung der DVAG an. Schließlich sei die Kundengewinnung bisher nur über Weiterempfehlung gelaufen.

Für die DVAG entwickelt Akzio Sponsoring Plattformen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades.

Zindt ist gelernter Sportökonom und passt offensichtlich exakt in das Werbeprofil der DVAG. Er ist gemäß der Website von Akzio dort noch immer als Geschäftsführer geführt.

Die DVAG setzt schon seit Jahren auf Werbepartner aus dem Sportbereich. Bekanntester Werbepartner der DVAG ist bekanntlich Michael Schuhmacher.

Lesetipp für den Sonntag

Warum nicht mal heute die aktuelle Welt am Sonntag kaufen?

„Schlecht vertreten“ heißt dort ein Artikel von Sebastian Jost und Anne Kunz. Dort wird anhand von Beispielen die Risiken und Gefahren aufgezeigt, die der Versicherungsvertreter eingeht, wenn er sich zur Selbständigkeit entschließt. Gezeigt werden ein paar Beispiele von der Wüstenroth und Württembergischen bis hin zur DVAG.

Wer sich den Gang zur nächsten Tanke sparen will, kann sie hier auch als E-paper gegen Zahlung von 2,99 € erwerben.

Kündigung trotz Krankheit

Mit etwas Unverständnis nahm ich zur Kenntnis, dass der Caritas Verband einem Mitarbeiter gekündigt hatte, der nunmehr seit etwa 10 Monaten erkrankt war. Da der Mitarbeiter finanziell keine Belastung darstellt, ist das allein schon schwer nachvollziehbar.

Die Caritas macht sich ihrem Internetauftritt zufolge stark für Menschen am Rand der Gesellschaft. „In Not sehen und Handeln“ ist deren Motto.

Mitarbeitern, die erkrankt sind und in Naher Zukunft wieder eingesetzt werden könnten, werden jedoch so mit solchen Kündigungen an den Rand der Gesellschaft gebracht.

Übrigens: Auch manch ein Unternehmen, das sich gern als Familiengemeinschaft darstellt, könnte über ähnliche Dinge berichten…

Prof. Dr. Reinfried Pohl

Am 12.6.2014 verstarb der Gründer der DVAG, Prof. Dr. Reinfried Pohl.

Die DVAG ist der mit Abstand größte Finanzvertrieb Deutschlands. Das Erbe haben nun die Söhne Andreas und Reinfried angetreten.

Über das Schaffen Pohls sen. ist viel geschrieben worden. Bis zu seinem Tod fühlte er sich für die DVAG verantwortlich. Sein Charisma, das von vielen Vermögensberatern bestätigt wurde, hat die DVAG wesentlich mitgeprägt.

Nach dem Tod Pohls gründete sich ein Verein, der von sich meint, sich für die Interessen der Vermögensberater einzusetzen. Die DVAG wirft dem Verein  vor, Schaden zuführen zu wollen. Der Verein habe sich ja auch ausgerechnet nach dem Tod Pohls gegründet.

Einige Vereinsmitglieder schlagen sich jetzt auch mit Kündigungen herum, die von der einen oder der anderen Seite ausgesprochen wurden.

Ob sich dieser Verein auch gegründet hätte, wenn Pohl sen. noch leben würde, ist nicht bekannt. Bekannt ist nur, dass ein weiterer Verein in der Gründung ist, dessen Gründung bereits zuvor feststand. Der eine Verein hat das Ziel, interne Dinge zu verbessern, der andere, Ausstiegswilligen zu helfen.

Am 20.06.2014 gab es übrigens ein Feuer im Bückingsgarten in Marburg. Bückingsgarten wird von der Vila Vita Gastronomie und Handelsgesellschaft mbH betrieben. Auf Xing heißt es : „Die VILA VITA Gastronomie- und Handelsgesellschaft mbH ist im Marburger Umfeld verantwortlich für sämtliche gastronomischen Aktivitäten der Familie Pohl bzw. deren Firmenverbund.“ Personenschaden gab es zum Glück nicht.