Willkommen in der Lobbykratie

von RAin Britta Gedanitz

„Lobbyisten der Finanzberater müssen nochmal ran“ meint unisono die Presse, allen voran das Handelsblatt.

Hintergrund: Der Entwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes ist sehr einseitig ausgefallen. Konkret: Bankenberater werden von der strengen BaFin, der Rest („Strukkis“ & Co., man möge mir die Verallgemeinerung nachsehen) von der Gewerbeaufsicht (Gibt’s die?) überwacht. Der graue Kapitalmarkt bleibt grau. Verantwortlich für diesen „Kompromiss“: Wirtschaftsminister Rainer Brüderle, FDP.

Mit Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass Banken-und Strukkipartei diesmal nicht am selben Strang zogen. Wie konnte das passieren? Wankt die Demokratie? Wo bleiben die gemeinsamen Wurzeln, Pfründe und Erkenntnisse, wie das bewährte Motto „Finanzberatung macht ohne Anlegerschutz einfach mehr Spaß“? Und, liebe FDP, seit wann so einseitig? Banken böse?
Ein Blick auf die Seite des Bundestages zum Thema Parteispenden gab mir die Antwort.

Dieses Jahr hat lediglich die DVAG inkl. eines „Ablegers“ die FDP mit Spenden bedacht. Die letzte Bankenspende an die FDP liegt sage und schreibe ein volles Jahr zurück. Da kann man als Bank natürlich auch nicht erwarten, bei der Gesetzgebung berücksichtigt zu werden.

Aber wie viel muss man nun in die Meinungsbindungsprozesse der FDP investieren um etwas anzuschieben? 200.000 € reichen offenbar noch nicht, um Einlass in die freidemokratischen Gehörgänge zu finden; s. DeuBa-Spende 2009. Um bei einem Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung zu finden (bzw. von den Gesetzesfolgen ausgenommen zu bleiben) müssen ca. 400.000 € in zwei Jahren investiert werden (Finanzvertriebe spendeten insg. 140.000 € in 2010 und 250.000 € in 2009). Und endlich ist auch die Frage geklärt, was denn nun eine Steuersenkung de facto kostet: 850.000 €. Diesen Betrag hat ein Unternehmen aus dem Hotelgewerbe der FDP in 2009 insgesamt gespendet. Endlich ist Demokratie mal berechenbar.

Aber wie ist dieser Konflikt nun zu lösen, in den sich bereits der Bundesrat eingeschaltet hat. Liebe Banken, ich denke, Ihr müsst einfach noch eine Schippe nachlegen. Zahlt Euren Bimbes (Für alle jüngeren Leser: Das ist die unter Altkanzler Kohl eingeführte Währung) an die FDP nach! Im Zweifel kommt das Geld bei Euch ja sowieso aus dem Staatstopf.

Ausgehend von der Prämisse, dass jede Form des Verbraucherschutzes zwangsläufig zu massiven Arbeitsplatzverlusten führt, kann nur zielführend sein, künftig weder Banken- noch sonstige Finanzberater zu überwachen, sondern stattdessen den Anleger. Z.B. durch mit den Finanzinstituten bestens vernetzte Finanzämter, den Supermarkt um die Ecke, Kundenkartendienstleister oder a la Haspa la vista.

Gerücht oder Wahrheit ?

Die geheimnisvolle Dynamik-Provision

Dynamik-Provisionen lösen Provisionsansprüche aus.

Dies ergibt sich bereits aus § 87 HGB, wonach das Geschäft während des Vertragsverhältnisses abgeschlossen sein muss und auf das Handeln des Handelsvertreters zurückzuführen sein muss.

Streit gibt es um die Dynamik-Provision oft erst dann, wenn der Handelsvertreter ausgeschieden ist und die Dynamik-Provision einfach auf den Nachfolger übertragen wird.

Das Oberlandesgericht Köln hatte unter dem Aktenzeichen 19 U 39/02 am 01.08.2003 über genau solch einen Fall zu entscheiden.

Zutreffend kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Anspruch auf Zahlung der Dynamik-Provision bereits mit Abschluss des vermittelten Versicherungsvertrages entsteht und dieser lediglich auflösend bedingt ist.

Die Dynamik-Provision steht also jedenfalls dem Vermittler zu, der den ursprünglichen Vertrag vermittelt hat. Einer weiteren Leistung, etwa einer Betreuung, bedarf es dann nicht mehr.

Nur dann, wenn tatsächlich der Nachfolger für die Entstehung der Dynamik-Provision ursächlich gewesen sein soll, stände ihm die Provision zu.

Sollte der Handelsvertretervertrag beinhalten, dass nach Vertragsende gar keine Provisionen mehr ausgezahlt werden, so würde sich dies auf den Ausgleichsanspruch auswirken.

Beratung kann gegen Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen

Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd hat am 26.08.2010 unter dem Aktenzeichen 2 C 995/09 entschieden, dass Beratung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung keine erlaubnisfreie Nebenleistung für Gesellschaften und Personen  ohne Rechtsberatungserlaubnis darstellt. Dies entspricht einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.03.2008 unter dem Aktenzeichen IX ZR 238/06.

Eine Beratungsgesellschaft hatte einem mittelständischen Handwerksunternehmen Rechtsberatung angeboten und entsprechend durchgeführt. Eine Rechtsberatungserlaubnis gab es nicht. Zum Dienstleistungsangebot der Beratungsgesellschaft gehörte die Vorlage von rechtssicheren Betriebvereinbarungen und die Information über die Rahmenbedingungen von Lebensarbeitszeitkonten unter Berücksichtigung des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts.

Das Handwerksunternehmen klagte nachher auf Rückzahlung der gezahlten Beratungshonorare. Denn der Beratungsvertrag war zwischen den Parteien gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen § 3 RDG unwirksam. Die Zahlungen  erfolgten ohne Rechtsgrund und waren zu erstatten. Gemäß § 3 RDG ist die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen nur im Rahmen des Gesetzes zulässig und hätte in diesem Fall einer Rechtsberatungserlaubnis bedurft.

Das Urteil soll angeblich der Rechtsauffassung des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) bestätigen. Die ARD-Sendung „Report München“ hatte in der vergangenen Woche darüber berichtet.

Das Bundesministerium der Justiz meint, dass eine Versicherungsvermittlertätigkeit bzw. Maklertätigkeit mit einer Rechts- und Rentenberatertätigkeit unvereinbar ist. In der Branche ist dies unter dem Stichwort „der Doppelzulassung“ bekannt.

Steuerberater veruntreut Sterbegeld

Vor dem Bochumer Landgericht hat der Prozess gegen einen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Gerther Versicherungs- Gemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG begonnen. Ihm wird die Unterschlagung von mindestens 1,3 Mio. Euro vorgeworfen.

Jetzt hat er gestanden.

Sterbekassen sind Selbsthilfeeinrichtungen, die meist durch Bergbau- und andere Unternehmen in der Montanindustrie ins Leben gerufen wurden. Dazu gehört auch die Gerther Sterbekasse.

Am 02.07.2010 entzog die BAFIN der Gerther Sterbekasse die Erlaubnis zum Betrieb von Versicherungsgeschäften.

Der Vorstandsvorsitzende der Gerther, ein 61jähriger Bochumer Steuerberater, gab als Motiv an, er wollte dem Mandanten seiner Steuerberatungskanzlei Steuernachzahlungen ersparen. Um den Mandanten nicht zu verlieren, habe er die Nachzahlungen selbst beglichen, worüber diese angeblich gar nicht informiert waren.

Ein Teil des Geldes sei dann noch für private Zwecke verwendet worden.

Es wird gemutmaßt, dass sogar bis zu 3,5 Mio. Euro unterschlagen wurden.