Landgericht Frankfurt wies Schadenersatzklage ab

Am 19.12.2012 urteilte das Landgericht Frankfurt, dass einem Anleger, welcher über einen Strukturvertrieb Anlagen bei der Immobilienfonds SEB Immoinvest erworben hatte, keine Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.

Der Kläger hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau Mitte des Jahres 2008 für 160.000 € Anteile am offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest erworben. Vorab wurden Anteile in Höhe von 10.000 € verkauft. Im Juli 2011 erhielten die Eheleute eine Ausschüttung in Höhe von 5250,07 €. Mitte 2012 erhielten sie eine weitere Auszahlung in Höhe von 27.883,58 €.

Außerdem schloss der Kläger noch weitere Versicherungen ab.

Der Kläger machte geltend, es sei ihm zugesichert worden, er könne jederzeit über die Gelder verfügen. Einen Verkaufsprospekt habe ernicht erhalten. Und er sei nicht darüber informiert worden, dass auch die Schließung des Fonds droht .

Er sei auch nicht darauf hingewiesen worden, dass er in einem hoch spekulativen Fond einzahle.

Der Fond wurde geschlossen.

Die weiteren Anlagen wurden aufgelöst. Aus einer Einzahlung in eine so genannte Wunschpolice Von 10.400 € erhielt der Kläger eine Auszahlung in Höhe von 8815,56 €.

Der Kläger verlangte Schadensersatz in Höhe von etwa 140.000 €.

Die Klage wurde abgewiesen.

In dem Kläger gelang es nach Auffassung des Gerichts nicht, Beratungsfehler darzulegen und zu beweisen. Schließlich handelt es sich bei den Anlagen langfristig angelegte Gelder. Außerdem konnte der Kläger nicht beweisen, dass die Vertreter der Beklagten ihn im Zusammenhang mit der Empfehlung des SEB Immoinvest nicht auf mögliche Verlustrisiken und die Möglichkeit der Schließung des Fonds hingewiesen haben.

Die von dem Kläger genannte Zeugen war ich nach Vorhalt des Prospektes in der Zeugenaussage nicht sicher, ob dieser bei dem Gespräch vorlag. Der Kläger konnte auch nicht beweisen, dass er nicht über die Risiken hingewiesen. Schließlich gab die Zeugin an, dass darüber gesprochen wurde, dass man bei fallenden Kursen mir fürs Geld bekomme und man dann entsprechend mehr Geld habe, wenn die Kurse wieder ansteigen. Das Gericht ging deshalb davon aus, dass man über die Risiken von Kursschwankungen gesprochen hat.

Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 19.12.2012

Ob das Urteil rechtskräftig wurde, ist nicht bekannt.

Trojaner

Trojaner nannte der IT-Experte das Wesen, welches meine Büro-PC angriff. Antivirenprogramme konnten es nicht ausfindig machen. Jetzt wurde es aber vernichtet.

Auf die Frage, wie man so etwas in Zukunft verhindern kann, sagte IT-Experte Oliver Weickum, dass man immer vor Emails nicht bekannter Absender auf der Hut sein sollte. Diese seien am besten ungeöffnet zu löschen.

Wir werden es befolgen.

Bundeskanzlerin Merkel am 21-5-2013 bei der DVAG

Am 21. Mai 2013 wird Bundeskanzlerin Angela Merkel (Rhein Main Halle Wiesbaden) die DVAG , ihren Parteifreund Dr. Reinfried Pohl und Vermögensberater besuchen. Angela Merkel wird also nach 2008 noch eine weitere Rede als Bundeskanzlerin bei der DVAG halten.

Sie besucht dabei einer ihrer größten Parteispender. Pohl stand wegen seiner Spenden häufig in der Kritik. In einem Interview hatte er sich am 13.3. gegenüber der in der WLZ-FZ zu Spenden an die Stadt Marburg geäußert und empfand dies als Neid und Missgunst.

Auch einige Politiker standen wegen ihrer Nähe zur DVAG in der Kritik. Westerwelle saß bis zur Wahl als Außenminister sogar im Beirat der DVAG. Nach seiner Wahl gab er diesen Posten auf.

Die Bundesregierung, konkret Frau Aigner, stand zwischenzeitig wegen der langsamen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in der „Schusslinie“. Ihr wurde der Gesetzgebungsauftrag entzogen.  Das Finanzsystem steht seit geraumer Zeit in der Kritik und verlangt nach grundlegenden Änderungen. Das Provisionssystem und die schlechte Ausbildung einiger Berater waren nur einige der Dinge, die eine Studie von Ewers und Jung vom 22.12.2008 aufdeckte. Es hat sich bis heute nur Einiges geändert.

Also freuen wir uns auf ehrliche und tiefgründige Worte Frau Merkels.

AWD-Berater in Österreich zum Schadenersatz verurteilt

Jetzt verurteilte ein österreichisches Bezirksgericht einen Mitarbeiter des AWD zur Zahlung von Schadensersatz.

Dies teilte die Kleine Zeitung am 29.3.2013 mit.

Der Berater soll zu den Kunden ein besonderes Vertrauensverhältnis gehabt haben. Die Kunden verkaufte ein Haus, welches sie zuvor geerbt hat. Der Erlös in Höhe von etwa 320.000 € wurde auf Anraten des AWD-Beraters in Aktien der Immofinanz, der Immoeast, der Constantia Vorsorge und der Constantia European Property gesteckt.

Der AWD-Berater soll gesagt haben, die Anlagen seien so sicher wie ein Sparbuch.

Die Constantia-Aktien stürzten ab. Von eingezahlten 82.200 waren nachher noch 38.200 € vorhanden. Der AWD-Berater darf nunmehr gemäß Urteil in diesen Schaden ausgleichen.

Ostern 2013

Ich wünsche allen Lesern frohe Ostern.

Und nicht vergessen: Vorsorge ist immer noch das Beste. Wer zu Ostern Eier sucht, könnte Weihnachten die Bescherung haben.