Strukturvertrieb muss betrogenem Anleger 15.000 € zahlen

Das Oberlandesgericht München verurteilte am 9.11.2011 einen Strukturvertrieb nach 4 Verhandlungstagen zur Zahlung von 15.000 € – die Hälfte des eingeklagten Betrages.

Ein betrügerisch handelnder Vermögensberater aus Ingolstadt hat Geld seiner Kunden veruntreut. 2 Millionen sollen verschwunden sein. Und es gibt etwa 30 Geschädigte.

Wir berichteten.

Das Urteil ist ein 50-prozentiger Klageerfolg. Das Gericht sah eine Teilschuld des Klägers. Das Gericht meinte, dass die hohen Zinsen, die der Vermögensberater versprach, den Anleger hätten misstrauisch machen müssen.

Die Schuld des Vertriebes ist nach Ansicht des OLG München darin zu sehen, dass sie in dem Gerichtsverfahren bis heute kein Führungszeugnis des Vermögensberaters habe vorlegen können. Dies habe das Gericht aber angefordert.

Aus dem Führungszeugnis hätte der Vertrieb nämlich erkennen können, dass der Vermögensberater schon einschlägig wegen Betruges vorbestraft war.

Die weiteren Geschädigten werden sich nun voraussichtlich auch bei dem Vertrieb melden.

Ob dagegen das Rechtsmittel eingelgt wurden, ist uns noch nicht bekannt.

Arbeitsgericht auch bei 2007-er Vertrag zuständig

Am 20.10.2010 entschied das Landgericht Magdeburg in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebes gegen einen ehemaligen Vermögensberater, dass das Landgericht nicht zuständig sei.

Das Landgericht Magdeburg vertritt die Auffassung, das Arbeitsgericht sei zuständig. Schließlich sei ein Vermögensberater faktisch ein Ein-Firmen-Vertreter. Der Vermögensberater bedarf der Einwilligung durch die Gesellschaft und ohne Einwilligung sei ihm seine Tätigkeit für andere Unternehmen untersagt.

Maßgeblich war ein Vertrag aus dem Jahr 2007.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Willkommen in der Lobbykratie

von RAin Britta Gedanitz

„Lobbyisten der Finanzberater müssen nochmal ran“ meint unisono die Presse, allen voran das Handelsblatt.

Hintergrund: Der Entwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes ist sehr einseitig ausgefallen. Konkret: Bankenberater werden von der strengen BaFin, der Rest („Strukkis“ & Co., man möge mir die Verallgemeinerung nachsehen) von der Gewerbeaufsicht (Gibt’s die?) überwacht. Der graue Kapitalmarkt bleibt grau. Verantwortlich für diesen „Kompromiss“: Wirtschaftsminister Rainer Brüderle, FDP.

Mit Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass Banken-und Strukkipartei diesmal nicht am selben Strang zogen. Wie konnte das passieren? Wankt die Demokratie? Wo bleiben die gemeinsamen Wurzeln, Pfründe und Erkenntnisse, wie das bewährte Motto „Finanzberatung macht ohne Anlegerschutz einfach mehr Spaß“? Und, liebe FDP, seit wann so einseitig? Banken böse?
Ein Blick auf die Seite des Bundestages zum Thema Parteispenden gab mir die Antwort.

Dieses Jahr hat lediglich die DVAG inkl. eines „Ablegers“ die FDP mit Spenden bedacht. Die letzte Bankenspende an die FDP liegt sage und schreibe ein volles Jahr zurück. Da kann man als Bank natürlich auch nicht erwarten, bei der Gesetzgebung berücksichtigt zu werden.

Aber wie viel muss man nun in die Meinungsbindungsprozesse der FDP investieren um etwas anzuschieben? 200.000 € reichen offenbar noch nicht, um Einlass in die freidemokratischen Gehörgänge zu finden; s. DeuBa-Spende 2009. Um bei einem Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung zu finden (bzw. von den Gesetzesfolgen ausgenommen zu bleiben) müssen ca. 400.000 € in zwei Jahren investiert werden (Finanzvertriebe spendeten insg. 140.000 € in 2010 und 250.000 € in 2009). Und endlich ist auch die Frage geklärt, was denn nun eine Steuersenkung de facto kostet: 850.000 €. Diesen Betrag hat ein Unternehmen aus dem Hotelgewerbe der FDP in 2009 insgesamt gespendet. Endlich ist Demokratie mal berechenbar.

Aber wie ist dieser Konflikt nun zu lösen, in den sich bereits der Bundesrat eingeschaltet hat. Liebe Banken, ich denke, Ihr müsst einfach noch eine Schippe nachlegen. Zahlt Euren Bimbes (Für alle jüngeren Leser: Das ist die unter Altkanzler Kohl eingeführte Währung) an die FDP nach! Im Zweifel kommt das Geld bei Euch ja sowieso aus dem Staatstopf.

Ausgehend von der Prämisse, dass jede Form des Verbraucherschutzes zwangsläufig zu massiven Arbeitsplatzverlusten führt, kann nur zielführend sein, künftig weder Banken- noch sonstige Finanzberater zu überwachen, sondern stattdessen den Anleger. Z.B. durch mit den Finanzinstituten bestens vernetzte Finanzämter, den Supermarkt um die Ecke, Kundenkartendienstleister oder a la Haspa la vista.

Gerücht oder Wahrheit ?

Die geheimnisvolle Dynamik-Provision

Dynamik-Provisionen lösen Provisionsansprüche aus.

Dies ergibt sich bereits aus § 87 HGB, wonach das Geschäft während des Vertragsverhältnisses abgeschlossen sein muss und auf das Handeln des Handelsvertreters zurückzuführen sein muss.

Streit gibt es um die Dynamik-Provision oft erst dann, wenn der Handelsvertreter ausgeschieden ist und die Dynamik-Provision einfach auf den Nachfolger übertragen wird.

Das Oberlandesgericht Köln hatte unter dem Aktenzeichen 19 U 39/02 am 01.08.2003 über genau solch einen Fall zu entscheiden.

Zutreffend kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Anspruch auf Zahlung der Dynamik-Provision bereits mit Abschluss des vermittelten Versicherungsvertrages entsteht und dieser lediglich auflösend bedingt ist.

Die Dynamik-Provision steht also jedenfalls dem Vermittler zu, der den ursprünglichen Vertrag vermittelt hat. Einer weiteren Leistung, etwa einer Betreuung, bedarf es dann nicht mehr.

Nur dann, wenn tatsächlich der Nachfolger für die Entstehung der Dynamik-Provision ursächlich gewesen sein soll, stände ihm die Provision zu.

Sollte der Handelsvertretervertrag beinhalten, dass nach Vertragsende gar keine Provisionen mehr ausgezahlt werden, so würde sich dies auf den Ausgleichsanspruch auswirken.