Wir hätten gerne ein paar Fragen…

Unabhängig davon, ob es sich bei den besuchten Personen um Freunde, Familie oder Kunden oder sonstwen handelt, wollte ein Strukturvertrieb Auskunft und beantragte, den Handelsvertreter zu verurteilen

1.     der Klägerin durch Beantwortung folgender Fragen Auskunft zu erteilen, nämlich

wie viele Personen  er – der Beklagte – seit … wöchentlich aufgesucht hat,

welcher Altersgruppe diese Personen  überwiegend angehörten,

welchen Berufsgruppen diese Personen  zuzuordnen sind,

welche Produkte er     der Beklagte – während dieser Besuche angeboten hat,

ob er – der Beklagte – die Beratungsgespräche allein oder zusammen mit einem anderen geführt hat,

ob die von ihm – dem Beklagten – vergeblich angesprochenen Personen  bereits Kunden (Name und Anschrift) der Klägerin waren,

wie viele Besuche davon letztlich erfolglos waren,

welche Gründe er – der Beklagte – für die angebotenen Produkte angeführt (genaue und vollständige Angaben) hat,

aus welchen (vorgeschobenen oder wirklichen) Gründen diese Personen  einen Vertragsabschluss abgelehnt haben,

         den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin mitzuteilen, welche konkreten Maßnahmen er – der Beklagte – ab sofort für die Zukunft ergreifen wird, um seine Vermittlungsergebnisse entscheidend zu verbessern.

        den Beklagten zu verurteilen, verbindlich zu erklären, ob er bereits für ein anderes Unternehmen tätig ist oder die Absicht hat, zu einem anderen Unternehmen als die Klägerin zu wechseln, gegebenenfalls ob es sich dabei um ein Konkurrenzunternehmen handelt.

Ich halte diese Art des lebhaften Interesses am Freizeitleben seiner Mitarbeiter für eine sehr gelungene Aktion, die sich an geeigneter Stelle durchaus motivationsfördernd auswirken kann. Schade nur, dass sich jetzt ein Gericht damit beschäftigen muss.

Versicherer müssen Makler berücksichtigen

Eine Rundmail erhielt ich heute von einem Mandanten:
„Laut aktueller Information seitens des AfW ist es nun endlich amtlich; Versicherungsgesellschaften haben unsere Maklerverträge zur Korrespondenzmaklerschaft zu akzeptieren !! Wer künftig Ablehnungen bezgl. einer Maklerbetreuung bei Kunden erhält kann sich also künftig gerne an mich wenden. Ich werde in diesem Zusammenhang eine Vorlage mit Bezug auf das Urteil erstellen.

In diesem Sinne einen guten Start in die Woche und viele Grüße aus …“

Und Recht hat er:

Mit Urteil vom 29. Mai 2013 entschied der BGH (Az. IV ZR 165/12), dass es eine vertragliche Nebenpflicht des Versicherers gibt, die Korrespondenz mit einem von dem Versicherungsnehmer eingeschalteten Versicherungsmakler zu führen.

Verklagt wurde die LVM Münster. Diese hatte sich seit Jahren beharrlich geweigert, die Korrespondenz mit Maklern zu führen. Während sie noch vor dem Landgericht Münster Erfolg hatte, entschied der BGH im Sinne der Maklerschaft. der Rechtsstreit wurde an das LG Münster zurückgegeben. 

Beitragserhöhungen und „wie sage ich es dem Kinde“?

Wer spricht schon gern das Wort Beitragserhöhung aus? Die Central Krankenversicherung hat Beitragserhöhungen angekündigt.

In einem Rundschreiben hatte die Central ihre Außendienstmitarbeiter und Vermögensberater darüber informiert. Nach dem Motto“ wie sage ich es dem Kinde“, ohne dass es weh tut, schrieb man, man habe den Rechnungszins gesenkt. Dieser würde mindestens einmal jährlich überprüft, was nunmehr zu einer Absenkung führen würde.

Die Umsetzung erfordere im Rahmen gegebenenfalls erforderlicher Beitragsanpassungen, heißt es weiter.

Das neue Gesetz über die Honorarberatung

Das neue Gesetz über die Honorarberatung soll bald kommen. Aber vieles ist noch Augenwischerei.

Nach dem neuen Gesetz dürfen sich Finanzberater Honorarberater nennen, wenn sie sich die Vermitt­lung von Wert­papieren wie Zertifikaten, offenen oder geschlossenen Fonds ausschließ­lich durch ein Honorar vom Kunden bezahlen lassen. Die Honorarberatung soll nicht für Bauspar­verträge, Versicherungen, Kredite und Spar­produkte gelten. Der Versicherungswirtschaft ist es damit gelungen, durch diese künstliche Aufspaltung das alte und fragwürdige System der Provisionsberatung zu retten.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Die Positionen von Opposition und Regierung liegen weit auseinander. SPD und Grüne wollen, dass der Honorarberater nicht nur – wie in dem Gesetzesentwurf vorgesehen – über Finanzanlagen beraten und vermitteln darf, sondern die ganze Produktpalette (einschließlich Versicherungen) anbieten kann.

Außerdem ist fraglich, ob allgemein Nettopolicen verpflichtend eingeführt werden soll. Dies verlangt Rot-Grün. In dem Fall könnte für jedes Produkt eine Alternative durch den Honorarberater angeboten werden.

Zurzeit befindet sich die Überarbeitung noch in den Kinderschuhen. Da es Nettopolicen nur eingeschränkt gibt, kann der Honorarberater eben auch nur begrenzt Produkte anbieten.

Es fehlt bisher auch jegliche Regelung über die Gebühren. Auch die Qualifikation des Honorarberaters soll bisher nur ungenügend geregelt worden sein. Man sollte lediglich über Marktübersicht verfügen. Der Honorarberater muss sich bei der jeweiligen Industrie-und Handelskammer eintragen lassen. Außerdem darf er nicht nebenbei Beratung auf Provisionsbasis anbieten.

Ein halber Tag in Marburg

Am 06.06.2013 war ich beim Landgericht in Marburg. Ich bin mir sicher, dass die Justiz unbestechlich ist.

In Anschluss an den Gerichtsbesuch wollte ich mir noch die neuen Räumlichkeiten der DVAG ansehen (wenn auch nur von außen). Nachdem ich dann das „Zentrum für Vermögensberatung“ googelte, musste ich feststellen, dass die auf der Website ausgewiesene Adresse in meinem Navigationssystem nicht enthalten ist. Auch der Routenplaner der Webseite war äußerst schlecht und enthielt die Zielstraße nicht, weil auch Google Maps in meinem iPhone die Straße nicht fand.

Kleiner Tipp für den einen oder anderen Vermögensberater: Die, die das Zentrum für Vermögensberatung suchen, empfehle ich, die Rosenstraße im Navi einzugeben.

Dass der Bau des Zentrums so ähnlich aussah wie die neue Einkaufspassage im Zentrum von Münster, hatte mich ein wenig gewundert. Man darf es wohl als modern bezeichnen.

Vor der Tür standen eine Reihe von Vermögensberatern im schwarzen Anzug, mit weißen Hemden und Krawatten. 27 Grad in der Sonne waren offensichtlich nicht Anlass genug, sich etwas sommerlicher zu kleiden.

Etwas hat dann jedoch Freude bereitet: Sofort nebenan kann man nämlich beim Edeka einkaufen. Und als ich dort auf den Parkplatz fuhr, fragte man mich, ob ich Vermögensberater sei. Auf die Gegenfrage, ob ich denn als Vermögensberater oder als Kunde hätte Geld für den Parkplatz zahlen müssen, sagte man mir, dass der Parkplatz auch für Vermögensberater kostenlos sei. Mithin gab es für mich keinen Anlass, die Frage falsch zu beantworten. Wer weiß: Vielleicht wäre ich sonst mal für die Zeit des Parkens Vermögensberater geworden?

Insgesamt hatte der Tag in Marburg sich dann doch nicht als Besuch in der „Höhle des Löwen“ bewahrheitet, wie es ein Vermögensberater mir zuvor prophezeit hatte.