In Sorge um den Porsche

Ein völlig verunsicherter Versicherungsnehmer fürchtete um Hab und Gut und wandte sich direkt – unter Umgehung des Vermittlers direkt an die Versicherung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie einen Blick in meinen bei Ihnen laufenden KFZ versicherungsvertrag werfen, werden Sie feststellen, dass ich seinerzeit nur für meine Person Versicherungsschutz beantragt habe. Diese Vertragsgestaltung habe ich nicht gewünscht, um Prämien einzusparen, sondern um über ein schlüssiges Argument zu verfügen, andere Personen  vom Steuer meines Porsche fernzuhalten. Dies gilt natürlich insbesondere für meine Frau.

Bis jetzt hat das auch ganz prächtig funktioniert. Nur leider hat Madame kürzlich von einer Freundin (die ich noch nie leiden konnte) erfahren, dass man derartige Klauseln auch im Nachhinein noch abändern kann. Damit nicht genug, hat sie weiterhin darauf verwiesen, dass die dafür zu zahlende Mehrprämie lächerlich wäre. Hiermit habe ich ein Problem: meine Frau verlangt von mir, die Fahrerklausel einzustreichen und sie als ebenfalls berechtigte Fahrerin eintragen zu lassen.

Natürlich kommt das unter gar keinen Umständen in Frage. Was für ein Mann wäre ich, wenn ich für ein bisschen Harmonie in der Ehe meinen Porsche opfern würde? Ich befinde mich also mitten in einem deftigen Dilemma, dem ich allein mit Ihrer Hilfe zu entkommen hoffe. Sie müssten nichts weiter tun, als mir ein offizielles Schreiben zu schicken, mit dem Sie die gewünschte Änderung schlicht und ergreifend ablehnen. Selbiges würde ich meiner Frau mit einem bedauerndem Kopfschütteln vorlegen – damit wäre die Angelegenheit dann hoffentlich endgültig vom Tisch.

Dass mir bewusst ist, dass Sie als Online Anbieter keine Zeit haben, sich mit langwierigen Verwaltungsaufgaben abzugeben, habe ich mir erlaubt, ein passendes Antwortschreiben vorzuformulieren, welches Sie nur noch auf Ihren Briefbogen kopieren, unterzeichnen und an mich zurücksenden müssen. Auf Wunsch kann ich Ihnen den Text auch gerne per E-Mail als Datei zur Verfügung stellen.

Für Ihre freundliche Unterstützung bedanken ich und mein Auto uns bereits jetzt ganz herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Fonds Online über die DVAG

Am 12.12.13 schreibt Fonds Online über die DVAG.

Verjährung droht

Am 31.12.2013 könnten viele Ansprüche verjähren, die im Jahre 2010 entstanden sind.

Wenn ein Handelsvertreter also glaubt, ihm ständen noch Provisionsansprüche aus dem Jahre 2010 zu, ihm seien im Jahre 2010 zu Unrecht  Softwaregebühren abgezogen worden oder er habe noch andere Ansprüche  aus diesem Jahr, so muss er sich rasch darum kümmern.

Schriftliche Aufforderungen verhindern die Verjährung nicht.  Man muss die Ansprüche bis zum  31.12.2013 gerichtlich geltend machen , will man sie nicht verlieren.

Pohl spendet für Bautzen

Für ein erweitertes Gräberfeld neben der JVA Bautzen leistete Reinfried Pohl, Gründer der DVAG, finanzielle Hilfe.

Obgleich ich als ehemaliger Vermögensberater stets von einigen familiären Dingen der Gründerfamilie Pohl erfahren hatte, war mir nicht bekannt, dass sein Vater schon 1946 in der Haftanstalt Bautzen verstorben war.

Dies las ich heute in den MDR-Nachrichten.

Die sowjetische Militäradministration hatte 1945 in Bautzen ein sog. Speziallager eingerichtet (Quelle Wikipedia).

Ein Anwalt wird letztmalig gefeiert

Er war schon vor Beginn meiner Ausbildung ein großes Vorbild. Im Kampf für die Gerechtigkeit saß er 27 Jahre lang in Haft. Mandatiert war er von einer ganzen Bevölkerung.

Heute ist die Trauerfeier von Rechtsanwalt und „Kollege“ (wie wir Anwälte uns anzusprechen pflegen) Nelson Rolihlahla Mandela.

Es soll die größte Trauerfeier der Geschichte werden.

Ein kleiner Tipp: Der sehr lesenswerte Nachruf von Rechtsanwalt Markus Kompa, hier zu lesen.