Kleine Urteilsempfehlung

Da hat doch kürzlich das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass auch nach Vertragsende des Handelsvertreters diesem noch Provisionen zustehen.

Und zwar dafür, dass er Mitarbeiter während der Vertragslaufzeit angeworben hat, die nach Vertragsende noch weiter vermitteln. Diese Provisionen stehen (da die Vermittlung ja noch während des Vertrages stattfand) dem Handelsvertreter auch noch nach Vertragsende zu.

Der Handelsvertreter war Maklerbetreuer. Fraglich ist, inwieweit dies auf Strukturvertriebe umzusetzen ist, bei denen die Neuanwerbung von Mitarbeitern ja auch gefordert wird.

Kleine Geschäftsempfehlung

Ich habe es gesehen:

Es gibt für das Ipad einen App zum „Runterladen“, mit dem ein Vermittler sowohl sämtliche Kundendaten bearbeiten kann, von allen Versicherungen und Gesellschaften brandaktuelle Angaben zu Neuabschlüssen und sämtliche Daten abfragen kann, die entsprechenden Anträge gleich mit downloaden und zusätzlich den Kunden gleich auf dem Ipad unterschreiben lassen kann, so dass sofort der Antrag online der Gesellschaft übermittelt wird.

Dieses App ist wirklich das Einmaleins der Vermittlers und wohl in der Branche einmalig. Es ersetzt die komplette Akte und sämtliche schriftlichen Dinge. Beratungsprotokolle und all die kleinen Erforderlichkeiten inklusive.

Übrigens enthält dieses App keine Werbefilmchen (wie so manch andere Ipadspielereien) und unterscheidet sich daher doch von anderen simplen Softwareentwicklungen.

Fehlerquellen in der Justiz?

Das Schicksal von Harry Wörz kam heute als Spielfilm in der ARD.

Titel: „Unter Anklage: Der Fall Harry Wörz“. Wörz wurde wegen versuchten Totschlags vom LG Karlsruhe verurteilt und bekam erst nach 13 Jahren Justiztortur Recht und wurde freigesprochen.

Und jetzt wird bei Anne Will darüber diskutiert.

Ein ehemaliger Richter vom Landgericht Frankfurt behauptet doch steif und fest, dass Irrtümer doch nur Ausnahmen sind.

Wenn hier im Blog kleine gerichtliche Pannen vorgestellt werden, wie z.B. der „doppelte Rittberger“ vom 28.1., oder „wohl nur die Referendarsarbeit“ vom 15.1., soll hier keineswegs der Eindruck entstehen, die Justiz würde zu Fehlern neigen….

Dass die Referendarsarbeit aus dem gleichen Gerichtsort stammt wie das Fehlurteil von Wörz, hat nichts zu sagen. Bisher konnte ich mich über die Karlsruher Urteile freuen.

Wörz über sein Verfahren: „Der SWR war für einen Bericht über mich bei der Generalstaatsanwaltschaft. Denen hat die Generalstaatsanwältin gesagt: „Im Fall Wörz beeilen wir uns ganz besonders.“ Die Journalisten antworteten: „Das Wörz-Verfahren läuft jetzt seit 17 Jahren; wie lange dauert es eigentlich, wenn Sie sich nicht beeilen?“ Da hat sie nichts mehr gesagt.“

Hier geht zu den Filmwiederholungen: http://www.tvtoday.de/programm/?format=search&searchIn=titel&exactSearch=1&slotIndex=all&date=all&channel=all&genre=SP&search=Unter%20Anklage%3A%20Der%20Fall%20Harry%20W%C3%B6rz

Doppelter Rittberger

Manchmal gibt es gerichtliche Verfügungen, die niemand versteht. In einem Verfahren, in dem ich den Kläger bei Ansprüchen gegen die Ergo Versicherungs AG vertrete, wurde ich an die Beantwortung eines Schreibens erinnert, welches nicht ich, sondern die vorigen Prozessbevollmächtigten bekommen haben.

Dann fragte ich das Gericht, was es mit diesem Schreiben auf sich habe. Schließlich kannte ich das Schreiben nicht, an das ich erinnert wurde.

Daraufhin teilte das Gericht mit:

„Aufgrund eines gerichtsinternen Versehens wurden die früheren Prozessbevollmächtigten des Klägers, welches das Rechtsmittel eingelegt hatten, weiterhin als Bevollmächtigte im EDV-System geführt, auch nachdem Sie sich als neuer Anwalt Ihres Mandanten gemeldet hatten. Bei dem gerichtlichen Schreiben vom 23.12.2013 handelt es sich im Übrigen um ein Schreiben, dass eigentlich an die Prozessbevollmächtigte der Beklagten gerichtet werden sollte, nachdem diese mit dem anliegenden Schriftsatz vom 11.12.2013 im vorliegenden Beschwerdeverfahren gemeldet hat. Auch hier ist vermutlich ein Fehler passiert, der mit dem weiteren Schreiben vom heutigen Tage an die Beklagtenseite korrigiert werden wird. Bei dem 23.10.2013 handelt es sich nicht um einen Schriftsatz, sondern um den Tag, an den Ihr Schriftsatz vom 14.10.2013 an die Bevollmächtigten der Beklagten übersandt worden ist. Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen.“

In manch einem Verfahren ist offensichtlich der Wurm drin. Verstanden habe ich den Inhalt bis heute nicht.

Rangliste der Vertriebe

Cash.Online hat jetzt wieder einmal seine Hitliste der Allfinanzvertriebe veröffentlicht.

Swiss Life Select (vormals AWD) hatte schon 2011 einen gewaltigen Absturz von 45,6 % erleiden müssen und im Jahr 2012 erneut von 18,6 %. Swiss Life fällt damit auf den 3. Platz zurück.

DVAG und MLP haben ein leichtes Plus im Gegensatz zum Vorjahr erzielt. Auch im Jahr 2013 wird ein Umsatzplus bei der DVAG prognostiziert.

Interessant ist auch eine Gegenüberstellung mit der Liste 2012 .

A.S.I. z.B machte 2011 noch ein deutliches Plus von 21,24 %, 2012 jedoch ging es um 11,2 % dann auch gleich wieder runter.