Der Ausgleichsanspruch im Strukturvertrieb

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Handelsvertreter eines Strukturvertriebes
ebenso einen Anspruch auf einen Ausgleich nach Ausscheiden aus dem
Vertragsverhältnis haben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt .

Oftmals werden zur Berechnung dieser Ausgleichsansprüche die so genannten
Grundsätze herangezogen. Diese wurden von Vertretern der Versicherungswirtschaft
ausgearbeitet. Sie bieten eine vereinfachte Formel, um die Höhe des Anspruches
errechnen zu können.

Der Bundesgerichtshof hatte im letzten Jahr entschieden, dass diese Grundsätze
als Schätzungsgrundlage herangezogen werden können, auch wenn diese nicht
ausdrücklich vereinbart .

Wie die Ausgleichsansprüche berechnet werden und wie die Formel lautet, werde
ich in den nächsten Tagen in diesem Blog darstellen.

LG Aachen bestätigt, dass Handelsvertreter zur Allfinanz wechselten

Das Landgericht Aachen bestätigte in einer Entscheidung die Rechtmäßigkeit einer Ausgliederung. Im Jahre 2007 wurden Außendienstmitarbeiter der AachenMünchener zur Allfinanz DVAG ausgegliedert.

Dagegen wehrte sich ein ehemaliger Mitarbeiter. Denn bereits zuvor hatte das Landgericht Frankfurt entschieden, dass eine Ausgliederung nicht feststellbar sei. Hier hatte sich die Allfinanz trotz mehrfacher gerichtlicher Aufforderung geweigert, entsprechende Unterlagen vorzulegen.

Das Urteil des LG Aachen ist nicht rechtskräftig. Ein anderes Landgericht soll jüngst eine ebenso andere Auffassung vertreten haben, dass aus anderen Gründen ein Vertragsübergang zweifelhaft sei. Hier wurde jedoch eine Einigung erzielt.

Korrektur: 2 Beschlüsse bestätigten die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichten

Bei Streitigkeiten der DVAG mit einem Vermögensberater sind die ordentlichen Gerichte zuständig, nicht das Arbeitsgericht.

Es gibt – nicht wie bisher von mir geschrieben – einen Beschluss des BGH, sondern zwei Beschlüsse, die das bestätigen. Sie haben die Aktenzeichen VII ZB 27/12 und VII 45/12 und sind vom 18.7.2013.

Veröffentlicht wurden sie in juris. 

Schumacher feiert Zieleinlauf

Die Bild berichtet am 29.8.13, dass Exrennfahrer Michael Schumacher von der DVAG bis zum Jahre 2020 bis zu 21 Millionen Euro bekommen soll.

Damit befindet er sich nach wie vor auf der Überholspur.

Vertriebe, die Anerkenntnisse verlangen

Und wieder durfte ich von einem Vertrieb hören, der engmaschig Anerkenntnisse verlangt. Wenn der Handelsvertreter sich weigert, die zu unterschreiben, würde er keine Provisionen mehr bekommen.

Die Bafin würde es so verlangen, heißt es. (Oftmals ist übrigens die VVG Schuld daran, dass Provisionsbedingungen geändert werden.) Einen Schuldigen findet man immer.

Und wenn man näher hinsieht, fällt auf, dass im Falle eines Stornos die Provision zu 100 % rückbelastet wird, obgleich nur 90 % ausgezahlt wurden und der Rest in die Rückstellung wanderte.

Und wenn man die Abgabe von Anerkenntnissen verlangt, könnte dies schon ein deutliches Zeichen dafür sein, dass der Vertrieb weiß, dass er systematisch falsch abrechnet.

Also: Vorsicht vor Anerkenntnissen, insbesondere dann, wenn man diese regelmäßig abgeben soll und die Begründung mehr als fadenscheinig ist.