Oberlandesgericht Koblenz mit Zweifeln zu Provisionsabrechnungen

Das Landgericht Koblenz verurteilte einen Handelsvertreter der OVB zur Zahlung von Provisionen. Dagegen hatten wir Berufung eingelegt.

In einem Beschluss regte das Gericht nunmehr einen Vergleich an, wonach es die Enwände, die mit der Berufung geltend gemacht wurden, für zutrefend hält.

Es geht um 10%, die in die Stonrorückstellung geflossen sind und die bei den Abrechnungen, die Gegenstand der Klage waren, nicht berücksichtigt wurden.

Das Gericht: Der Senat hat sämtliche Provisionsabrechnungen, auf welche die Klägerin … Bezug genommen hat und sie in zwei Aktenordnern vorgelegt hat, auf diesen Einwand überprüft. Danach ist es in der Tat so, dass sämtliche Provisionen, …., nur zu 90 % seinem provisionskonto gutgeschrieben worden sein sollen…“

Das Gericht machte einen Vergleichsvorschlag von unter 50% der eingeklagten Summe.

Jauch hinterfragt Maschmeyer

Wer es nicht gesehen hat, kann Inhalte der Sendung von Jauch in Bild.de nachlesen.

„Wo Ausnahmeleistungen möglich sind, muss auch ausnehmend bezahlt werden können“, soll Maschmeyer gesagt haben.

„Ist es egal, wie man das Geld verdient? Gibt es da eine Moral?“ lautete die Gegenfrage von Jauch. Und schon ging es um andere Inhalte, wie z.B. die Geschäftspraktiken des AWD, den Maschmeyer gegründet hatte.

„Wenn Manager ein tolles Produkt entwickeln, das sich gut verkauft, sollen sie auch entsprechend entlohnt werden“, soll Maschmeyer erwidert haben.

Bild.de dann weiter : „Obwohl das Gespräch jetzt bereits vom Thema der Sendung abgekommen ist, lässt Jauch nicht nach. Er zeigt einen Einspieler von einer AWD-Veranstaltung von 1999, bei der Firmengründer Maschmeyer seine damaligen Mitarbeiter motiviert, mehr Umsatz zu machen. Jauch unterstellt der Veranstaltung eine Atmosphäre „wie bei einer Sekte“. Dann liest er eine Zuschauerzuschrift eines älteren Ehepaares vor, das angeblich 100 000 Euro bei einem AWD-Geschäft verlor.“

Maschmeyer, sieht die Fondsgesellschaften in der Pflicht, deren Produkte AWD vertrieben hatte. „Wenn ein Auto fehlerhaft ist, macht man ja auch nicht den Autoverkäufer haftbar, sondern den Hersteller“, soll er gesagt haben.

„Jauch gibt daraufhin auf und bekennt, dass man vom Thema einer möglichen gesetzlichen Lohnobergrenze abgekommen sei“!, heißt es weiter in der Bild. Maschmeyer und Brüderle befürworteten die Mechanismen des freien Marktes und loben die gute Arbeit Deutschlands als Exportweltmeister.

Sahra Wagenknecht hält einen Mindestlohn von zehn Euro für „überfällig“ und befürwortet eine Kappungsgrenze für Managergehälter.

Dann wurde Brüderle von Jauch noch auf die Sexismusdebatte angesprochen, womit er denn abermals das Thema verließ. „Ich bleibe dabei: Kein Kommentar“, soll Brüderle geantwortet haben.

Bild.de sagt allerdings auch, warum Jauch Maschmeyer auf den AWD ansprach. Er selbst moderierte mal den Jahrestreff des AWD. Dafür erhielt Jauch seiner Zeit 18.000DM netto. Seinen Auftritt kann man hier in Filmchen von Bild.de ansehen.

Maschmeyer beim Jauch

Gestern bereitete Günther Jauch das Thema „Den Managern ans Gehalt! Brauchen wir ein Gesetz gegen die Gier“ auf.

Dazu lud er den umstrittenen AWD-Gründer Maschmeyer ein und soll laut Spiegel einige Mitarbeiter vom NDR „vergrätzt“ haben, die sich lange mit Maschmeyer herumgestritten hatte.

Mehr dazu hier im Spiegel.

Ärgerlich in eigener Sache

Es kommt mitunter vor, dass ein Anwalt einen Gerichtstermin verlegen muss. Z.B. dann, wenn er zu dieser Zeit bereits ein anderer Gerichtstermin anberaumt wurde. Auf zwei Hochzeiten kann auch ein Anwalt bekanntlich nicht tanzen.

Es gibt auch andere anerkannte Gründe, wie z.B. Urlaub.

Nun habe ich einen Prozess, in dem ich einen ehemaligen Handelsvertreter in einem Rechtsstreit mit einem Strukturvertrieb verteidige (keinen der ganz großen Strukturvertriebe übrigens).

Nun soll dann verhandelt werden. Einen ersten Termin habe ich schon verschieben müssen – eben wegen eines anderen schon zuvor anberaumten Termins.

Nun trifft der neue Gerichtstermin ausgerechnet zeitgleich auf den Tag, an dem mein Sohn eine schwere Operation erhält. Deshalb bat ich erneut um Verschiebung.

Dem Gericht war das eigentlich ein nachvollziehbares Anliegen. Da es jedoch der zweite Termin war, der aufgeschoben werden sollte, wollte man dies von der Zustimmung der Gegenseite abhängig machen.

Diese aber will einer neuen Verschiebung nur zustimmen, wenn ich den Nachweis der Operation abliefern würde und dazu den Nachweis, dass ich meinen Sohn an diesem Tag betreuen würde.

Ich war entsetzt. Bei einer fünfstündigen OP werde ich nicht „betreuen“. Ich werde einfach nur da sein wollen. Im Übrigen ist die Fach-OP in Herne, die Gerichtsverhandlung in Potsdam. Und das ist für einen eventuellen Notfall einfach viel zu weit weg.

Heute werde ich versuchen, dies alles noch in einem persönlichen Gespräch mit unserem Gegner hinzubiegen-

Finanzwelt gerät in den Sog von S&K

In den Sog der Immobilienfirma S&K geraten nicht nur Banken.

Ermittelt wird jetzt auch gegen Dorothee Schöneich, Herausgeberin der Zeitschrift „Finanzwelt“. So beschrieb es das Handelsblatt.

Ihre Wohnräume wurden durchsucht. Wahrheitswidrige und schönfärberische Berichterstattung gegen üppiges Honorar wird ihr vorgeworfen. Schöneich ist inzwischen als Herausgeberin zurückgetreten und bestreitet die Vorwürfe.

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