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APF AG – Assekuranz-Partner für Finanzprofis

aus Gladbeck.

Fall jemand das Unternehmen kennt, würde ich mich sehr freuen, wenn man sich mit mir in Verbindung setzt.

Rechtsanwalt Kai Behrens

Neubrückenstr. 35-37

48143 Münster

Tel. 02514828102

 

Folgen des nachträglichen Widerrufs, wenn die Widerrufsbelehrung unwirksam war

Die Ausübung des Widerrufsrechts ist bei einem noch andauernden Kreditverhältnis in der Regel nur zweckmäßig, wenn der Verbraucher in der Lage ist, das Darlehen innerhalb von ein paar Tagen nach Widerruf vollständig an die darlehensgewährende Bank zurück zu zahlen, weil dieser Zeitraum die gesetzliche Vorgabe darstellt.

Der Widerruf hat folgende Rechtsfolgen:

1) Der Vertragszins muss nicht gezahlt werden, soweit er über den Nutzungsersatz hinausgeht. Man hat einen entsprechenden Erstattungsanspruch für die zu viel gezahlten Zinsen.

2) Für die Zeit ab Widerruf kann man ein Darlehen in Anspruch nehmen, dass er zu derzeit günstigeren Zinskonditionen in Anspruch nehmen kann.

3) Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht geschuldet, weil der Widerruf zu einer Aufhebung des geschlossenen Darlehensvertrags führt.

4) Bei einem finanzierten (d. h. verbundenen) Geschäft führt der Widerruf zu der Folge, dass dem darlehensgewährenden Kreditinstitut nicht das Darlehen sondern das aus der Finanzierung Erlangte (z. B. eine Fondsbeteiligung) zu übertragen ist und der Verbraucher von seinen Zahlungspflichten aus dem Darlehen befreit ist.

 

LG München : Fristlose Kündigung bei Einschränkung der EDV gerechtfertigt

Am 19.05.2014 fällte das Landgericht München II ein Urteil in einem Verfahren, in dem es hauptsächlich um die Frage der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung ging.

Ein Vertrieb beschäftigte aufgrund eines Handelsvertretervertrages aus dem Jahre 2007 einen Berater. Dieser kündigte sein Vertragsverhältnis zunächst ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Anschließend kündigte er das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung.

Ab dem Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung war das Onlinesystem nur noch eingeschränkt zugänglich. Die Stornoreserve wurde im Übrigen auf 100 % hochgefahren.

Der Vertrieb wollte festgestellt haben, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist und er wollte Auskunft darüber, welche Verträge der Berater in dem Zeitraum nach der fristlosen Kündigung für andere Unternehmen, insbesondere für die Firma Finanzprofi AG, vermittelt hatte.

Ob eine Abmahnung zwischenzeitig ausgesprochen wurde, war zwischen den Parteien streitig.

Die Klage des Vertriebes wurde abgewiesen.

Die Klägerin hat nach Auffassung des Gerichtes keinen Anspruch auf Feststellung einer Schadenersatzverpflichtung und Auskunft. Schließlich konnte der Beklagte aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, da das Vertrauensverhältnis  zu der Klägerin so gestört war, dass dem Beklagten ein Weiterarbeiten bis zum Fristablauf der ordentlichen Kündigung unzumutbar war.

Durch das Einschränken des EDV-Systems und Hochfahren der Provisionsrückstellung auf 100 %  bei dem Beklagten unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles ein Abwarten  bis zum Fristablauf der ordentlichen Kündigung unzumutbar.

Das Kündigungsprofil der Klägerin schränkte die Tätigkeit des Beklagten in nicht hinnehmbarer Weise ein, er stellt für das Gericht eine schwere Störung des Vertragsverhältnisses zwischen den Streitparteien dar.

Ein Arbeiten ohne den Zugriff auf das EDV-System der Klägerin  und ohne die Möglichkeit Emails zu beantworten war größtenteils nicht möglich. Nach Auffassung des Gerichtes war das Vertrauensverhältnis so gestört, dass der Beklagte auch ohne Abmahnung hätte fristlos kündigen können. Der Beklagte aber hatte sogar nach Auffassung des Gerichtes wirksam abgemahnt.

Er hat einen Sendebericht vorgelegt aus dem ersichtlich ist, dass die Abmahnung an die Klägerin versandt wurde. Soweit die Klägerin den Zugang weiter bestreitet, muss sie konkrete Anhaltspunkte für die Nichtzustellung darlegen, was sie nicht getan hat.

Urteil des Landgerichtes München vom 15.05.2014, nicht rechtskräftig.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehen und ihre Folgen

Der Gesetzgeber verlangt für sog. Verbraucherkreditverträge die Formulierung einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Widerrufsbelehrung durch das darlehensgebende Kreditinstitut.

Der Verbraucher soll auf diese Weise vor den Folgen von Vertragsabschlüssen, die er nicht zutreffend überblickt, geschützt werden und hat bei ordnungsgemäßer Belehrung 14 Tage Zeit für die Erklärung seines Widerrufs.

Bei einer nicht ordnungsgemäßen Aufklärung beginnt der Lauf dieser Frist nicht und das Widerrufsrecht bleibt dem Verbraucher erhalten, selbst wenn das Darlehen bereits zurückgeführt worden ist.

Viele Bankinstitute verwenden von ihnen selbst formulierte und von dem durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Muster abweichende Formulierungen. Diese bieten wegen der textlichen Variationen vielfach Anlass zur Kritik und genügen nicht mehr den gesetzlich definierten Anforderungen.

Dies gilt ausschließlich für Verbraucherdarlehen, dabei aber für Darlehen jeder Art, z.B.

-Anschaffungsdarlehen (z. B. KFZ, Wohnungseinrichtung)

-Existenzgründungsdarlehen

-Immobilienfinanzierungen (z. B. Eigenheim)

-Finanzierung von Beteiligungen (z. B. Fondsbeteiligungen).

Die Pflicht zu einer derartigen Belehrung wurde bereits durch das Verbraucherkreditgesetz aus dem Jahre 1991 begründet und ist seit dem 01.01.2002 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, nämlich in § 355 BGB.

In § 360 BGB sind die inhaltlichen Anforderungen an diese Belehrung geregelt. Dabei werden die Darlehensgeber darauf hingewiesen, dass eine dem nachstehend eingefügten Muster 1 der BGB-InfoV entsprechende Belehrung zweifelsfrei dem Gesetz genügt:

a) Seit 01.09.2002 bis 30.09.2008

Man kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: (Anm. d. Verf.: hier ist die Adresse einzusetzen)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann man die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss ggf. Wertersatz geleistet werden.

b) Seit 01.10.2008 bis 10.06.2010

Hier ist die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann man die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss ggf. Wertersatz geleistet werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, ggf. mit deren Empfang.

c) Seit 11.06.2010 bis 13.06.2014

Jetzt kann man seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tage ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss man ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, ggf. mit deren Empfang.

Als Folge der jeweils gewürdigten textlichen Abweichungen von dem Mustertext haben viele Gerichte die Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrungen bejaht.

Deshalb wurde den Verbrauchern jeweils das Widerrufsrecht zugestanden und selbst noch nach bereits erfolgter Rückführung des Darlehens als wirksam angesehen.

Die Rückabwicklung selbst richtet sich bei Vertragsabschlüssen auf

a) Rückzahlung des Erlangten

b) Ersatz für gezogene Nutzungen

Darlehensverträge und die Möglichkeit des nachträglichen Widerrufs

Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen ist mitunter ein späterer Widerruf möglich. Der Darlehensnehmer kann sich dann von dem Vertrag lösen, um möglicherweise eine alternative Finanzierung zu besseren Konditionen auf die Beine zu stellen.

Finanztest verrät, dass bei folgenden Banken bereits fehlerhafte Widerrufsbelehrungen gerichtlich festgestellt oder aber zumindest der Verdacht solcher Fehler bestanden hat (in den oben genannten Fällen gab es bereits gerichtliche Verfahren, die in Vergleichen, rechtskräftigen oder nicht rechtskräftigen Urteilen endeten ; in den unten aufgeführten Fällen kam es zu außergerichtlichen Zusagen der Banken):

gerichtlich

BW Bank, Kredit­vertrag vom 18.06.2006

Citi­bank Privatkunden AG, Kredit­vertrag vom 27.05.2003

Deutsche Bank Privat- und Geschäfts­kunden AG, Kredit­vertrag vom 28.02.2007

Deutsche Kredit­bank AG, Kredit­vertrag vom 07.02.2006

DG Hyp, Kredit­vertrag vom 16.11.2005

Gallinat Bank AG, Kredit­vertrag vom 20.03.2002

Hamburger Sparkasse, Kredit­vertrag vom 06.04.2004

Helaba Dublin Landes­bank Hessen-Thüringen Interna­tional, Kredit­vertrag vom 2.11.2004

ING-DiBa AG, Kredit­vertrag vom 16.11.2006

Landes­bank Hessen-Thüringen Girozentrale, Kredit­vertrag vom 30.11.2002

Mittel­brandenburgische Sparkasse, Kredit­vertrag vom 16.04.2008

Pensions­kasse Hoechst, Kredit­vertrag vom 04.06.2007

Sparkasse Berg­kamen-Bönen, Kredit­vertrag vom 06.11.2003

Sparkasse Essen, Darlehens­verträge vom 01.04.2009, 06.04.2009 und 25.08.2010

Sparkasse KölnBonn, Kredit­vertrag von 2005

Volks­bank Göppingen eG, Kredit­vertrag vom 05.09.2008

außergerichtlich

Aachener Bausparkasse AG, Kredit­vertrag vom 02.10.2006

Alte Leipziger Bauspar AG, Kredit­vertrag vom 18.10.2006

Ärztekammer West­falen-Lippe, Kredit­vertrag vom 07.02.2006

Apo-Bank Deutsche Apotheker- und Ärzte­bank eG, Kredit­vertrag vom 07.10.2008

Axa, Kredit­vertrag vom 18.05.2010

Axa Kranken­versicherung AG, Kredit­verträge vom 27.11.2009

AXA Lebens­versicherung AG, Kredit­vertrag vom 21.07.2009

Badenia Bausparkasse, Vertrag vom 04.09.2008

Bayerische Landes­bank, Kredit­vertrag vom 06.12.2005

BHW Bausparkasse AG, Darlehens­vertrag vom 22.08.2006

BW-Bank, Kredit­vertrag vom 11.08.2006

Commerz­bank AG, Kredit­vertrag vom 01.08.2006

DBV Winterthur Lebens­versicherung AG, Kredit­vertrag vom 30.07.2009

Debeka Bausparkasse AG, Darlehens­vertrag vom 04.10.2005

Deutsche Bank Privat- und Geschäfts­kunden AG, Kredit­vertrag vom 17.06.2009

DEVK, Forward-Darlehen vom 08.04.2010

DKB Deutsche Kredit­bank AG, Darlehens­vertrag vom 23.03.2005

DSL Bank, Darlehens­vertrag vom 21.04.2004

Frank­furter Volks­bank, Kredit­vertrag vom 23.11.2005

Iduna Vereinigte Lebens­versicherung e.G., Kredit­vertrag vom 25.09.2008

ING-DiBa AG, Kredit­vertrag vom 21.05.2004

Landes­sparkasse zu Oldenburg, Kredit­vertrag vom 06.08.2008

LBS Nord­deutsche Landes­bausparkasse Berlin, Darlehens­vertrag vom 21.07.2006

Märkische Bank eG, Kredit­vertrag vom 25.04.2008

Münchener Hypotheken­bank eG, Kredit­vertrag vom 29.11.2005

PSD Bank Köln eG, Darlehens­verträge vom 22. und 30.5.2008

Raiff­eisen­bank Ober­ursel e. G., Kredit­vertrag vom 22.09.2008

SKG Bank AG, Kredit­vertrag vom 13.03.2008

Sparda Bank Baden-Württem­berg eG, Kredit­vertrag vom 29.08.2008

SparDa Bank Hamburg, Vertrag vom 11.09.2003

SparDa Bank Hannover e. G., Kredit­vertrag vom 16.06.2007

Sparda-Bank Südwest, Forward-Darlehen vom 15.06.2010

Sparkasse Bremen, Kredit­vertrag vom 27.08.2008

Sparkasse Emsland, Kredit­vertrag vom 04.07.2005

Sparkasse KölnBonn, Kredit­vertrag vom 16.03.2007

Sparkasse Lüdenscheid, Kredit­vertrag vom 12.09.2006

Sparkasse Mittel­holstein AG, Darlehens­vertrag vom 24.03.2005

Sparkasse Südholstein, Kredit­vertrag vom 27.06.2008

Sparkasse Ulm, Kredit­vertrag vom 23.12.2008

Sparkasse Vorderpfalz, Kredit­vertrag vom 22.04.2008

Stadt­sparkasse Wuppertal, Kredit­vertrag vom 10.11.2003

Swiss Life AG, Kredit­vertrag vom 28.08.2012

Targo­bank AG & Co. KGaA, Kredit­vertrag vom 11.09.2008

Umwelt­bank AG, Forward-Darlehen vom 29.11.2010

Victoria Lebens­versicherung AG, Kredit­vertrag vom 12.02.2004

Volks­bank Bühl e. G., Kredit­vertrag vom 19.02.2008

Volks­bank Chemnitz eG, Verträge vom 30.10.2006

Volks­bank Darm­stadt-Südhessen e. G., Kredit­vertrag vom 28.10.2009

Volks­bank Dreieich, Kredit­vertrag vom 19.05.2011

Volks­bank Elms­horn, Kredit­vertrag vom 15.06.2007

Volks­bank Main-Taunus e. G., Kredit­vertrag vom 05.10.2006

Volks­bank Münster e. G., Kredit­vertrag vom 28.01.2008

Volks­bank Wilferdingen-Keltern eG, Kredit­vertrag vom 21.01.2008

VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden e. G., Kredit­vertrag vom 14.02.2008

VR-Bank Passau e. G., Kredit­vertrag vom 26.08.2008

VR-Bank West­pfalz e. G., Kredit­vertrag vom 14.11.2005

West­deutsche Immobilien­bank AG, Darlehens­verträge vom 23.11.2005

Zurich Deutscher Herold Lebens­versicherung AG, Kredit­vertrag vom 05.01.2007