Big Brother is watching you

Getreu dem Motto „wie der Vertreter so der Kunde“ hat sich die Generali etwas ganz Neues einfallen lassen.

Während schon der ein oder andere Berater durch vom Vertrieb zur Verfügung gestellte Handys, Ipads u.s.w. seiner Komplettüberwachung zugestimmt hat, will man das jetzt auch dem Kunden zumuten.

Versicherungskunden der Generali sollen sich selbst bespitzeln. „Der Versicherer, der zu den fünf größten Unternehmen der Branche in Deutschland gehört, will, dass seine Versicherten künftig Daten über ihre Lebensgewohnheiten nicht nur sammeln, sondern auch an das Unternehmen weiterleiten,“ schreibt die Welt.

BGH: Anspruch auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen verjährt erst nach 10 Jahren !

Mit Urteil vom 13.05.2014 hat der der Bundesgerichtshof entschieden, dass die von Banken formularmäßig erhobenen Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen unzulässig sind. Offen blieb dabei aber die wichtige Frage, ob der Anspruch des Darlehensnehmers auf Erstattung von vor dem 1. Januar 2011 verlangten Bearbeitungsgebühren verjährt ist. Etliche Banken hatten sich daher mit der Behauptung, der Erstattungsanspruch sei verjährt, die Erstattung verweigert.

Am 28.10.2014 hat der Bundesgerichtshof unter den Aktenzeichen XI ZR 17/14 und XI ZR 348/13 festgestellt, dass die dreijährige Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen begann, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage aufgrund der unklaren Rechtslage vor 2011 nicht zumutbar war.

„Nicht erforderlich ist hingegen in der Regel, dass er aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht. Ausnahmsweise kann aber die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht in einem für die Klageerhebung ausreichenden Maße einzuschätzen vermag,“ so der BGH.

Für Vertragsabschlüsse aus dem Jahr 2004 gelten folgende Besonderheiten: Bearbeitungsgebühren, die nach dem 19.11.2004 geleistet wurden, können nach dem neuen Urteil zurück verlangt werden. Dieser Tag verschiebt sich ab heute täglich um einen Tag. Morgen können also nur noch die nach dem 20.11.2004 gezahlten Bearbeitungsgebühren zurück verlangt werden. Es gilt die zehnjährige kenntnisunabhängige Höchstfrist, die taggenau endet, spätestens am 31.12.2014.

Alle in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte verjähren zum 31.12.2014!

Ein Mahnschreiben an das Kreditinstitut genügt nicht, um die Verjährung zu verhindern! Um zu verhindern, dass der Anspruch verjährt, muss ein Mahnbescheid beantragt werden oder Klage erhoben werden.

Videokonferenz statt Reisen

In den letzten Woche haben die Fahrten zu auswärtigen Gerichtsterminen zugenommen. Stralsund, Frankfurt, Rosenheim, Hamburg, Frankfurt, München, Brandenburg, Mönchengladbach und Frankfurt, um nur einige zu nennen. Berlin fiel zum Glück aus.

Wie schön, dass unsere ZPO inzwischen Videokonferenzen erlaubt. In § 128 a ZPO ist das geregelt. Gerade kürzlich in Frankfurt hätte ich mir diese Vereinfachung gewünscht. Staubedingt hatte die Anreise zur Verhandlung über eine Softwarepauschale ganze 5 Stunden gedauert. Die Verhandlung hatte dann mal grad 15 Minuten gedauert, weil der Vertrieb gleich zu Beginn die Rückbuchung von 5.000 € anbot, womit wir einverstanden waren.

„Soweit das Gericht mit einer Anlage ausgestattet ist und den Vorgang für geeignet hält, kann der Termin über Video durchgeführt werden. Als nicht geeignet werden wohl alle die Verfahren anzusehen sein, bei denen es auf den persönlichen Eindruck der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung ankommt. In Verfahren aber, in denen es vorrangig auf Sachverhaltsfeststellung oder Klärung rechtlicher Fragen ankommt, werden sich Videokonferenztermine eignen“, heißt es in einer Mitteilung der hessischen Anwaltskammer.

Problematisch ist wohl noch zur Zeit, dass oft nur eine Partei von der Videokonferenz Gebrauch machen kann. Eine Partei müsste dann persönlich anwesend sein. Hier befürchte ich Nachteile für den Ortsabwesenden.

In Erfurt hat sich jetzt ein Paar per Videokonferenz scheiden lassen.  Wer weiß ? Vielleicht gibt es bald auch die Scheidung des Handelsvertreters von seinem Vertrieb per Videokonferenz….

Ein kleines Milliönchen mehr

Maschmeyer soll Altkanzler Schröder für den Kauf der Rechte an dessen Memoiren 2 Mio € gezahlt haben. Und dies soll auch noch während der Amtszeit von Schröder passiert sein.

Früher war mal von „nur“ einer Million die Rede.

Mehr dazu hier in der FAZ.

Maschmeyer hatte den AWD gegründet, heute Swiss Life Select.

Rechenbeispiel zur Errechnung des Ausgleichsanspruchs im Bereich der Krankenversicherung anhand der Grundsätze

Es wurde ja bereits vielfach darauf hingewiesen, dass man den Ausgleichsanspruch nach den „Grundsätzen“ berechnen kann, auch wenn diese nicht vereinbart wurden.

Dafür haben zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofes sowie eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt gesorgt. Das OLG Frankfurt wandte als erstes diese Grundsätze an, der BGH bestätigte dies mit bahnbrechendem Urteil vom 23.11.2011, Az. VIII R 203/10 und bestätigte diese Auffassung mit Urteil von diesem Jahr vom 08.05.2014  Az. VII ZR 282/12.

Drei Entscheidungen, die richtungsweisend sind und die Durchsetzung der Ausgleichsansprüche erheblich erleichtert.

Ich hatte mich schon der Berechnung der Ansprüche in Hinblick auf die Lebensversicherung und die Sachversicherung gewidmet. Heute ist die Krankenversicherung dran.

Unser Handelsvertreter, der als Beispiel dient, soll 11 Jahre tätig gewesen sein. Zur Berechnung benötigen wir  den vereinbarten Provisionssatz und die Monatsbeiträge sowie die Tätigkeitsdauer.

 

Durchschnittliche Jahresproduktion 2009 in Monatsbeiträgen
18.900 €
Durchschnittliche Jahresproduktion 2010 in Monatsbeiträgen
22.700 €
Durchschnittliche Jahresproduktion 2011 in Monatsbeiträgen
27.000 €
Durchschnittliche Jahresproduktion 2012 in Monatsbeiträgen
15.000 €
Durchschnittliche Jahresproduktion 2013 in Monatsbeiträgen
19.000 €
Durchschnittliche Jahresproduktion 2007 – 2011 in Monatsbeiträgen
20.520,00 €
x Faktor durchschnittlicher Provisionssatz in Monatsbeiträgen: 5,30
108.756,00 €
x Faktor (fest): 0,20
 21.751,20 €
x Faktor (fest): 0,40
8700,48 €
x Faktor Tätigkeitsdauer (11 Jahre): 2,5
21.751,20 €
Ausgleichsanspruch Krankenversicherung
 21.751,20 €