Und wieder mal das Arbeitsgericht

Am 16.08.2010 entscheid das Oberlandesgericht Hamm in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebs gegen einen Vermögensberater, dass nicht das Landgericht, sondern das Arbeitsgericht zuständig sei.

Damit schloss sich das Oberlandesgericht Hamm der Auffassung des Landgerichts Münster an, die von dem Vertrieb im Wege der Beschwerde angegriffen wurde.

Gegenstand dieser Entscheidung ist ein Vermögensberatervertrag aus dem Jahre 2002.

Ausbildungen, die uns gerade noch gefehlt haben

von RAin Britta Gedanitz

Die Ausbildung zum Diplom-Strukki war gestern.

Im alten Forum bei AWD-Aussteiger.de (noch nachzulesen bei noawd.net)
las sich das übrigens so:

„Seit Juli diesen Jahres absolviere ich ein vom AWD angebotenes duales
Studium zum Dipl. Kaufmann. Im Moment bin ich in der Praxisphase. Da
mir die Arbeit aber nicht gefällt und ich einen gewissen Druck bekomme
immer wieder neue Kontakte herzustellen(eigentlich habe ich nur die
Aufgabe, Kontakte für meine Führungskraft zu realisieren!), überlege
ich das Studium abzubrechen. Der AWD war hier aber sehr geschickt.
Falls ich aufhöre, muss ich für jeden Monat 650 € an den AWD
zurückzahlen (angeblich Studiengebühren, auch für die Praxisphasen, wo
ich garnicht an der Uni bin).“

Heute sind wir schon einen Schritt weiter. Endlich gibt es auch den
Master of Lobbyism.

Na, und wer unterrichtet das? Richtig, die zweite Hälfte von Maschi &
Berti.

Zwischen zwei Gerichtsterminen….

….durfte ich heute Zeuge eines spannenden Prozesses vor dem Landesarbeitsgerichts Hamm werden. Ich war im gleichen Saal direkt davor „dran“.

Dort ging es um die Kündigung eines Arbeitnehmers der Fritz Schäfer GmbH, der mit seinem Elektroroller auf dem Weg zur Arbeit liegen blieb und der daraufhin den Akku während der Arbeitszeit auflud. Schaden für den Arbeitgeber: 1,8 Cent. Der Arbeitgeber kündigte fristlos. Erstinstanzlich wurde die Kündigung bereits als unwirksam erachtet.

Das Landesarbeitsgericht Hamm vertrat die gleiche Ansicht. Wer 19 Jahre bei einem Unternehmen ohne Beanstandungen gearbeitet hat, dem darf nicht deswegen gekündigt werden.

Der Rechtsanwalt des Arbeitgebers trat daraufhin die Flucht nach vorne an und stellte einen Auflösungsantrag gemäß §§ 9, 10 KSchG. Er meinte, wegen des großen Presserummels und anderer betrieblicher Ereignisse sei die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.

Urteil LAG Hamm 16 Sa 260/10

AWD mit neuem Markt ?

von RAin Britta Gedanitz

AWD verkauft jetzt Automobile???

Auch das Jahreseinkommen von 45.000 – 50.000 EUR lässt sich sehen.

„Brauchen wir einen Internetblog zum Thema Machtmissbrauch durch Direktionsleiter“ ?

Anbei eine Email, die uns freundlicherweise zugespielt wurde.

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserer Direktion …. haben seit Jahresbeginn mehr als … die … aus eigenem Entschluss verlassen bzw. deren Vertragsverhältnis wurde von der Geschäftsleitung gekündigt. Dabei waren auch … mit hohen Praxisstufen und Gruppenleiter bis hinauf zur Stufe HGS. Der Neuzugang im gleichen Zeitraum lag bei nur  vier …. Seit Jahren schrumpft der Umsatz unserer Direktion. In den letzten Monaten scheinen sich unsere Umsatzzahlen im freien Fall zu befinden.
Deshalb habe ich das Gefühl, dass einiges bei uns nicht stimmt und kann auch keine Bestrebungen erkennen, diese dramatische Entwicklung umzukehren.

Um mir mehr Klarheit zu verschaffen, ob ich mir das alles nur einbilde oder es tatsächlich eklatante Missstände gibt, bitte ich Sie um Antworten auf folgende Fragen:

Haben Sie das Gefühl, dass sich die Unternehmenskultur in der … in den letzten Jahren verändert hat? Wenn ja, was hat sich verändert?

Haben Sie die Erfahrung machen müssen, dass sich die Geschäftsleitung der … mit Ihnen getroffene Vereinbarungen nicht einhält? Wenn ja, welche Vereinbarungen wurden nicht eingehalten?

Haben Sie bei Ihrer Alltagsarbeit die Erfahrung gemacht, dass aufgrund unserer ausschließlichen Vermittlung von … Produkten im Versicherungsbereich unsere Chancen uns gegen Mitbewerber durchzusetzen, immer schlechter werden? Wenn ja, welche Lösungen sehen Sie für dieses Problem?

Vergibt Ihr … Wettbewerbsplätze nicht nach Leistung und hebelt so das Leistungsprinzip aus, welches Grundlage der Firmenphilosophie der … ist?

Versucht Ihr … Sie zu Dingen zu verpflichten, welche nicht Gegenstand des …vertrages sind? Wenn ja, wozu versucht er Sie zu verpflichten?

Hat Ihr … versucht, Sie zu Umsatz- bzw. Aktivitätszielen zu verpflichten mit dem Hinweis, dass bei Nichterfüllung mit Kündigung des …vertrages zu rechnen ist?

Wurden in Ihren Direktionen Kollegen der ..vertrag gekündigt, ohne dass es dafür einen ersichtlichen Grund gab? Wenn ja, welchen Kollegen wurde gekündigt?

Brauchen wir einen Internetblog zum Thema Machtmissbrauch durch Direktionsleiter?

Über Antworten auf diese Fragen an die Email-Adresse Eine_tolle_berufliche_Familiengemeinschaft@gmx.de würde ich mich sehr freuen.

Mit kollegialem Gruß“