AachenMünchener bei den Großen hinten dran

Einem Bericht des Versicherungsjournals vom 06.11.2012 zufolge hat die TARGO bereits eine Bestandsstornoquote von 15,32 %, MyLive von 13,45 %.

Bei den großen Lebensversicherungen hält die AachenMünchener mit 7,03 % das Schlusslicht, knapp davor die Nürnberger mit 6,83 % und die Generali mit 6,17 %.

Schreckensszenario bei Lebensversicherungen

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Bild.de und Welt sprechen davon, dass die Lebensversicherer den Garantiezins aussetzen wollen. Viele Lebensversicherer geraten offenbar ins Wanken und können den Garantiezins nicht mehr leisten. Dieser liegt bei älteren Verträgen bis zu 4 %.

Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank soll daran schuld sein. Der Leitzins liegt bei 0,75 %.

Bild.de schreibt davon, dass bei der ERGO Kunden dazu gebracht werden, ihre Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen und das angesparte Geld in eine Unfallversicherung umzudecken. Der Bund der Versicherten mahnt zur Vorsicht. Die Welt meint, dass das schwächste Fünftel der Anbieter erheblichen Risiken unterworfen sei. Das Handelsblatt zitiert aus einem Protokoll, dass auf ein Treffen von Mitgliedern des Finanzausschusses des Bundestages mit dem parlamentarischen Finanzsekretär Hartmund Koschyk Ende Oktober zugegangen sei. Angeblich soll für dieses Unternehmen die vorhandenen Kapitalanlagen in dem zugrunde gelegten Szenario ab 2018 nicht mehr ausreichen, um neben den versicherungstechnischen Rücklagen auch die Eigenmittelanforderungen zu decken.

Weiterer Ergo-Ärger

Das Handelsblatt äußerte am 01.11.2012 den Verdacht, die ERGO würde mit dem Strafverfahren gegen die Veranstalter der Budapester Orgien nur ablenken wollen.

Schließlich laufe derzeit ein Verfahren gegen 11 ehemalige und aktive ERGO-Manager wegen des Verdachts auf Kundenbetrug im Zusammenhang mit Riester-Verträgen. Außerdem wurden zwischen 2009 und 2011 tausende von Kunden zu ihrem Nachteil von hochverzinsten in niedrigverzinste Versicherungsverträge gelockt. So schreibt es das Handelsblatt.

Das Handelsblatt weiter:

„Obwohl in einem Prüfbericht für Aufsichtsbehörde BAFIN von möglichen Betrugsdelikten und der Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung die Rede ist, sind hier keine Anzeigen von ERGO bekannt“.

Richter befangen?

Das Amtsgericht Bad Neuenahr Ahrweiler liegt wunderschön eingebettet im Ahltal. Umgeben wird es von Hügeln und Weinhängen.

Gegenüber dem Bahnhof liegt das Amtsgericht.

An diesem wunderschönen Ort schickte sich die Postbank an, einen ehemaligen Handelsvertreter auf Rückzahlung von Provisionen zu verklagen.

Der Prozess wird geführt von einem Einzelrichter – wie bei jedem Amtsgericht üblich. In diesem Fall handelt es sich genauer gesagt um eine Richterin.

Die Postbank gab monatliche feste Provisonsvorschüsse, die der Handelsvertreter ins Verdienen bringen sollte und wollte, was er aber nicht tat.

Einige Verträge sollen ins Storno gegangen sein (worüber man streitet).

Im ersten Termin tendierte die Richterin dazu, der Postbank Recht zu geben.

Im zweiten Termin heute kam es dennoch zur Zeugenvernehmung. Einige Kunden sollten aussagen, ob es denn zu dem Storno kam, ob es Nachbearbeitungen gab u.s.w..

Eine Zeugin gab an, dass ihr Mann bei der Post arbeiten würde, worauf die Richterin spontan erwiderte, dass ihr Mann da auch tätig sei. Man/bzw. Frau tauschten dann noch Namen aus, ob der eine den anderen kenne. Anschließend gab der Vertreter der Postbank eine Erklärung ab, die in das gerichtliche Protokoll aufgenommen wurde. Als ich als Anwalt des Handelsvertreters auch eine Erklärung abgeben wollte, wurde die Protokollierung abgelehnt.

Den nächsten Zeugen gar, der wegen des langen Zeitablaufs gleich auf Erinnerungslücken hinwies, ließ das Gericht sofort an den Richtertisch kommen. Dort legte die Richterin ihm einen Kontoauszug der Postbank  über angebliche Einzahlungen vor und legte ihm nahe, er solle bestätigen, dass er diese Zahlungen geleistet hat und danach nichts mehr.

Eine Beweisaufnahme im Schnelldurchgang mit vorgerfertigter Antwort über das Beweisthema.

Dann wurde von mir der sogenannte Befangenheitsantrag gestellt. Dies ist der Antrag, die Richterin in diesem Rechtsstreit wegen Besorgnis der Befangenheit zu entlassen.

Die Richterin sagte dann noch, dass es doch egal sein dürfte, ob ihr Ehegatte bei dem Mutterkonzern arbeiten würde (oder dem ehemaligen Mutterkonzern, da es vielleicht eine Trennung gegeben haben könnte) und zeigte damit duchaus ein gewisses Fachwissen über den Postkonzern.

Andere Richter – des Amtsgerichts – werden nun darüber zu entscheiden haben, ob ihre Einschätzung richtig ist.

Vor einiger Zeit hatte ich einen ähnlichen Fall, als sich ein Richter in einem Rechtsstreit mit der DVAG von selbst als befangen erklärte. Er würde die DVAG kennen, so seine Erklärung, ohne aber die genauen Hintergründe zu verraten.

Das Verhalten des Richters in dem DVAG-Verfahren ist sicher lobenswert. Der Verdacht der Befangenheit darf in keinem Prozess aufkommen!

Gegen Organisatoren von Sexreisen wird wegen Untreue ermittelt

Die ERGO kommt nicht zur Ruhe.

Nachdem die Sexreisen nach Budapest, in einer internen Mitarbeiterzeitung als Party total und Mordsspaß gefeiert, so langsam in Vergessenheit gerieten, sorgt die ERGO selbst dafür, dass diese wieder in die Schlagzeilen kommt.

Die ERGO erstattete nämlich Strafanzeige. Angeklagt sind der ehemalige Vertriebsvorstand Kai Lange und der ehemalige Strukturvertriebsleiter Daniel D. sowie der Eventmanager Robert A. So schreibt es jedenfalls das Handelsblatt. Allen wird vorgeworfen, mit der Sexreise Untreue begangen zu haben, Untreue allerdings gegenüber der ERGO.

Zur Erinnerung: Im Jahre 2007 hatte der Strukturvertrieb der Hamburg Mannheimer in einem Bad in Budapest eine Sexorgie mit 20 Prostituierten und 64 Versicherungsvertretern unternommen. Dies entspreche nicht dem Unternehmenszweck, so die Anklage.

Hamburger Abendblatt vom 01.11.2012 und Handelsblatt vom 01.11.2012