Branche leidet noch immer unter schlechtem Ruf

Wie das Versicherungsjournal gestern mitteilte, ist der Versicherungsvertreter immer noch der Beruf mit dem schlechtesten Ansehen.Und er ist weit abgeschlagen.

Es hat sich also nichts geändert. Der schnelle Umsatz steht immer noch vor der guten Beratung. So sehen es die meisten. Tschaka-Tschaka statt sachgerechte Information und bedürfnisorientierte Beratung.

Die Einführung eines Ehrenkodex vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. vor zwei Jahren hat nichts gebracht und ersetzt fehlende Qualität nicht.

Im Gegenteil: Ehrenschwüre kennen wir zur Genüge. Nur die, die etwas zu verbergen hatten, haben einen Ehrenschwur abgegeben. Und darauf gebe ich mein Ehrenwort.

Vermittlung von Blockheizkraftwerken mit strafrechtlichem Hintergrund

„GFE“ ist wegen der Vermittlung dubioser Geschäfte zum Bau von Blockheizkraftwerken unter Beschuss geraten. Jetzt geht man auch vereinzelt gegen seine Handelsvertreter vor.

Dahinter steckt ein Struktursystem, vom Energieberater bis zum Vertriebsdriektor, wie wir es überwiegend nur aus der Finanzdienstleistung kennen.

Vermittelt wurden Blockheizkraftwerke von der GFE Energy AG. Diese Blockheizkraftwerke sollten der Förderung erneuerbarer Energien dienen und an die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH verpachtet werden.

Über die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH wurde am 01.03.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Einige Verantwortliche sollen sogar inhaftiert worden sein.

Über das Vermögen der GFE Energy AG wurde am 16.08.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Deshalb sind Ansprüche gegen die GFE zurzeit deshalb nur beschränkt durchsetzbar.

Jetzt werden einzelne Vermittler, die für die BFE die Finanzierung durchgeführt haben, in die Verantwortung genommen. Unter anderem wurde ein Vermittler durch das Landgericht Landshut mit Urteil vom 14.10.2011 zum Schadenersatz in Höhe von 35.700,00 € (Kaufpreis des Blockheizkraftwerkes) verklagt. Er soll die Kunden nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben.

Die Blockheizkraftwerke sollten viel weniger Pflanzenöl benötigen, als die bisher marktüblichen. Durch Einspeisen von Strom in das öffentliche Stromnetz sollten hohe Renditen erzielt werden. Im Frühjahr 2010 hatte die GFE mit dem Verkauf damit großen Geschäftserfolg. Bereits am 30.11.2010 wurde der Geschäftsbetrieb nach Aufnahme von staatsanwaltlicher Ermittlungen niedergelegt. Angeblich sollen die Blockheizkraftwerke gar nicht gebaut werden.

Die Staatsanwaltschaft vermutet bandenmäßigen Betrug im großen Stil. Die Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen vor, dass sie im Zeitraum November 2009 bis November 2010 insgesamt 1.417 Kunden mit insgesamt 1.547 Kaufverträgen betrogen haben sollen. Der Schaden soll sich auf 62.161.528,49 € belaufen.

Die GFE unterhielt einen Strukturvertrieb. Die Handelsvertreter begannen als Einsteiger, dann ging es weiter mit Repräsentant, Energieberater, Teamleiter, Bezirksleiter, Gebietsleiter, Bezirksdirektor und Vertriebsdirektor. Dazu gab es einen Vertriebskoordinator.

Mehr dazu in Nürnberger Zeitung vom 25.09.2012

Darf eine Rechtschutzversicherung die Meinung der Gegenseite vertreten

Laut Vertrag war eine Mandantin als Handelsvertreterin tätig.

Sie war jedoch so fest in Arbeitsabläufe integriert, so dass sie die Auffassung vertreten hat, sie sei Arbeitnehmerin. Als Arbeitnehmer ist man grundsätzlich sozial abhängig und weisungsgebunden. In diesem Rahmen sind viele Kriterien zu prüfen.

Deshalb wandte sie sich an das Arbeitsgericht mit dem Ziel, dies feststellen zu lassen.

Gleichzeitig wurde eine Statusfeststellung bei der Deutsche Rentenversicherung veranlasst. Diese ergab zunächst in einem Bescheid, dass es sich tatsächlich um ein Arbeitsverhältnis handeln soll.

Bei der Rechtsschutzversicherung, der AdvoCard, wurde um Deckungszusage für das arbeitsgerichtliche Verfahren gebeten. Diese stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass es eine Deckung nur dann gibt, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Eine Deckung gibt es nicht für Handelsvertreterstreitigkeiten.

Mithin sagte die Rechtsschutzversicherung, wir warten ab, wie die Angelegenheit juristisch endet und entscheiden uns erst dann. Der Einwand des Anwaltes war, dass sich die Rechtsschutzversicherung ja dann auf die Seite der Gegenseite stellen würde, mithin „vertragsuntreu gegenüber der Versicherungsnehmerin“ werden würde und die Rechtsschutzversicherung eine eigene Einschätzung abgeben könnte.

Noch ist die Frage juristisch nicht geklärt. Ob die Rechtsschutzversicherung eintreten muss, ist auch noch nicht geklärt.

Finanzdienstleister Goldman Sachs zeigt allen, wie es geht

Goldman Sachs ist ein Finanzdienstleister für Großunternehmen mit Sitz in New York. GS wird als systematisch bedeutsames Finanzinstitut eingestuft. GS wird vorgeworfen, an der Verschleierung griechischer Schulden beteiligt gewesen zu sein.

Mehr zu GS hier in Wikipedia.

Erwin Pelzig hat in der letzten „Anstalt“ rhetorisch beeindruckend und zugleich erschreckend gezeigt, warum GS absolut krisensicher ist.

Durch einen Klick hier zu sehen.

Viel Spaß.

Name AWD bald weg

Am 27.11.12 müssen die Direktoren des AWD zum Rapport nach Hannover. Swiss Life ruft.

Alle AWDler sollen schon mal die Handys abgeben.

Zu lesen im Handelsblatt.