1. FC Kaiserslautern und die Suche nach neuen Vermögensberatern

Von der ersten Liga hatte der erste FC Kaiserslautern geträumt. Daraus wurde aber nichts. Man verlor nach Toren deutlich in der Relegation gegen Hoffenheim.

Seit 1996 ist man Werbepartner der DVAG. Dort setzt man auf Leidenschaft und Sportgeist, wie es so schön auf der Homepage der DVAG heißt.

Währenddessen wirbt die DVAG in ihrem Blog für Nachwuchsvermögensberater. Mit elf Fragen und elf Antworten will man den Beruf versüßen.

Gleichzeitig wird gewarnt: „Das Interesse ist groß, doch ein Wechsel – gerade in die Finanzbranche – will immer gut überlegt sein“, heißt es da. Dem kann ich mich in jeder Hinsicht nur anschließen.

Weiterhin werden folgende Überlegungen angestellt: „Oft muss man als Anfangsinvestition viel Geld aufbringen, in der Regel kreditfinanziert.“ In der Finanzdienstleistungsbranche lebt der Berater von Vorschüssen. Nur dann, wenn seine vermittelten Verträge Haftungszeiten von bis zu fünf Jahren überleben, darf er das Geld behalten. Der Berater erhält also im Wege des Vorschusses eine Art Kredit. Hier bestehen erhebliche Haftungsrisiken.

„In bestimmten Branchen sind Selbstständige von Moden, von der Saison, vom Wetter, von Zulieferern oder von der Lage ihres Geschäftes abhängig“, heißt es weiter. Leider ist dies in der Finanzdienstleistung auch so. Sind die Rahmenbedingungen nicht gut (zum Beispiel in einer Niedrigzinsphase), lassen sich Geldanlagen schlecht vermitteln. Außerdem muss man bedenken, dass man als gebundener Vermittler nur die Produkte verkaufen darf, die man zur Verfügung bekommt. Laufen diese Produkte nicht, entwickeln sie sich schlecht oder kommen Sie in Verruf, wird man dies wird merken. Der gebundener Vermittler kann dann – im Gegensatz zum Makler – nicht umsteigen. Dies sind Dinge, die man sich als Vermögensberater unbedingt vor Augen halten muss. 

Maschmeyer zahlt 2,9 Mio € nach Ermittlungen wegen Marktmanipulation

Carsten Maschmeyer, Gründer des AWD (heute Swiss Life Select), musste tief in die Tasche greifen.

Die BaFin erstattete Strafanzeige wegen Marktmanipulation.

Die Ermittlungen standen in Zusammenhang mit Maschmeyers Einstieg beim AWD-Konkurrenten MLP im Jahr 2008. Er hatte ein MLP-Aktienpaket besessen, ohne dies zu melden. Damit könnte Maschmeyer gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben, nach dem Anteilseigner binnen vier Tagen öffentlich machen müssen, sobald sie bestimmte Schwellen – etwa von 3, 5 oder 20 Prozent der Stimmrechte – überschritten haben.

Im August 2008 verriet Maschmeyer, dass er Zugriff auf 26,74 Prozent der MLP-Aktien habe. Seine Aktien gehören jetzt Swiss Life, der auch AWD gekauft hatte.

Nach Zahlung von 2,9 Mio € soll das Strafverfahren gegen Maschmeyer eingestellt werden.

Das Versorgungswerk bei der Ergo

Auch die Ergo bietet ihren Handelsvertretern zur Absicherung ihrer Rentenansprüche und der Berufsunfähigkeit ein Versorgungswerk an.

Die Einzahlungen kommen teilweise von dem Handelsvertreter selbst, zum größeren Teil jedoch von der Ergo. Die Ergo hat dafür bei der Lingual GmbH in Form einer Direktversicherung Anlagen gebildet.

Teilweise wird in den Bestimmungen auf das BetrAVG verwiesen, in denen die Direktversicherungen für Arbeitnehmer geregelt sind.

Grundsätzliche Abtretungen, wie wir dies bei anderen Versorgungswerken finden, gibt es hier nicht. Dennoch gibt es klare Regelungen in Bezug auf eine mögliche Verrechnung mit Ausgleichsansprüchen.

Honorarberatung oder Provisionsberatung

Seit vielen Jahren streiten sich die Gemüter um die beiden magischen Begriffe Honorar oder Provision. Die Versicherungswirtschaft hat seit Jahrzehnten gut verdient und will an der herkömmlichen Provisionszahlung festhalten. Die Verbraucherschützer kritisieren die schlechten Beratungsleistungen und fordern ein Umdenken hin zur Honorarberatung.

Eine sehr interessanter Bericht findet sich in Portfolio International. Dort wird die Frage betriebswirtschaftlich unter die Lupe genommen.

Eins ist sicher: Genügen die Provisionen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht, kann der herkömmlichen Berater nur noch Geld verdienen, wenn er umdeckt. Die Kunden sind dann bei der Provisionsberatung die Leidtragenden.

 

Letzte Woche beim Landgericht Koblenz

Manche Gerichtsverfahren haben ihre eigenen Regeln. Vor dem Landgericht Koblenz wurde ein ehemaliger Handelsvertreter von seinem Unternehmen auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen verklagt.

Das Gericht gab in der mündlichen Verhandlung schnell zu erkennen, dass es die Forderung des Unternehmens für richtig hält. Wir hatten entgegnet, dass wir die Höhe der Forderung nicht nachvollziehen können. Außerdem hatten wir konkret darauf hingewiesen, dass der Handelsvertreter noch hätte Provisionen bekommen müssen.

Die Erörterung hat bestimmt knappe 2 Stunden gedauert. Das Gericht war nicht auf unsere Seite zu bringen. Dennoch konnten wir zu guter Letzt die gegnerische Kollegin dazu bewegen, telefonisch noch einmal Rücksprache mit dem entsprechenden Unternehmen zu halten. Und siehe da: Die verlorenen Provisionen wurden gefunden, der Rückstand verringerte sich deutlich und der Prozess konnte im Wege eines „wohlwollenden“ Vergleiches abgeschlossen werden.

Zu befürchten war jedoch, dass das Gericht – obgleich die Einwendungen des Handelsvertreters ja teilweise zutreffend waren – den Handelsvertreter in voller Höhe verurteilt hätte.

Insofern muss auf diesem Wege der gegnerischen Rechtsanwaltskollegin „im Namen der Gerechtigkeit“ ein gewisser Dank ausgesprochen werden.