Von Finanzprofi über 1:1 bis zur WWK und die Pfändungen

Nachdem Finanzprofi AG nunmehr von 1:1 Assecuranz Service übernommen wurde, gab es im Vertrieb Reibereien. Bekanntlich gehört 1:1 Assecuranz Service der WWK-Versicherung.

Die Handelsvertreter von Finanzprofi AG fürchteten nunmehr, dass WWK Produkte Vorschriften machen würde. Das weitreichende Angebot, welches Finanzprofi AG bisher auf dem Programm hatte, drohte durch die Einflussnahme von WWK zu zerfallen. So jedenfalls war dies die Betrachtung vieler Handelsvertreter.

Außerdem gab es Streit um Provisionen. Handelsvertreter warfen Finanzprofi vor, es sei  nicht richtig abgerechnet worden.

Finanzprofi AG reagiert auf diese Gespräche mit einer Maßnahme: sie zog ihren Trumpfass aus den Ärmel und überschattete die Handelsvertreter mit weitreichenden Kontopfändungen.

Nunmehr sind auch andere Forderungen gepfändet.

Dies ist sicher ein in der Finanzwelt einmaliger und ungeheuerlicher Vorgang.

Diese Pfändung war Anlass für die Handelsvertreter zur fristlosen Kündigung, nachdem die Finanzprofi zuvor aufgefordert wurde, die Pfändung herauszunehmen. Das Vertragsverhältnis war zuvor nicht angetastet. 

Finanzprofis müsen bei Finanzprofi notarielle Schuldanerkenntnisse unterschreiben

Finanzprofi AG hat sich einen in der Finanzdienstleistungsbranche einmaligen Trick ausgedacht.

Die Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche zahlen üblicherweise an ihre Handelsvertreter Vorschüsse. Es gibt feste Vorschüsse über einen gewissen Zeitraum oder aber prozentuale Vorschüsse, wenn ein Versicherungsvertrag vermittelt wird.

Dies wird sowohl von den Vertrieb so gehandhabt wie auch von den Versicherungsgesellschaften. Lediglich bei den sogenannten Sachversicherungen werden erst dann die Provisionen gezahlt, wenn der Kunde die jeweiligen Beiträge leistet.

Die Welt der Finanzdienstleistung lebt also von den Vorschüssen.

Damit verbunden ist immer das Risiko, im Falle der Stornierung eines bereits zuvor ausgezahlten Vertrages, dass der Vorschuss nicht zurückgezahlt werden kann. Die Versicherungsgesellschaften und auch die Vertriebe tragen also das Insolvenzrisiko des Handelsvertreters.

Davon konnte die Finanzdienstleistungsbranche bisher gut leben. Dieses Risiko ist man gerne eingegangen. Die Gewinne waren stets viel höher als die überschaubaren Risiken.

Dennoch hat sich Finanzprofi AG jetzt etwas ganz Besonderes einfallen lassen: Nachdem man erfolgreich eine Gruppe von Vertrieblern von einem Konkurrenten hat abwerben können, drängte man diese gleich zu Beginn des Vertrages in sogenannte notarielle Schuldanerkenntnisse. Dies bedeutet, der Vertriebler musste sich – unabhängig vom Stand des Provisionskontos – einer erheblichen Schuld unterwerfen.

Das notarielle Schuldanerkenntnis ist ein Titel, aus dem jederzeit vollstreckt werden kann.

Dieser Vorfall ist in der Finanzdienstleistungsgeschichte sicher ein Ausnahmefall. Es wird vor dem Abschluss solcher notariellen Schuldanerkenntnisse dringend gewarnt.

Das notarielle Schuldanerkenntnis war nicht einmal an eine feste Ratenzahlung geknüpft oder an den Stand des Provisionskontos. 

Von Finanzprofi zur S&K

Finanzprofi AG wirbt damit, eine auf die persönliche Situation des Kunden zugeschnittene Finanzberatung anzubieten. Auf ihrer Webseite meint sie, 300 Versicherungskonzerne, verschiedene Bausparkassen und Bankinstitute anbieten zu können.

Leider gehörte zu einen dieser Angebote auch die umstrittene Firma S&K-Grupp. Deren Geschäftsführer wurden im Februar 2013 wegen Betrugsverdachts verhaftet.

Einige von Finanzprofi beschäftigten Handelsvertreter wurden offensiv dazu angehalten, die von S&K angebotenen Produkte zu vermitteln. Diese Produkte wurden als gut eingestuft. Das Handelsblatt schrieb am 04.10.2013, dass Privatanleger mehr um Millionen betrogen sein sollen.

Mittlerweile hat das Frankfurter Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines so genannten dinglichen Arrestes zu Gunsten eines geschädigten Privatanleger erlassen. Jonas Köller und Stephan Schäfer befinden sich wegen Verdachts des Analgebetruges in dreistelliger Millionenhöhe in Untersuchungshaft.

Vom Finanzprofi zur ASG

Die ASG Finanz GmbH aus dem hessischen Hattersheim ist zurzeit internetmäßig nicht erreichbar.

Nicht einmal das Impressum ist aufrufbar.

ASG steht für Assecuranz Service GmbH und Co.KG.

Selbstredend möchte die ASG der unabhängige Dienstleister für freie Finanzvertriebe als Vertriebs-Service-Gesellschaft für Finanzdienstleistungen sein.

Thorsten Hass und Walter Klein standen bereits im letzten Jahr in der Kritik, weil es juristische Dispute zur Telis-Gruppe gab.

Das Manager Magazin sprach von Szenen einer Zwangsehe.

Thorsten Hass und Walter Klein bilden auch die Vorstände der Finanzprofi AG. Auch sie sitzt im gleichen Haus in Hattersheim und ist in der Finanz- und Versicherungsberatung tätig.

Finanzprofi ging offensiv an den Markt und geriet dabei in den Fokus anderer Vertriebe. 

Provisionen nun doch zurückzuzahlen

Das Landesarbeitsgericht Sachsen Anhalt hob am 07.11.2013 ein Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg auf. Das Arbeitsgericht Magdeburg hatte zunächst eine Klage der Deutschen Vermögensberatung auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen abgewiesen.

 

Das Arbeitsgericht hielt die Klage nicht einmal für zulässig.

 

Die Klägerin hatte vor dem Landesarbeitsgericht viele Abrechnungen vorgelegt, aus denen sich die Historie der Provisionsbewegungen ergeben soll.

 

Der Beklagte räumte ein, er bekomme noch bis heute Abrechnungen. Diese würde er sich jedoch nicht ansehen.

 

Nunmehr wurde der Vermögensberater verurteilt, den eingeklagten Betrag zu zahlen. Eine Begründung lag dem Urteil noch nicht bei.