Den Vogel abgeschossen

Es wird ja gern über die Beratungsqualität gestritten. Dabei zeigen die Vertriebe mit dem Finger auf die Banken, die ja mitunter auch nicht besser beraten. Als wenn es über die eigenen Unzulänglichkeiten hinwegtäuschen könnte, jemanden gefunden zu haben, der auch schlechte Arbeit abliefert.

Nun zeigten die Westfälischen Nachrichten auf einen erstaunlichen Fall.

Ein Bankberater der Sparkasse Münsterland Ost hat den – wenn nicht sogar den größten – Vogel abgeschossen. Ihm ist es gelungen, einer 77-jährigen todkranken Frau den auf 20 Jahre fest angelegten geschlossenen Lebensversicherungsfonds „WestLB Trust 2“ anzudrehen.

Ende 2006 unterschrieb die gutgläubige Kundin die Beitrittserklärung zu dem Fonds. Ihr Geld sieht sie nicht wieder: Die Anlage läuft bis 2026, Stefanie S. starb 2012.

Sind Versicherungsvertreter Opfer oder Täter

heißt ein lesenswerter Artikel in der Welt vom 10.10.14

Dr. Helmut Kohl

Dr. Helmut Kohl regierte „in diesem unserem Lande“ von 1982 bis 1998.

Seine Laufbahn war verbunden mit einigen Paukenschlägen. Unter anderem wird er auch der „Kanzler der Einheit“ genannt. Er war der Kanzler mit der längsten Geschäftszeit (16 Jahre) und der erste Kanzler nach der Wiedervereinigung. In der so genannten CDU-Spendenaffäre verschwieg er die Herkunft eines Betrages in Höhe von eineinhalb bis zwei Millionen DM, obwohl er gemäß dem Parteiengesetz, welches er als Bundeskanzler selbst unterzeichnet hatte, zur Auskunft verpflichtet war. Nachzulesen in wikipedia

Nachdem sich Kohl aus der großen Politik zurückzog, blieb er nicht etwa untätig. Noch immer ist er Vorsitzender des Beirates der DVAG. Zu diesem Beirat gehören unter anderem auch Dr. Theo Zwanziger, Prof. Dr. Bernhard Vogel und Dr. Petra Roth.

Der mittlerweile 84 jährige heiratete im Jahr 2008. Trauzeugen waren der Bildchefredakteur Kai Diekmann und der Medienunternehmer Leo Kirch, zu dem Kohl ein ganz besonders enges Verhältnis hat.

Im Jahre 2004 stellte Kohl den ersten Teil seiner Memoiren vor. Dabei bediente er sich eines „Ghostwriters“, Herrn Heribert Schwan.

Auf der Frankfurter Buchmesse 2014 hat Kohl ganz aktuell einen Erinnerungsband zur Wendezeit vorgestellt.

Gleichzeitig veröffentlichte Heribert Schwan ein Buch namens „Vermächtnis. Die Kohlprotokolle“. Schwan zufolge hatte Kohl in Gesprächen, die 2001 und 2002 geführt wurden, unter anderem den ehemaligen Minister Norbert Blüm als „Verräter“ und Ex-Bundestagspräsident Wolfgang Thierse als „Volkshochschulherrn“ bezeichnet. Über die heutige Kanzlerin soll er gesagt haben: „Frau Merkel konnte ja nicht richtig mit Messer und Gabel essen“.

Kohl hatte zunächst die Veröffentlichung des Buches per einstweiliger Verfügung verhindern wollen. Das Landgericht Köln hatte seinen Antrag jedoch abgelehnt. Daraufhin legte Kohl sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Nach einem Richterlichen Hinweis des Oberlandesgerichtes hatte Kohl dann die Beschwerde zurückgenommen.

Kohl ist der Auffassung, die mit Schwan geführten Gespräche, die insgesamt 630 Stunden gedauert haben, und insbesondere die 200 Tonbänder mit den Gesprächsaufzeichnungen, gehörten ihm. Die Originalbänder hatte Schwan zwar herausgegeben, er verfügt jedoch noch über schriftliche Protokolle, sowie über Kopien der Bänder. Die Anwälte Kohls haben weitere juristische Schritte gegen die Veröffentlichung des Buches angekündigt.

Schwan trat jetzt am 12.10.2014 in der Talkshow von Günther Jauch auf und nahm Stellung. Er drohte Kohl indirekt, dass er möglicherweise noch mehr politischen Sprengstoff bereithalte.

Interessant war zu hören, dass Kohl bis heute keine einzige Aussage aus dem Buch Schwans dementiert hat. Kohl hatte seine Rechte ausschließlich auf die – seiner Meinung nach – ihm gehörenden Protokolle und Aufzeichnungen hergeleitet.

Eine bessere Werbung, als er durch die einstweilige Verfügung Kohl unfreiwillig erhalten hat, hätte sich Schwan wohl kaum erträumen können. Spätestens jetzt sind die Kohl-Protokolle in aller Munde.

Zum Unterhalt verdonnert

Ein Vermögensberater wurde kürzlich erstinstanzlich zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt – obgleich er in dieser Zeit gar keine Einnahmen hatte.

Was war geschehen?

Der Vermögensberater hatte gekündigt. Er hatte eine längere Kündigungsfrist in seinem Vertrag vereinbart. Ab Ausspruch der Kündigung hatte er jedoch keine Provisionen mehr bekommen. Die Auszahlung der Provisionen wurde ihm verweigert.

Der Vertrieb erlaubte ihm einen kleinen Nebenjob. Damit konnte er zumindest seinen eigenen Lebensunterhalt decken. Zur Zahlung von Kindesunterhalt war er jedoch nicht in der Lage.

Das Familiengericht wollte ihm dies nicht abnehmen und unterstellt ihm, er müsse als Selbständiger dafür sorgen, dass Kindesunterhalt gezahlt wird. Er müsse auch dafür sorgen, dass er über entsprechende Einkünfte verfüge.

Wie dies der Vermögensberater jedoch anstellen sollte, hatte das Familiengericht nicht geschrieben.

Unterhalt und manch Vertrag vertragen sich eben nicht.

Gangster mit Migrationshintergrund in Bielefeld

Mehmet Göker, unser nie aufgebender Exil- Vermittler, hat nicht nur in Facebook Spuren hinterlassen. Ein erfolgreicher Versicherungsmakler, Experte für private Krankenversicherungen, hatte sich erst kürzlich von einem seiner Partner getrennt (wir können allenfalls erahnen, um wen es sich handelt).

Dieser Versicherungsmakler ist jetzt in Bielefeld Opfer von trickreichen Erpressern geworden. Sie erpressten damit 1.169.090,00 €.

Zu lesen ist dies alles in der Neuen Westfälischen vom 09.10.2014. Für diesen Hinweis danke ich einem Leser.

Der Versicherungsmakler erhielt zunächst Besuch von „Murat“ und dem „Tschetschenen“. Diese beide netten Herren stellten sich als Inkassomitarbeiter und Personenschützer vor. Sie boten an, Schulden eintreiben zu wollen.

Der Makler und Spezialist für Krankenversicherungen lehnte dies ab.

Wenig später wurde der Makler von einem anonymen Anrufer massiv bedroht und zu einem Treffen gezwungen. In Köln solle man sich treffen und der Makler soll 300.000 € übergeben. Gedroht  wurde dem Makler mit dem Verlust eines Ohres.

Da der Makler im Streit mit einem Partner auseinanderging, und dieser seinem Ex Partner wohl alles Mögliche zutraute (?), hielt er die Bedrohung für echt.

Der Makler wandte sich nun an die beiden „netten und hilfsbereiten“ Personenschützer. Er übergab einen größeren Betrag an einen der beiden. Statt das Geld jedoch an den Erpresser weiterzuleiten, hatte dieser das Geld einfach behalten.

Den Erpresser hatte es tatsächlich nie gegeben. Alles war eingespielt von den Beiden, die sich als Personenschützer beworben hatten. Sie haben ihren Aufgabenbereich quasi selbst erschaffen.

Jetzt läuft ein Strafverfahren gegen „Murat“ und dem „Tschetschenen“.

Das erpresste Geld versickerte er übrigens in türkischen Immobilien.